28.01.2009 - 6.4 Stadtumbau West - Oberhagen / EilpeMaßnahme "Vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 28.01.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Hinweis der Schriftführerin:
Der Tagesordnungspunkt wird mit dem Tagesordnungspunkt I.6.5 – Mündlicher
Sachstandsbericht zum Stadtumbau West-Oberhaben/Eilpe – zusammengefasst.
Herr Wölm gibt kurz den Inhalt des Schreibens der Bezirksregierung
Arnsberg wieder, in dem die Absicht geäußert wird, den Bau der Volmekniebrücke
zu untersagen.
Hinweis der Schriftführerin:
Das Schreiben der Bezirksregierung
Arnsberg wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 19 Gegenstand der Niederschrift.
Die Begründung, die finanzielle Situation der Stadt Hagen, könne Herr
Wölm natürlich einerseits verstehen. Dennoch habe es in der Vergangenheit,
lange vor der Zeit der Diskussion zum Stadtumbau West, Interessenten gegeben,
die sich auf der Wippermann-Insel ansiedeln wollten. Dies Vorhaben sei jedoch
aufgrund der mangelnden Fluchtsituation dort gescheitert. Dadurch sind der
Stadt Hagen Gewerbesteuereinnahmen
entgangen.
Sollte also diese Untersagung eintreten, so sei dies gleichzeitig eine
Untersagung einer Gewerbesteuereinnahme für die Stadt Hagen.
In diesem Sinne habe Herr Wölm einen weitergehenden Beschlussvorschlag
formuliert, der auf diese Sorge aufmerksam mache.
An der folgenden Diskussion nehmen die Herren Neuhaus, Wölm,
Springiewicz, Schäfer und von der Verwaltung Frau Vogeler und Herr Dr. Bleicher
teil.
Herr Neuhaus weist auf den erweiterten Tagesordnungspunkt –
Grundstücksangelegenheiten der Firma Wippermann – welcher im
nichtöffentlichen Teil unter II.2.1 beraten werden sollte. So könne diese
Angelegenheit, aufgrund des sachlichen Zusammenhangs als auch auf die Tatsache
beruhend, dass sich kein Zuhörer im Sitzungsraum befinde, ferner unter diesem
Tagesordnungspunkt beraten werden.
Dagegen wird kein Widerspruch erhoben.
Hinweis der Schriftführerin:
Aus den durch Herrn Neuhaus genannten Gründen wird der Tagesordnungspunkt
II.2.1 – Grundstücksangelegenheiten der Firma Wippermann – von der
Tagesordnung genommen.
Es sei der CDU-Fraktion daran gelegen, so Herr Neuhaus, die Familie
Hamann, Wippermann oder Immobilien-GmbH in das Projekt „Brückenschlag über die Volme“
mit einzubinden.
So könne man anhand des Schreibens erkennen, dass die Bezirksregierung
Arnsberg darauf Wert lege, dass sich die daraus ziehenden Nutzer mit
einbringen. Dies könne in Form von Bargeld oder aber durch die Einbringung von
Grundstück als geldwerten Vorteil passieren. Diese Bereitschaft müsse doch
entsprechend gegeben sein, um alle Probleme, den Bau der Brücke sowie die damit
zusammenhängende Zuwegung zu dem später zu erschließenden Gelände, lösen zu
können. Aus diesem Grunde habe die CDU-Fraktion einen Beschlussvorschlag
erarbeitet, der unter anderem auch ein entsprechendes Signal an die
Bezirksregierung Arnsberg sende, welches die uneingeschränkte Mitwirkung der
Eigentümer aufzeige.
Herr Dr. Lemme trägt den Beschlussvorschlag vor, der inhaltlich die
Verwaltung auffordert, mit den Eigentümern, ohne größeren Aufwand,
entsprechende Verträge zu schließen, wodurch ein Zweiter einen Nutzen davon
habe. Dieser Nutzen sei in einem Betrag festzuschreiben, der den Eigenanteil
der Stadt darstellt.
So sei doch bekannt, wie viel Retentionsfläche es dort gebe, woraus für
die Firma Wippermann kein baulicher Nutzen mehr entstehen könne, dass
Gesamtgelände aber im Wert gesteigert und nutzbar wird.
Auch Herr Wölm verliest den von ihm formulierten Beschlussvorschlag.
Frau Vogeler stuft die vorgetragenen Beschlussvorschläge für eine
inhaltliche Argumentation als sicherlich hilfreich ein. Dennoch bezweifle sie
aber, aufgrund der Begründung zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides, die sich
allein auf die allgemein schlechte Haushaltslage der Stadt Hagen bezieht, dass
diese Anträge allein Ziel führend seien werden. So gehe es nicht um die
Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme, sondern die Feststellung, dass diese Maßnahme
eine freiwillige Aufgabe der Stadt Hagen sei und somit dieser untersagt,
weiterhin Eigenmittel zu verwenden.
Weiterhin weist Frau Vogeler darauf hin, dass mit dieser Begründung in
nächster Zeit möglicherweise auch Zuwendungsbescheide für Teilmaßnahmen aus
anderen Bauabschnitten wieder aufgehoben werden könnten.
Herr Dr. Bleicher kann das Unwohlsein nachvollziehen. Möglicherweise sei
das, was Frau Vogeler angesprochen habe, die Spitze des Eisberges, an der man
nun angelangt sei. Die Argumentation der Bezirksregierung sei vielleicht nicht
ganz von der Hand zu weisen. Gleichwohl müsse dies zunächst überprüft werden,
um dann sehen zu können, wie man mit der Bezirksregierung im Sinne der Stadt
diskutieren könne, sodass die Dinge, die einmal angestoßen wurden auch
entsprechend umgesetzt werden können.
Von daher sind die Beschlussvorschläge der Bezirksvertretung sicherlich
als positive politische Willensbekundungen zu verstehen, dass die Vorhaben
weiterhin realisiert werden sollen. Andererseits aber auch durch Aufzeigen
alternativer Lösungswege zur Finanzierung, sodass der Eigenanteil abgelöst oder
aber zumindest reduziert werden kann.
Darüber hinaus bittet Herr Dr. Bleicher bezüglich des Beschlussvorschlages der Verwaltung, 1. Spiegelstrich,
darum, diesen vorbehaltlich der Abwendung der beabsichtigten Aufhebung des
Bewilligungsbescheides zu beschließen.
Aufgrund der noch unklaren Rechtslage, solle man keine Aufträge an die
Verwaltung geben. So könne man vor der Bezirksregierung weder Personal- noch
Sachaufwendungen vertreten, wenn der Ausgang der Angelegenheit noch ungewiss
ist.
Hinweis der Schriftführerin:
Der Formulierungsvorschlag des erweiterten Tagesordnungspunktes ist als Anlage 20 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Springiewicz unterstützt die Beschlussanträge und hofft auf eine
einvernehmliche Lösung mit der Bezirksregierung Arnsberg. Sonst wäre der
gesamte Stadtumbau West, was nur eine Maßnahme von vielen sei, tot. Dies
wiederum könne nicht sein.
Herr Schäfer hofft durch Zustimmung der Beschlussanträge in der
Bezirksvertretung, mit den Eigentümern entsprechende Ergebnisse erzielen zu
können.
Darüber hinaus bringt er besorgt zum Ausdruck, dass mit dieser Begründung
der Aufhebung der Zuweisungsbescheide, nahezu alle Maßnahmen der Stadt Hagen
gefährdet sind, sollte die Aufhebung nicht abgewendet werden können. Da stelle
sich die Frage nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Städte in
Nordrhein-Westfalen. Hagen sei nicht die einzige Stadt, die finanziell schlecht
dastehe. Solche Förderprogramme sind gerade für Städte aufgelegt worden, die
krisenhafte Entwicklungen haben.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen
wird:
Beschluss:
Die unter 1 bis 4
gefassten Punkte werden unter dem Vorbehalt beschlossen, dass die mit Schreiben
der Bezirksregierung vom 12.01.2009 beabsichtigte Aufhebung des
Bewilligungsbescheides abgewendet werden kann.
1. Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl befürwortet die Zielsetzung
der Maßnahme B.4 „Volmeblick“ und bittet die Verwaltung, die
bauliche Umsetzung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zügig in die
Wege zu leiten.
2. Der
Grunderwerb der benötigten Teilflächen nördlich der Volme ist forciert
weiterzubetreiben um möglichst im 1. Quartal 2009 zu einer vertraglichen
Vereinbarung mit den Eigentümern zu gelangen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund
mit der weiteren Planung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zu
beauftragen.
4. Die
Ausbauplanung für die Freiflächen soll möglichst bis zur Sitzung der
Bezirksvertretung Eilpe / Dahl am 29.04.2009 von der Verwaltung vorgestellt
werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen mit der
Bezirksregierung Arnsberg darauf hinzuweisen, dass durch die
Nichtverwirklichung der Volmekniebrücke die Gefahr besteht, dort zukünftig eine
großflächige und ungenutzte Industrieruine vorzufinden. Somit würden der
hochverschuldeten Stadt Hagen weitere Einnahmen in Form von
Gewerbesteuereinnahmen entgehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Darüber hinaus fordert die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung auf, mit der
Wippermann-Vermögensverwaltung bzw. den Eigentümern einen Vertrag zu schließen,
zwecks Überlassung der benötigten Flächen zur Errichtung der geplanten
Volmekniebrücke sowie deren Zuwegung rechts der Volme bis zum Tierheim. Dies
soll als geldwerter Vorteil für den Eigenanteil der Stadt dienen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
