28.01.2009 - 6.4 Stadtumbau West - Oberhagen / EilpeMaßnahme "Vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Hinweis der Schriftführerin:

Der Tagesordnungspunkt wird mit dem Tagesordnungspunkt I.6.5 – Mündlicher Sachstandsbericht zum Stadtumbau West-Oberhaben/Eilpe – zusammengefasst.

 

Herr Wölm gibt kurz den Inhalt des Schreibens der Bezirksregierung Arnsberg wieder, in dem die Absicht geäußert wird, den Bau der Volmekniebrücke zu untersagen.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Das  Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg wurde als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 19 Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Die Begründung, die finanzielle Situation der Stadt Hagen, könne Herr Wölm natürlich einerseits verstehen. Dennoch habe es in der Vergangenheit, lange vor der Zeit der Diskussion zum Stadtumbau West, Interessenten gegeben, die sich auf der Wippermann-Insel ansiedeln wollten. Dies Vorhaben sei jedoch aufgrund der mangelnden Fluchtsituation dort gescheitert. Dadurch sind der Stadt Hagen Gewerbesteuereinnahmen

entgangen.

Sollte also diese Untersagung eintreten, so sei dies gleichzeitig eine Untersagung einer Gewerbesteuereinnahme für die Stadt Hagen.

 

In diesem Sinne habe Herr Wölm einen weitergehenden Beschlussvorschlag formuliert, der auf diese Sorge aufmerksam mache.

 

An der folgenden Diskussion nehmen die Herren Neuhaus, Wölm, Springiewicz, Schäfer und von der Verwaltung Frau Vogeler und Herr Dr. Bleicher teil.

 

Herr Neuhaus weist auf den erweiterten Tagesordnungspunkt – Grundstücksangelegenheiten der Firma Wippermann – welcher im nichtöffentlichen Teil unter II.2.1 beraten werden sollte. So könne diese Angelegenheit, aufgrund des sachlichen Zusammenhangs als auch auf die Tatsache beruhend, dass sich kein Zuhörer im Sitzungsraum befinde, ferner unter diesem Tagesordnungspunkt beraten werden.

 

Dagegen wird kein Widerspruch erhoben.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Aus den durch Herrn Neuhaus genannten Gründen wird der Tagesordnungspunkt II.2.1 – Grundstücksangelegenheiten der Firma Wippermann – von der Tagesordnung genommen. 

 

Es sei der CDU-Fraktion daran gelegen, so Herr Neuhaus, die Familie Hamann, Wippermann oder Immobilien-GmbH in das Projekt  „Brückenschlag über die Volme“ mit einzubinden.

So könne man anhand des Schreibens erkennen, dass die Bezirksregierung Arnsberg darauf Wert lege, dass sich die daraus ziehenden Nutzer mit einbringen. Dies könne in Form von Bargeld oder aber durch die Einbringung von Grundstück als geldwerten Vorteil passieren. Diese Bereitschaft müsse doch entsprechend gegeben sein, um alle Probleme, den Bau der Brücke sowie die damit zusammenhängende Zuwegung zu dem später zu erschließenden Gelände, lösen zu können. Aus diesem Grunde habe die CDU-Fraktion einen Beschlussvorschlag erarbeitet, der unter anderem auch ein entsprechendes Signal an die Bezirksregierung Arnsberg sende, welches die uneingeschränkte Mitwirkung der Eigentümer aufzeige.

 

Herr Dr. Lemme trägt den Beschlussvorschlag vor, der inhaltlich die Verwaltung auffordert, mit den Eigentümern, ohne größeren Aufwand, entsprechende Verträge zu schließen, wodurch ein Zweiter einen Nutzen davon habe. Dieser Nutzen sei in einem Betrag festzuschreiben, der den Eigenanteil der Stadt darstellt.

So sei doch bekannt, wie viel Retentionsfläche es dort gebe, woraus für die Firma Wippermann kein baulicher Nutzen mehr entstehen könne, dass Gesamtgelände aber im Wert gesteigert und nutzbar wird.

 

Auch Herr Wölm verliest den von ihm formulierten Beschlussvorschlag.

 

Frau Vogeler stuft die vorgetragenen Beschlussvorschläge für eine inhaltliche Argumentation als sicherlich hilfreich ein. Dennoch bezweifle sie aber, aufgrund der Begründung zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides, die sich allein auf die allgemein schlechte Haushaltslage der Stadt Hagen bezieht, dass diese Anträge allein Ziel führend seien werden. So gehe es nicht um die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme, sondern die Feststellung, dass diese Maßnahme eine freiwillige Aufgabe der Stadt Hagen sei und somit dieser untersagt, weiterhin Eigenmittel zu verwenden. 

 

Weiterhin weist Frau Vogeler darauf hin, dass mit dieser Begründung in nächster Zeit möglicherweise auch Zuwendungsbescheide für Teilmaßnahmen aus anderen Bauabschnitten wieder aufgehoben werden könnten.

 

Herr Dr. Bleicher kann das Unwohlsein nachvollziehen. Möglicherweise sei das, was Frau Vogeler angesprochen habe, die Spitze des Eisberges, an der man nun angelangt sei. Die Argumentation der Bezirksregierung sei vielleicht nicht ganz von der Hand zu weisen. Gleichwohl müsse dies zunächst überprüft werden, um dann sehen zu können, wie man mit der Bezirksregierung im Sinne der Stadt diskutieren könne, sodass die Dinge, die einmal angestoßen wurden auch entsprechend umgesetzt werden können.

Von daher sind die Beschlussvorschläge der Bezirksvertretung sicherlich als positive politische Willensbekundungen zu verstehen, dass die Vorhaben weiterhin realisiert werden sollen. Andererseits aber auch durch Aufzeigen alternativer Lösungswege zur Finanzierung, sodass der Eigenanteil abgelöst oder aber zumindest reduziert werden kann.

 

Darüber hinaus bittet Herr Dr. Bleicher bezüglich des  Beschlussvorschlages der Verwaltung, 1. Spiegelstrich, darum, diesen vorbehaltlich der Abwendung der beabsichtigten Aufhebung des Bewilligungsbescheides zu beschließen.

Aufgrund der noch unklaren Rechtslage, solle man keine Aufträge an die Verwaltung geben. So könne man vor der Bezirksregierung weder Personal- noch Sachaufwendungen vertreten, wenn der Ausgang der Angelegenheit noch ungewiss ist.

 

 

Hinweis der Schriftführerin:

Der Formulierungsvorschlag des erweiterten Tagesordnungspunktes ist als Anlage 20 Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Herr Springiewicz unterstützt die Beschlussanträge und hofft auf eine einvernehmliche Lösung mit der Bezirksregierung Arnsberg. Sonst wäre der gesamte Stadtumbau West, was nur eine Maßnahme von vielen sei, tot. Dies wiederum könne nicht sein. 

 

Herr Schäfer hofft durch Zustimmung der Beschlussanträge in der Bezirksvertretung, mit den Eigentümern entsprechende Ergebnisse erzielen zu können.

Darüber hinaus bringt er besorgt zum Ausdruck, dass mit dieser Begründung der Aufhebung der Zuweisungsbescheide, nahezu alle Maßnahmen der Stadt Hagen gefährdet sind, sollte die Aufhebung nicht abgewendet werden können. Da stelle sich die Frage nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Städte in Nordrhein-Westfalen. Hagen sei nicht die einzige Stadt, die finanziell schlecht dastehe. Solche Förderprogramme sind gerade für Städte aufgelegt worden, die krisenhafte Entwicklungen haben.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird:   

 

     

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Beschluss:

 

Die unter 1 bis 4 gefassten Punkte werden unter dem Vorbehalt beschlossen, dass die mit Schreiben der Bezirksregierung vom 12.01.2009 beabsichtigte Aufhebung des Bewilligungsbescheides abgewendet werden kann.

 

1. Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl befürwortet die Zielsetzung der Maßnahme B.4 „Volmeblick“ und bittet die Verwaltung, die bauliche Umsetzung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zügig in die Wege zu leiten.

 

2. Der Grunderwerb der benötigten Teilflächen nördlich der Volme ist forciert weiterzubetreiben um möglichst im 1. Quartal 2009 zu einer vertraglichen Vereinbarung mit den Eigentümern zu gelangen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund mit der weiteren Planung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zu beauftragen.

 

4. Die Ausbauplanung für die Freiflächen soll möglichst bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl am 29.04.2009 von der Verwaltung vorgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen mit der Bezirksregierung Arnsberg darauf hinzuweisen, dass durch die Nichtverwirklichung der Volmekniebrücke die Gefahr besteht, dort zukünftig eine großflächige und ungenutzte Industrieruine vorzufinden. Somit würden der hochverschuldeten Stadt Hagen weitere Einnahmen in Form von Gewerbesteuereinnahmen entgehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung auf, mit der Wippermann-Vermögensverwaltung bzw. den Eigentümern einen Vertrag zu schließen, zwecks Überlassung der benötigten Flächen zur Errichtung der geplanten Volmekniebrücke sowie deren Zuwegung rechts der Volme bis zum Tierheim. Dies soll als geldwerter Vorteil für den Eigenanteil der Stadt dienen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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