01.12.2009 - 6.15 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 17 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Frau Kingreen kritisiert die Verfahrensweise und die geplante Bebauung einer großen Naturfläche, die dem Naherholungsgebiet der Stadt genommen werden solle. Sie versagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung zu dieser Vorlage auch im Hinblick auf große Einschränkungen und Auflagen für eine eventuelle Bebauung dieser Fläche.

Herr Kempkens schließt sich für die Fraktion HAGEN AKTIV der Meinung von Frau Kingreen an.

 

Herr Grothe erklärt, dass nach fachlicher Beurteilung der überregionalen Forstverwaltung, der Fichtenwald entfernt werden könne. Darauf erwidert Herr Klippert, dass auch eine andere Bewaldung möglich bzw. wünschenswert sei.

 

Herr Niggemann sagt zu, die zum Weg gehörige Grünfläche im Bebauungsplan zu sichern und wegen des zu großen Maßstabes nicht im Flächennutzungsplan auszuweisen.

 

Eine Frage von Herrn Wetzel, ob das Fichtenwäldchen nicht auch als Lärmschutz für Haßley zur Autobahn angedacht war, wird von Frau Kingreen verneint.

 

Herr Glaeser lässt nun über den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

Unter Hinzufügung des Beschlussvorschlages lässt Herr Glaeser über den gesamten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 10.11.2009 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung mit folgender Änderung:

 

Aus dem Areal der FNP-Teiländerung auszunehmen ist der Fichtenwald im südlichen Abschnitt sowie der Fuß- und Radweg, der die Fläche quert einschließlich eines drei Meter breiten Randstreifens an jeder Seite. Beides soll dauerhaft gesichert und nicht im Zuge künftiger Planungen umgenutzt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 10.11.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet wird begrenzt durch

-          die BAB A 45 im Westen

-          die Haßleyer Straße im Norden und Osten und

-          die Straße 'Zur Hünenpforte' im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen