01.12.2009 - 6.16 Bebauungsplan Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 01.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
An der Aussprache beteiligen sich die Herren Quardt, Homm, Kempkens,
Thormählen sowie für die Verwaltung die Herren Grothe und Niggemann.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung äußern ihre Bedenken zu einer weiteren
Bebauung der Kratzkopffläche, da diese zu erheblichen verkehrlichen Problemen
in diesem Bereich führen werde. Von Herrn Grothe und Herrn Niggemann wird
entgegnet, dass auf diesem Grundstück eigentlich ein Kindergarten entstehen
sollte, der ein erheblich größeres Verkehrsaufkommen zur Folge gehabt hätte.
Dieser werde nicht mehr benötigt und durch den Bau von nur 3 Einfamilienhäusern
werde der Bereich im Gegensatz dazu erheblich entlastet.
Eine Verständnisfrage zu Punkt b) des Beschlussvorschlages wird von Herrn
Grothe beantwortet.
Herr Thormählen weist in diesem Zusammenhang auf die frühere Entfernung mehrerer
Bäume aus dem nahegelegenen Buchenwäldchen hin. Es müsse vor einer Bebauung
geklärt werden, dass dieses Wäldchen keine unmittelbare Bedrohung für die
Häuser darstelle. Herr Niggemann erklärt, dass die Bebauung mit dem Forstamt
abgestimmt sei.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/09 (613) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt nordwestlich der Thünenstraße und beinhaltet die Flurstücke: Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstücke 581, 582 und 591.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung Mitte 2010 sein.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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