25.08.2009 - 6.11 Bebauungsplan Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Alten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klessa fragt nach, ob durch diesen Bebauungsplan das durch eine Bauvoranfrage bereits vorgestellte Bauvorhaben für ein Seniorenheim auch ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Grothe erwidert, dass mit dem angestrebten Bebauungsplan ausschließlich Einzelhandel für den Bereich ausgeschlossen werden soll.

Die Bauvoranfrage zum Seniorenheim sei inzwischen positiv beschieden worden. Weitere Anträge seien vom Investor bisher nicht gestellt worden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Al­tenhagen – Bereich südlich Alexanderstraße einschließlich der Begründung vom 12.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Be­standteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Geltungsbereich:

Der ca. 4,7 ha große Geltungsbereich liegt im Ortsteil Altenhagen zwischen der Alexan­derstraße im Norden, der Brinkstraße im Westen, der Kochstraße im Süden und dem Friedhof Altenhagen im Osten.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im IV. Quartal 2009 durch­geführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1210&TOLFDNR=88248&selfaction=print