25.08.2009 - 6.4 Außengastronomie (Wirtschaftsgarten) mit mobile...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem Beschlusstext identisch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Homm führt Herr Hegerding aus, dass im vorliegenden Fall der beantragten Sondernutzung nicht mit den Inhabern der rückwärtigen Geschäfte des beabsichtigen Außengastronomiebereiches gesprochen wurde. Es bestehe hierzu auch keine Veranlassung, da die Außengastronomie schon bei Herrichtung des Friedrich-Ebert-Platzes geplant war, diese jedoch von dem Betreiber des Eiscafés bisher nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Im Zusammenhang mit dem interfraktionellen Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung berichtet Herr Hegerding von einer Klage der benachbarten Außengastronomie, durch die die Entfernung der öffentlichen Sitzbänke im Bereich des Wirtschaftsgartens erreicht werden soll. Es wäre ratsam bei einer entsprechenden Beschlussfassung, auch eine Regelung für diesen Bereich anzustreben. Seiner Auffassung nach sei es nicht möglich, alle öffentlichen Bänke an anderer Stelle sinnvoll aufzustellen.

 

Frau Richter möchte in jedem Fall die Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung, die keine Außengastronomie besuchen möchte, aufrecht erhalten.

 

Herr Grothe geht davon aus, dass für alle Bänke ein neuer Standort gefunden werde. Auch die Bänke der Außengstronomie „Ratskeller“ sollen, wenn dies der Wunsch des Pächters sei, umgestellt werden. Die Kostenübernahme soll auch hier, wie von der Bezirksvertretung Hagen-Mitte für das Eiscafés „Smeralda“ vorgesehen, durch den Pächter erfolgen

 

Herr Glaeser befürwortet die Ausführungen von Herrn Grothe und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie (ca. 150 qm) mit einem mobilen Servicepavillon (ca. 10 qm) vor dem Grundstück Friedrich-Ebert-Platz  3 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage soll mit folgender Auflage erteilt werden:

 

Die im Bereich der vorgesehenen Außengastronomie stehenden Bänke sind unter Berücksichtigung der sonstigen Nutzungen des Platzes an einen anderen geeigneten Standort auf dem Friedrich-Ebert-Platz umzusetzen.

Die Kosten trägt der Antragsteller der Sondernutzungserlaubnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0