28.04.2009 - 7.5 Sondernutzunghier: Außengastronomie (Wirtschaft...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie mit einer Fläche von ca. 60 qm vor dem Haus Mittelstr. 3 soll erteilt werden.

In Anlehnung an die beschlossenen Richtlinien für den Friedrich-Ebert-Platz darf eine Abgrenzung mit festen Elementen nicht erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage