28.04.2009 - 7.13 Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 1. Änderung"Bere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

An der Diskussion beteiligen sich Herr Homm sowie für die Verwaltung Herr Grothe, Herr Niggemann und Frau Grebe.

 

Herr Homm kritisiert dieses Bauvorhaben mit der Begründung, dass die Mehrverkehre nur durch eine geplante Straße zur Eilper Straße bewältigt werden könnten. Diese Straße sei jedoch nur geplant und werde wahrscheinlich nicht realisiert. Des Weiteren seien die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen von Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt sei der Aldi-Markt noch nicht gebaut gewesen. Dieser würde jedoch zusätzlichen Lärm verursachen.

Um dem Vorhaben zustimmen zu können, bittet Herr Homm, die Stichstraße zur Eilper Straße zu realisieren, um Verkehre besser abfließen lassen zu können.

 

Von den Vertretern der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens handelt, mit dessen Satzungsbeschluss der Investor in die Lage versetzt werden solle, die Volmebrücke als fußläufige Wegebeziehung realisieren zu können. Dies sei Vertragsgrundlage.

Die Realisierung der Stichstraße müsse aus Mitteln der Stadt finanziert werden und damit könne nicht der Antragsteller belastet werden.

Bei einer Berechnung der Geräuschimmissionen und der Berechnung der Stellplätze, habe der jetzt vorhandene Aldi-Markt schon Berücksichtigung gefunden. Eine deutliche Zunahme der Verkehre werde für unwahrscheinlich gehalten. Außerdem würden die Verkehre zum Aldi-Markt tagsüber entstehen und am Elbers-Geländes nachts, sodass eine allgemeine Zunahme nicht zu erwarten sei.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebiets.

 

Der Geltungsbereich der ersten Änderung erstreckt sich auf ein Grundstück westlich der Stichstraße Elbershallen, dem ehemaligen Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne das Parkhaus an der Volme und auf einen nördlich angrenzenden Teilbereich des Geländes der Elbershallen.

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1  1. Änderung  „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ nebst der Begründung vom 09.04.2009 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Bebauungsplan mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 09.04.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

In der zweiten Jahreshälfte ist für das Änderungsverfahren der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage