28.04.2009 - 7.13 Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 1. Änderung"Bere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 28.04.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
An der Diskussion beteiligen sich Herr Homm
sowie für die Verwaltung Herr Grothe, Herr Niggemann und Frau Grebe.
Herr Homm kritisiert dieses Bauvorhaben mit der
Begründung, dass die Mehrverkehre nur durch eine geplante Straße zur Eilper
Straße bewältigt werden könnten. Diese Straße sei jedoch nur geplant und werde wahrscheinlich
nicht realisiert. Des Weiteren seien die Berechnungen der zu erwartenden
Geräuschimmissionen von Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt sei der Aldi-Markt noch
nicht gebaut gewesen. Dieser würde jedoch zusätzlichen Lärm verursachen.
Um dem Vorhaben zustimmen zu können, bittet
Herr Homm, die Stichstraße zur Eilper Straße zu realisieren, um Verkehre besser
abfließen lassen zu können.
Von den Vertretern der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich
um eine Änderung des Bebauungsplanverfahrens handelt, mit dessen
Satzungsbeschluss der Investor in die Lage versetzt werden solle, die
Volmebrücke als fußläufige Wegebeziehung realisieren zu können. Dies sei
Vertragsgrundlage.
Die Realisierung der Stichstraße müsse aus Mitteln der Stadt finanziert
werden und damit könne nicht der Antragsteller belastet werden.
Bei einer Berechnung der Geräuschimmissionen und der Berechnung der
Stellplätze, habe der jetzt vorhandene Aldi-Markt schon Berücksichtigung
gefunden. Eine deutliche Zunahme der Verkehre werde für unwahrscheinlich gehalten.
Außerdem würden die Verkehre zum Aldi-Markt tagsüber entstehen und am
Elbers-Geländes nachts, sodass eine allgemeine Zunahme nicht zu erwarten sei.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Änderung des Plangebiets.
Der Geltungsbereich der ersten Änderung erstreckt sich auf ein Grundstück westlich der Stichstraße Elbershallen, dem ehemaligen Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne das Parkhaus an der Volme und auf einen nördlich angrenzenden Teilbereich des Geländes der Elbershallen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1 1. Änderung „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ nebst der Begründung vom 09.04.2009 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Bebauungsplan mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 09.04.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
In der zweiten Jahreshälfte ist für das Änderungsverfahren der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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78,5 kB
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780,4 kB
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