10.03.2009 - 6.16 Bauvorhaben Kochstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Thomys

 

Herr Thomys geht im Rahmen seiner Berichterstattung ausführlich auf die Vorlage ein und begründet insbesondere die Meinung der Verwaltung, dass es sich zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage um eine Gemengelage gehandelt habe, die nicht eindeutig auf ein Mischgebiet hinweise.

Aus diesem Grunde habe die Verwaltung die nachbarschaftlichen Aspekte einfließen lassen und die entsprechenden Zustimmungen der Nachbarn eingefordert. Die Zustimmung eines Nachbarn liege bis heute nicht vor.

 

Der Bauherr vertrat die Auffassung, dass es sich hier um ein Mischgebiet handelt. Dieser Auffassung habe sich die Bezirksregierung nach Einschaltung durch den Bauherrn angeschlossen. Das entsprechende Gesprächsprotokoll liege aber noch nicht vor.

 

Nach der heutigen Rechtslage stehe dem Bauantrag jedoch der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 05/08 –Einzelhandel Altenhagen- entgegen, der für den hinteren Bereich die Festsetzung Gewerbegebiet vorsehen soll.

Im Übrigen sei der Verwaltung mit dem heutigen Tage eine mögliche Schadensersatzforderung des Investors in Höhe von 3,38 Mio. € zugegangen.

 

Herr Schumacher erläutert für den Fachbereich Stadtplanung die planungsrechtliche Situation und stellt schon jetzt die mit dem nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtigte Umstellung des Bebauungsplanes dar.

 

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Glaeser, Löwenstein, Homm, Klessa sowie Frau Richter und für die Verwaltung die Herren Thomys, Schumacher und Dr. Eversberg.

 

Herr Dr. Eversberg erklärt, dass das Rechtsamt an der Vorlage mitgewirkt habe, er jedoch persönlich befangen sei und bittet um Verständnis, dass er sich selbst nicht zur Rechtslage äußern könne. Herr Hoffmann, den er hier vertrete, sei kurzfristig erkrankt.

 

Frau Richter sieht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das angestrebte Bauvorhaben als sehr kritisch an, da hier eine übergroße Einrichtung mit 151 selbstzufinanzierenden Pflegeplätzen gebaut werden solle, was sie für nicht bedarfsorientiert hält.

 

Auf Nachfrage von Herrn Glaeser bestätigt Herr Thomys, dass dieser Einwand baurechtlich nicht relevant sei.

 

Die Bezirksvertreter sind im Übrigen der Auffassung, dass es sich hier um ein Mischgebiet gehandelt habe.

Die Festlegung des hinteren Bereiches als Gewerbegebiet, wie sie der Rat der Stadt Hagen auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses für die Einleitung des Verfahrens (Nr. 5/08) für den Bereich südlich der Alexanderstraße beschlossen habe, sei für die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nie infrage gekommen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion und Aussprache über alle Gesichtspunkte, unterbricht Herr Glaeser die Sitzung für eine kurze interfraktionelle Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.

 

Danach soll die angestrebte Umstellung des Bebauungsplanverfahrens im nächsten Tagesordnungspunkt abgelehnt werden.

Es soll dem Rat der Stadt Hagen empfohlen werden, das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/08 (601) „Einzelhandel Altenhagen-Bereich südlich der Alexanderstraße“ fortzuführen und die Absicht der Festsetzung „Gewerbegebiet“ für die hinteren Teilflächen des Geltungsbereiches nicht weiter zu verfolgen.

Das Bauvorhaben könne dann genehmigt und eine mögliche Schadensersatzforderung abgewendet werden.

 

Herr Glaeser lässt über die Kenntnisnahme abstimmen.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0