17.12.2009 - 6.1 Derivatangelegenheitenhier: Verfügung der Bezir...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm bezieht sich auf das vorliegende Schreiben (Anlage 5 der Niederschrift) vom 16.12.2009 der Bezirksregierung Arnsberg. Gemäß diesem Schreiben teilt der Regierungspräsident dem Oberbürgermeister der Stadt Hagen mit, dass aus seiner Sicht noch eine Prüfung der Möglichkeiten der dienstrechtlichen Inanspruchnahme auf Basis des § 48 Beamtenstatusgesetz aussteht. Es kommt zum Ausdruck, dass keine Veranlassung gesehen wird, den Ratsbeschluss vom 03.12.2009 zu beanstanden. Die Bezirksregierung vertritt die Auffassung, dass eine Zuständigkeit des Rates nicht gegeben sei. Herr Oberbürgermeister Dehm hält diese Auffassung persönlich für gewagt. Insgesamt sei diese Mitteilung wenig hilfreich, da in der letzten Ratssitzung eine verantwortliche Diskussion geführt worden ist und alle Argumente für und wieder sehr sorgfältig abgewogen und eine Entscheidung getroffen wurde. Herr Oberbürgermeister Dehm wird den Auftrag der Bezirksregierung ausführen, obwohl der Rat der Auffassung ist, die Frage einer dienstrechtlichen Inanspruchnahme hinreichend geprüft zu haben. Über das Ergebnis der Überprüfung wird Herr Dehm die Bezirksregierung informieren und versuchen, diese zu  überzeugen, dass die Rechtsauffassung des Rates der Stadt Hagen richtig ist. Dieses ist aufgrund der umfassenden Thematik nicht innerhalb weniger Tage möglich. Daher wird ein angemessener Zeitraum benötigt. Dieses hat zur Folge, dass verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen  und die Betroffenen ihren Einredeverzicht nochmals für einen angemessenen Zeitraum verlängern müssten. Andernfalls ist Herr Oberbürgermeister Dehm dazu gezwungen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verjährung nicht eintreten zu lassen. Er hofft, dass dieses nicht erforderlich sein muss und es letztlich zu einem einvernehmlichen Ergebnis mit der Bezirksregierung kommt. Er bittet darum, nicht erneut in eine  juristische Diskussion einzusteigen.

 

Herr Riechel und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fühlen sich in ihrer Auffassung  durch die Bezirksregierung bestätigt. Hier liege eindeutig ein Schaden vor, dieses sei nun ebenfalls durch eine andere juristische Seite als möglicherweise fahrlässiges Handeln eingeschätzt worden, welches zumindest die Möglichkeit einer Geltendmachung von Rechtsansprüchen herbei führt. Daher hält die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Vorschlag des Regierungspräsidenten für richtig und erwartet vom Oberbürgermeister eine ausführliche Prüfung der Rechtslage und eine kritische Würdigung der Schadensersatzansprüche. Dieses sei in der Vergangenheit aufgrund von verfahrenstaktischen Gründen  nicht getan worden.

 

Herr Röspel versteht das Schreiben der Bezirksregierung dahingehend, dass diese noch immer nicht mit den bisherigen Prüfungen des Rates und der beratenden Anwaltskanzlei zufrieden sind. Sicherlich ist es denkbar, dass in der Sache noch eine Prüfung der beamtenrechlichten Konsequenzen vorgenommen werden kann. Bei näherer Betrachtung geht es aber auch bei dieser Prüfung darum, ob den beteiligten Personen ein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Der Rat hat in sich in der letzten Ratssitzung mit dieser Frage eingehend auseinander gesetzt. Er ist mit einem deutlichen Votum dem  entsprechenden Rechtsgutachten gefolgt, hat die grobe Fahrlässigkeit verneint und eine sinnlose Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche verworfen. Nun hat die Bezirksregierung den an den Derivatgeschäften nicht beteiligten Oberbürgermeister die alleinige politische und rechtliche Verantwortung für das Desaster übertragen. Er äußert Bedauern über diese Entscheidung und begrüßt, dass der Oberbürgermeister die von der Kommunalaufsicht nochmals eingeforderte Prüfung gründlich vornehmen möchte. Die CDU-Fraktion unterstützt die Absicht des Oberbürgermeister, von den beteiligten Personen einen weiteren Einredeverzicht bezüglich der drohenden Verjährung einzuholen, um etwaige Rechtsnachteile für die Stadt im Vorfeld zu vermeiden.

 

Herr Thielmann erinnert an den Antrag der FDP-Fraktion in der letzten Ratssitzung vom 03.12.09, die Hauptverantwortliche - die ehemalige Stadtkämmerin Frau Grehling – zur Verantwortung zu ziehen. Diesem Antrag ist der Rat bedauerlicherweise mehrheitlich nicht gefolgt. Die FDP-Fraktion ist immer dankbar für die Hinweise aus Arnsberg. Ob der jetzige Hinweis zielführend ist, sei fraglich. Nach der verantwortungsvollen Diskussion in der letzten Ratssitzung ist er sicher, dass eine unabhängige Prüfung des in dieser Frage unbelasteten Herrn Oberbürgermeister Dehm zu einem guten Ergebnis kommen wird.

 

Herr Krippner trägt für die SPD-Fraktion vor, dass sie keine Neuerungen aus dem Schreiben des Regierungspräsidenten entnehmen konnten. Sie sind sogar ein wenig enttäuscht, dass er die Frage nicht beantwortet hat, ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder nicht. Herr Krippner findet es daher nicht akzeptabel, dass nun eine erneute Prüfung, trotz vorheriger Prüfung der Anwälte und Beratung im Rat, vom Oberbürgermeister vorgenommen werden soll.

 

Herr Dr. Bücker fordert den Oberbürgermeister im Namen der Fraktion Hagen Aktiv dazu auf, dem Aufruf vom Regierungspräsidenten umgehend nachzugehen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass er dieses Vorhaben in seiner Eingangsaussage zu diesem Thema angekündigt hatte. Er äußert Kritik an dem Umgang zweier Behörden untereinander und macht darauf aufmerksam, dass er juristische Argumente in dem Schreiben gänzlich vermisst. Es wird lediglich eine Prüfung erneut durchgeführt. Wenn das Ergebnis der erneuten Prüfung vorliegt, erwartet der Oberbürgermeister von dem Regierungspräsidenten eine deutliche Positionierung. Es müsste gemeinsam über die juristischen Hintergründe und materiellen Fragen gesprochen werden. Er macht nochmals deutlich, dass der Auftrag des Regierungspräsidenten angenommen wurde, die Prüfung aufgenommen wird und die Informationen an den Rat weiter geleitet werden.

 

Herr Schulz teilt mit, dass er damals gegen die Einstellung von Frau Grehling gestimmt hat.

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Anlagen

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