17.12.2009 - 6.1 Derivatangelegenheitenhier: Verfügung der Bezir...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm
bezieht sich auf das vorliegende Schreiben (Anlage 5 der Niederschrift) vom 16.12.2009 der Bezirksregierung
Arnsberg. Gemäß diesem Schreiben teilt der Regierungspräsident dem
Oberbürgermeister der Stadt Hagen mit, dass aus seiner Sicht noch eine Prüfung
der Möglichkeiten der dienstrechtlichen Inanspruchnahme auf Basis des § 48
Beamtenstatusgesetz aussteht. Es kommt zum Ausdruck, dass keine Veranlassung
gesehen wird, den Ratsbeschluss vom 03.12.2009 zu beanstanden. Die Bezirksregierung
vertritt die Auffassung, dass eine Zuständigkeit des Rates nicht gegeben sei. Herr
Oberbürgermeister Dehm hält diese Auffassung persönlich für gewagt. Insgesamt sei
diese Mitteilung wenig hilfreich, da in der letzten Ratssitzung eine verantwortliche
Diskussion geführt worden ist und alle Argumente für und wieder sehr sorgfältig
abgewogen und eine Entscheidung getroffen wurde. Herr Oberbürgermeister Dehm wird
den Auftrag der Bezirksregierung ausführen, obwohl der Rat der Auffassung ist,
die Frage einer dienstrechtlichen Inanspruchnahme hinreichend geprüft zu haben.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird Herr Dehm die Bezirksregierung
informieren und versuchen, diese zu überzeugen, dass die Rechtsauffassung des
Rates der Stadt Hagen richtig ist. Dieses ist aufgrund der umfassenden Thematik
nicht innerhalb weniger Tage möglich. Daher wird ein angemessener Zeitraum benötigt.
Dieses hat zur Folge, dass verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
und die Betroffenen ihren
Einredeverzicht nochmals für einen angemessenen Zeitraum verlängern müssten.
Andernfalls ist Herr Oberbürgermeister Dehm dazu gezwungen, die entsprechenden
Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verjährung nicht eintreten zu lassen. Er hofft,
dass dieses nicht erforderlich sein muss und es letztlich zu einem einvernehmlichen
Ergebnis mit der Bezirksregierung kommt. Er bittet darum, nicht erneut in
eine juristische Diskussion einzusteigen.
Herr Riechel und die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fühlen sich in ihrer Auffassung durch die Bezirksregierung bestätigt. Hier
liege eindeutig ein Schaden vor, dieses sei nun ebenfalls durch eine andere
juristische Seite als möglicherweise fahrlässiges Handeln eingeschätzt worden, welches
zumindest die Möglichkeit einer Geltendmachung von Rechtsansprüchen herbei
führt. Daher hält die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Vorschlag des
Regierungspräsidenten für richtig und erwartet vom Oberbürgermeister eine
ausführliche Prüfung der Rechtslage und eine kritische Würdigung der Schadensersatzansprüche.
Dieses sei in der Vergangenheit aufgrund von verfahrenstaktischen Gründen nicht getan worden.
Herr Röspel versteht das
Schreiben der Bezirksregierung dahingehend, dass diese noch immer nicht mit den
bisherigen Prüfungen des Rates und der beratenden Anwaltskanzlei zufrieden
sind. Sicherlich ist es denkbar, dass in der Sache noch eine Prüfung der
beamtenrechlichten Konsequenzen vorgenommen werden kann. Bei näherer Betrachtung
geht es aber auch bei dieser Prüfung darum, ob den beteiligten Personen ein
grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Der Rat hat in sich in der
letzten Ratssitzung mit dieser Frage eingehend auseinander gesetzt. Er ist mit
einem deutlichen Votum dem entsprechenden Rechtsgutachten gefolgt, hat
die grobe Fahrlässigkeit verneint und eine sinnlose Verfolgung zivilrechtlicher
Ansprüche verworfen. Nun hat die Bezirksregierung den an den Derivatgeschäften
nicht beteiligten Oberbürgermeister die alleinige politische und rechtliche
Verantwortung für das Desaster übertragen. Er äußert Bedauern über diese
Entscheidung und begrüßt, dass der Oberbürgermeister die von der Kommunalaufsicht
nochmals eingeforderte Prüfung gründlich vornehmen möchte. Die CDU-Fraktion
unterstützt die Absicht des Oberbürgermeister, von den beteiligten Personen einen
weiteren Einredeverzicht bezüglich der drohenden Verjährung einzuholen, um
etwaige Rechtsnachteile für die Stadt im Vorfeld zu vermeiden.
Herr Thielmann erinnert an
den Antrag der FDP-Fraktion in der letzten Ratssitzung vom 03.12.09, die Hauptverantwortliche
- die ehemalige Stadtkämmerin Frau Grehling – zur Verantwortung zu
ziehen. Diesem Antrag ist der Rat bedauerlicherweise mehrheitlich nicht
gefolgt. Die FDP-Fraktion ist immer dankbar für die Hinweise aus Arnsberg. Ob
der jetzige Hinweis zielführend ist, sei fraglich. Nach der
verantwortungsvollen Diskussion in der letzten Ratssitzung ist er sicher, dass
eine unabhängige Prüfung des in dieser Frage unbelasteten Herrn
Oberbürgermeister Dehm zu einem guten Ergebnis kommen wird.
Herr Krippner trägt für
die SPD-Fraktion vor, dass sie keine Neuerungen aus dem Schreiben des
Regierungspräsidenten entnehmen konnten. Sie sind sogar ein wenig enttäuscht,
dass er die Frage nicht beantwortet hat, ob ein grob fahrlässiges Verhalten
vorliegt oder nicht. Herr Krippner findet es daher nicht akzeptabel, dass nun
eine erneute Prüfung, trotz vorheriger Prüfung der Anwälte und Beratung im Rat,
vom Oberbürgermeister vorgenommen werden soll.
Herr Dr. Bücker fordert den
Oberbürgermeister im Namen der Fraktion Hagen Aktiv dazu auf, dem Aufruf vom
Regierungspräsidenten umgehend nachzugehen.
Herr Oberbürgermeister Dehm
weist darauf hin, dass er dieses Vorhaben in seiner Eingangsaussage zu diesem
Thema angekündigt hatte. Er äußert Kritik an dem Umgang zweier Behörden
untereinander und macht darauf aufmerksam, dass er juristische Argumente in dem
Schreiben gänzlich vermisst. Es wird lediglich eine Prüfung erneut durchgeführt.
Wenn das Ergebnis der erneuten Prüfung vorliegt, erwartet der Oberbürgermeister
von dem Regierungspräsidenten eine deutliche Positionierung. Es müsste
gemeinsam über die juristischen Hintergründe und materiellen Fragen gesprochen
werden. Er macht nochmals deutlich, dass der Auftrag des Regierungspräsidenten
angenommen wurde, die Prüfung aufgenommen wird und die Informationen an den Rat
weiter geleitet werden.
Herr Schulz teilt mit,
dass er damals gegen die Einstellung von Frau Grehling gestimmt hat.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,6 kB
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