17.12.2009 - 6.42 Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) Wohnen - Am Schel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.42
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Feste berichtet, dass
diese Vorlage in der BV Hohenlimburg ausführlich erörtert wurde und es sehr
viel Bürgerprotest gegeben hat. Er fragt nach, ob die Vermarktung der
Grundstücke aufgrund der zu erwartenden hohen Erschließungskosten und der daraus
resultierenden hohen Grundstückspreise überhaupt möglich ist. Außerdem möchte
er wissen, ob der Aufwand für die Stadt Hagen nicht unverhältnismäßig hoch ist.
Frau Buddeberg schließt
sich in großen Zügen den Ausführungen von Herrn Feste an. In der Bürgerfragestunde
der BV Hohenlimburg ist eine Unterschriftenliste mit der Frage nach der
Sinnhaftigkeit dieser Bebauung überreicht worden. Es ist zugesagt worden, dass
die Verwaltung diese Liste prüfen wird. Es sei verwunderlich, dass ohne die Prüfung
der Unterschriftsliste bereits heute ein Beschluss über die Vorlage getroffen
werden soll.
Herr Grothe erläutert,
dass das Verfahren heute nicht abgeschlossen wird, da es sich um einen Einleitungsbeschluss
handelt. Das bedeutet, dass die Anregungen und Bedenken der Bürger im Rahmen des
weiteren Verfahrens dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend
geht Herr Grothe auf die Fragen von Herrn Feste ein und erklärt, dass noch
keine Kosten für die Erschließung ermittelt werden konnten, da es sich bisher erst
um ein Einleitungsverfahren handelt.
Herr Strüwer bezieht sich
ebenfalls auf die Diskussion in der BV Hohenlimburg. Es ist offensichtlich,
dass in diesem Bereich eine erhebliche Nachfrage herrscht, attraktiven Wohnraum
zu gewinnen. Die meisten Nachfragen der Bürger sind bezüglich der Schaffung der
verkehrlichen Anbindung und der grundsätzlichen Versorgung gestellt worden.
Seitens der Verwaltung ist zugesagt worden auch kurzfristig mit den Bürgern
über ihre Anliegen zu sprechen. Heute ist nur ein Beschluss darüber zu fassen,
dass das Verfahren eingeleitet wird.
Herr Feste merkt an, dass
seine Fragen nicht abschließend beantwortet worden seien. Daher stellt er die
Nachfrage, ob es richtig sei, dass ein Bauverfahren eingeleitet werde, ohne wissen zu können, welche Kosten
eventuell entstehen und um abschätzen zu können, ob es realistisch ist diese
Grundstücke vermarkten zu können.
Herr Grothe bejaht diese
Nachfrage. Er weist aber darauf hin, dass das Verfahren eingestellt werden
kann, wenn sich im Verfahren herausstellen sollte, dass das zu ungerechtfertigten
Aufwendungen im öffentlichen Raum führen würde, dann kann das Verfahren beendet
werden.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ nebst der Begründung vom
18.11.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung
ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
c)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem.
§ 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594) Wohnen
„Am Schellbrink“ an und überträgt sie zur selbständigen
Durchführung auf den Umlegungsausschuss.
Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ liegt im Ortsteil Hagen-Hohenlimburg und wird im Einzelnen begrenzt
§ im Süden durch Hochspannungsleitungstrasse und den vorhandenen Fußweg
§ im Westen durch die Grenze der Flurstücke 158, 159 und sowie
§ im Norden und Osten durch die Flurstücksgrenze des Flurstücks 152, 153 und 148.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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