17.12.2009 - 6.24 a) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr in d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie der Vorlage nicht zustimmen werde. Dieses gelte auch für die folgenden Tagesordnungspunkte zu den Gebühren. Er erklärt die ablehnende Haltung damit, dass es keine Rechnungsprüfungsmöglichkeit bei der Stadt gäbe. Des Weiteren schlagen sie vor, dass die HEB und die SEH die Gebührenkalkulation offen legen sollen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert, dass es nicht zutreffend ist, dass es keine Rechnungsprüfungsmöglichkeit durch die Stadt gibt. Es hat bereits im HFA die Diskussion gegeben, dass für die Politik nicht jede Einzelheit der Gebührenkalkulation nachvollziehbar ist, die Kalkulation ist aber natürlich intern belegt.

 

Herr Riechel verweist auf seine Nachfrage aus dem HFA – ob es eine Kalkulationsoffenlage geben kann. In laufenden Prozessen haben die Bürger ebenfalls bemängelt, dass die Kalkulation des HEB zu wenig transparent sei. Daher hat das Gericht bestimmte Punkte eingefordert. In der letzten HFA-Sitzung habe Herr Gerbersmann auf seine Anfrage lediglich den Punkt “kalkulatorisches Wagnis“ beantwortet. Dieser Punkt ist ausgeräumt worden, aber es gäbe eine Vielzahl von weiteren Punkten, die Transparenz für den Bürger und insbesondere für Ratsmitglieder schaffen würden. Darauf sei Herr Gerbersmann jedoch nicht eingegangen. Daher schließt er sich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Aussage von Herrn Dr. Bücker an.

 

Herr Gerbersmann spricht nochmals die Diskussion im HFA an. Er erklärt, dass die Satzung seitens der Verwaltung für rechtssicher gehalten wird. Zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens ist das Unternehmerwagnis mit knapp über einem Prozent in die Gebührenkalkulation eingeflossen. Dieses entsprach zum Zeitpunkt der Satzungserstellung der Rechtsprechung. Im Laufe des Jahres hat sich aber durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes herausgestellt, dass max. ein Prozent Unternehmerwagnis zulässig sind. Vor diesem Hintergrund wurde der Bescheid zurückgenommen.

 

Herr Dr. Preuß verweist auf die Kontrollpflicht, welche der Rat hat. Er erinnert nochmals daran, dass das Gericht neben dem Unternehmerwagnis weitere fünf Punkte angefordert hat, welche die Stadt nicht vorgelegt habe. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordern im Rahmen ihrer Kontrollpflicht ein, dass die weiteren fünf Informationen bis Ende Januar 2010 zur Verfügung gestellt werden. Eine Auflistung über die gewünschten Informationen wird durch seine Fraktion schriftlich eingereicht (Anlage 18 der Niederschrift). Nach Prüfung der Unterlagen wird eine 1. Lesung vorgeschlagen, um danach eine Entscheidung in der Ratssitzung im Februar 2010 zu treffen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm stellt fest, dass Herr Dr. Preuß einen Antrag auf Vertragung der Beschlussfassung gemacht hat. Er sichert die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu.

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den Antrag auf Vertragung der Beschlussfassung abstimmen.

Der Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung wurde mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gebührenkalkulationen 2010 zu der Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren in der Stadt Hagen vom 21.12.2005 werden vom Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2010

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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