17.12.2009 - 6.26 Änderung der Entgeltordnung für das Kunstquarti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe verweist auf die aktuellen Berichte aus der Presse zu den Betriebskosten  des Emil-Schumacher-Museums bzw. Kunstquartiers. In der nächsten Sitzungsfolge  wird eine umfassende Information in Form einer Vorlage erfolgen. In der Kürze der Zeit ist dieses für die heutige Sitzung nicht mehr möglich gewesen. Er erläutert anhand von drei Beispielen die Gesamtthematik. Zunächst sind die in der Presse erwähnten Zahlen offensichtlich aus einer Liste entnommen worden, die durch die Gebäudewirtschaft aufbereitet wurde, um damit verwaltungsintern die Haushaltsansätze 2010 für das Kunstquartier zu diskutieren. Diese Kalkulation der Gebäudewirtschaft umfasst alle Gebäudeteile des Kunstquartiers, also das Emil-Schumacher-Museum, das Verwaltungsgebäude inklusive des Cafes im Erdgeschoss, das Karl-Ernst-Osthaus-Museum mit Alt- und Neubau und die Hochstr. 71. Dagegen wurden in den Vorlagen aus den Jahren 2002 und 2007 die Betriebskosten nur für das Karl-Ernst-Osthaus und das Emil-Schumacher-Museum dargestellt. Diese unterschiedliche Berechungsweise stellen sicherlich einen Grund für die Abweichungen der Betriebskosten dar. Des Weiteren nennt er ein Zahlenbeispiel zum Kostenpunkt Bauunterhaltung. Zu dem Kostenpunkt Bauunterhaltung vertritt Herr Grothe die Auffassung, dass die Gesamtsumme von rund 312.000 € mit den veranschlagten Kosten der Vorlagen überein stimmt, sofern die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufaddiert werden. Dies gilt umso mehr, als das in den Kosten für die aktuelle Bauunterhaltung mindestens ein Gebäudeteil zusätzlich enthalten ist. In seiner dritten Anmerkung geht er auf das Thema Energie und Strom ein. Es ist ein Gebäude in Auftrag gegeben worden, welches durch Photovoltaik und Geothermie ein “Nullenergiehaus“ sein soll. Diese Perspektive ist  durch Gutachten und Verträge gesichert worden. Herr Grothe führt aus, dass zurzeit lediglich der tatsächliche Stromverbrauch von 1 bis 2 Monaten vorliegt. Aus seiner Sicht müsse nun überprüft werden, ob dieser Verbrauch tatsächlich hochrechenbar ist oder ob sich die Verbrauchswerte ändern werden. Sofern die vertraglich zugesicherten Werte nicht erreicht werden, müsste versucht werden, diese mit einer besseren Einstellung der Technik zu erreichen. Ein Energieeinsatz der Photovoltaik ist nicht berücksichtigt, weil die Energieleistungen der Anlage noch nicht darstellbar sind.

Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung zunächst intern die aktuellen Betriebskostenberechnungen überprüfen wird. Sollten die vertraglich zugesicherten Werte im Hinblick auf Energie und Strom nicht erreicht werden, müsste darüber nachgedacht werden, sich in spezifischen Fragen zum Beispiel bei der Frage der Energieeffizienz des Gebäudes, ein externes Gutachten einzuholen. Abschließend betont Herr Grothe, dass bei der Betrachtung der Betriebskosten sehr genau differenziert werden muss, was verglichen wird. Er sichert zu, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzungsfolge die Kosten aufschlüsseln wird.

 

Herr Gerbersmann ergänzt die Ausführungen von Herrn Grothe zum Thema Personalkosten. Er weist darauf hin, dass es sich bei den Aufsichtskräften des Emil-Schumacher-Museums um die zwei zusätzlichen Aufsichtskräfte handelt, welche in der Vorlage genannt wurden. Die Frage der Kostensteigerung ist entstanden im Rahmen der Diskussion mit der Bezirksregierung, ob die ursprünglich favorisierte und auch in der Vorlage festgehaltene Privatisierung des Aufsichtsdienstes stattfinden soll oder nicht. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass solange eigenes Personal für die Aufgabenwahrnehmung vorhanden ist, dieses auch einzusetzen ist. Die Umsetzung des Vorschlages der Bezirksregierung führte zu Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gegenüber einer Privatisierung des Aufsichtsdienstes.

 

Frau Kingreen bedankt sich für die Klarstellung und erklärt, dass es für die Ermittlung der korrekten Werte Zeit braucht und nicht erwartet werden kann, dass  die Werte nach drei Monaten komplett dargestellt werden können. Sie weist nochmals darauf hin, dass bei der Photovoltaik eine Frist von einem Jahr das Minimum ist. Sie geht  davon aus, dass die Photovoltaikanlage bei der Netzagentur angemeldet wurde. Bei Entwicklung der Vorlage bittet sie darauf zu achten, dass die vertragliche Situation dargestellt und auf die Haftungsfrage eingegangen wird. Im Zusammenhang mit der Frage der Personalkosten sollte die Verwaltung die Anzahl der Aufsichtskräfte, so wie ihre Einsatzorte darstellen. Außerdem sollten die Personkosten der Aufsichtkräfte, einschließlich der  Overheadkosten der GWH und im Gegensatz dazu die Kosten eines privaten Aufsichtsdienstes angegeben werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass durch die Ausführungen deutlich geworden ist, dass sich einige Werte relativieren werden. Er erinnert aber auch daran, dass es zum jetzigen Zeitpunkt so aussieht, dass auf der Schlussrechnung doch ein deutlich höherer Betrag stehen werde, als ursprünglich geplant. Bei zukünftigen vergleichbaren Projekten sind die Betriebskosten so darzustellen, dass Risiken berücksichtigt werden und dass nachvollziehbar ist, welche Zahlen miteinander verglichen wurden. Dieses sollte exemplarisch bereits bei den Projekten angewandt werden, welche bereits im Anfangsstadium stehen, wie beispielweise bei der Ischelandhalle oder beim Tierheim.

 

Frau Kingreen weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit auch bei anderen Projekten die Kosten für einen Gebäudemanager nicht ausreichend aufgeschlüsselt worden seien und bittet dieses in Zukunft zu beachten.

 

Herr Grothe berichtet, dass sich hinter dem Gebäudemanager 1,5 Hausmeisterstellen  inklusive Vertretung verbergen. Er betont, dass es sich um eine hochkomplexe Anlage handelt und daher die 1,5 Stellen aus seiner Sicht gerechtfertigt sind.

 

Herr Ciupka stellt die Nachfrage, ob die Heizungsanlage und die Photovoltaik funktionieren.

 

Herr Grothe bestätigt, dass beide Anlagen funktionieren. Er geht nochmals auf die Komplexität der Anlage ein, da die Gemälde bestimmte Anforderungen hinsichtlich Luftfeuchte und Temperatur haben, die beispielsweise durch offenstehende Türen beeinflusst wird. Die Anlage ist vor der Eröffnung mit dem Ergebnis eines optimalen Raumklimas getestet worden. Es müsste durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass der Verbrauch reduziert oder durch die Photovoltaik ersetzt wird.

 

Herr Alda möchte wissen, ob der Energiegewinn der Photovoltaik an die SEWAG verkauft oder selbst genutzt werden soll.

 

Herr Grothe erläutert, dass das Konzept vorsieht, dass das Gebäude sich über das Jahr gesehen selbst versorgt. Es kann nur über einen längeren Zeitraum abgewartet werden, ob der Verbrauch des Konzepts mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt oder ob ein Überschuss oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm macht darauf aufmerksam, dass bereits eine sehr detaillierte Diskussion geführt wird, obwohl viele Informationen noch gar nicht vorliegen. Daher bittet er darum, die Detaildiskussion erst vorzunehmen, wenn die entsprechenden umfassenden Informationen vorliegen. Er weist in diesem Zusammenhang auf eine Vorlage von Fragestellungen zu den Betriebskosten der SPD-Fraktion (siehe Anlage 20 der Niederschrift) hin und sichert zu, dass diese und alle anderen Fragen dann in den Gremien beraten werden.

 

Herr Riechel erwartet bei der angekündigten Vorlage ebenfalls die zur Verfügung Stellung einer Endabrechnung des gesamten Projekts. Seiner Auffassung nach könne ohne diese Kenntnisse nur schwerlich eine Betriebskostenberechnung erfolgen. Des Weiteren könne ein Vergleich von Betriebskosten nicht erfolgen, wenn bei der Berechnung keine Abschreibungen und Finanzierungskosten berücksichtigt wurden.

 

Herr Grothe erläutert, dass die alten Zahlen ohne Abschreibungen mit den neuen Betriebskosten verglichen werden, da bislang noch keine Abschreibung vorliegen kann und künstlich erzeugt werden müsste. Er wird prüfen, ob künstliche Abschreibungszahlen darstellbar sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass die Schlussabrechung eines Projekts in dieser Größenordnung erfahrungsgemäß erst 1 bis 1,5 Jahre später erfolgen kann. Wenn die Betriebskostenberechnung darauf gestützt würde, ist die Wartezeit zu lange. Daher seien nur gesicherte Hochrechnungen möglich.

 

Herr Reinhardt spricht die Kosten der Führungen an, die nach der vorgeschlagenen  Entgeltordnung nicht kostendeckend sind. Er hat daher die Frage, ob es sich nicht auf Dauer empfiehlt, um Personalkosten zu sparen, ein Audioguide-Führungssystem einzuführen.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass die Kosten für ein solches System zu hoch sind. Die Kosten hierbei sind zweigeteilt. Zunächst müsste das technische Gerät angeschafft werden, welches im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich - ca. 30.000 Euro liegt. Des Weiteren müsste für jede Ausstellung entsprechend ein Text produziert und aufgenommen werden, welches durch eine Firma erfolgen müsste. Die Produktionskosten für jeden Guide würden ebenfalls im fünfstelligen Bereich liegen und dass für Ausstellungen, die in der Regel drei Monate laufen. Auch bei derzeit guten Besucherzahlen sei fraglich, ob sich diese Anschaffung rentiert. Sollte die Besucherzahl weiterhin steigen, kann über die Anschaffung erneut nachgedacht werden, sofern sie rentabel ist.

 

Herr Grzeschista möchte in Erfahrung bringen, ob unter dem Begriff “Schulklassen“ auch Jugend- oder Jugendgruppen gefasst werden können. Außerdem fragt er nach, ob aufgrund der hohen Nachfrage Gruppenführungen für ein leicht erhöhtes Entgelt auch am Wochenende angedacht seien.

 

Nach Auffassung von Herrn Gerbersmann bezieht sich die Satzung nur auf Schulklassen. Dafür spreche auch, dass es um Angebote in der Woche geht. Er wird die Anregung von Herrn Grzeschista prüfen und berichten.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die I. Änderung zur

Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil

Schumacher Museum) und den Hohenhof, wie sie als Anlage Gegenstand der

Verwaltungsvorlage (Ducksachen- Nr. 0882/2009) vom 23.11.2009 ist. Die Änderungen treten am 01.01.2010 in Kraft.

 

Realisierungstermin: 01.01.2010

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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