17.12.2009 - 6.26 Änderung der Entgeltordnung für das Kunstquarti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.26
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Ulrike Derksen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grothe verweist auf
die aktuellen Berichte aus der Presse zu den Betriebskosten des Emil-Schumacher-Museums bzw.
Kunstquartiers. In der nächsten Sitzungsfolge wird eine umfassende Information in Form einer
Vorlage erfolgen. In der Kürze der Zeit ist dieses für die heutige Sitzung
nicht mehr möglich gewesen. Er erläutert anhand von drei Beispielen die
Gesamtthematik. Zunächst sind die in der Presse erwähnten Zahlen offensichtlich
aus einer Liste entnommen worden, die durch die Gebäudewirtschaft aufbereitet
wurde, um damit verwaltungsintern die Haushaltsansätze 2010 für das Kunstquartier
zu diskutieren. Diese Kalkulation der Gebäudewirtschaft umfasst alle Gebäudeteile
des Kunstquartiers, also das Emil-Schumacher-Museum, das Verwaltungsgebäude
inklusive des Cafes im Erdgeschoss, das Karl-Ernst-Osthaus-Museum mit Alt- und
Neubau und die Hochstr. 71. Dagegen wurden in den Vorlagen aus den Jahren 2002
und 2007 die Betriebskosten nur für das Karl-Ernst-Osthaus und das
Emil-Schumacher-Museum dargestellt. Diese unterschiedliche Berechungsweise
stellen sicherlich einen Grund für die Abweichungen der Betriebskosten dar. Des
Weiteren nennt er ein Zahlenbeispiel zum Kostenpunkt Bauunterhaltung. Zu dem
Kostenpunkt Bauunterhaltung vertritt Herr Grothe die Auffassung, dass die
Gesamtsumme von rund 312.000 € mit den veranschlagten Kosten der Vorlagen
überein stimmt, sofern die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufaddiert werden. Dies
gilt umso mehr, als das in den Kosten für die aktuelle Bauunterhaltung mindestens
ein Gebäudeteil zusätzlich enthalten ist. In seiner dritten Anmerkung geht er
auf das Thema Energie und Strom ein. Es ist ein Gebäude in Auftrag gegeben
worden, welches durch Photovoltaik und Geothermie ein “Nullenergiehaus“
sein soll. Diese Perspektive ist durch
Gutachten und Verträge gesichert worden. Herr Grothe führt aus, dass zurzeit lediglich
der tatsächliche Stromverbrauch von 1 bis 2 Monaten vorliegt. Aus seiner Sicht müsse
nun überprüft werden, ob dieser Verbrauch tatsächlich hochrechenbar ist oder ob
sich die Verbrauchswerte ändern werden. Sofern die vertraglich zugesicherten
Werte nicht erreicht werden, müsste versucht werden, diese mit einer besseren
Einstellung der Technik zu erreichen. Ein Energieeinsatz der Photovoltaik ist
nicht berücksichtigt, weil die Energieleistungen der Anlage noch nicht darstellbar
sind.
Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung zunächst intern die aktuellen
Betriebskostenberechnungen überprüfen wird. Sollten die vertraglich
zugesicherten Werte im Hinblick auf Energie und Strom nicht erreicht werden,
müsste darüber nachgedacht werden, sich in spezifischen Fragen zum Beispiel bei
der Frage der Energieeffizienz des Gebäudes, ein externes Gutachten einzuholen.
Abschließend betont Herr Grothe, dass bei der Betrachtung der Betriebskosten
sehr genau differenziert werden muss, was verglichen wird. Er sichert zu, dass
die Verwaltung bis zur nächsten Sitzungsfolge die Kosten aufschlüsseln wird.
Herr Gerbersmann ergänzt die
Ausführungen von Herrn Grothe zum Thema Personalkosten. Er weist darauf hin,
dass es sich bei den Aufsichtskräften des Emil-Schumacher-Museums um die zwei
zusätzlichen Aufsichtskräfte handelt, welche in der Vorlage genannt wurden. Die
Frage der Kostensteigerung ist entstanden im Rahmen der Diskussion mit der
Bezirksregierung, ob die ursprünglich favorisierte und auch in der Vorlage
festgehaltene Privatisierung des Aufsichtsdienstes stattfinden soll oder nicht.
Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass solange eigenes Personal für
die Aufgabenwahrnehmung vorhanden ist, dieses auch einzusetzen ist. Die
Umsetzung des Vorschlages der Bezirksregierung führte zu Mehrkosten in Höhe von
40 Prozent gegenüber einer Privatisierung des Aufsichtsdienstes.
Frau Kingreen bedankt sich
für die Klarstellung und erklärt, dass es für die Ermittlung der korrekten
Werte Zeit braucht und nicht erwartet werden kann, dass die Werte nach drei Monaten komplett
dargestellt werden können. Sie weist nochmals darauf hin, dass bei der
Photovoltaik eine Frist von einem Jahr das Minimum ist. Sie geht davon aus, dass die Photovoltaikanlage bei der
Netzagentur angemeldet wurde. Bei Entwicklung der Vorlage bittet sie darauf zu
achten, dass die vertragliche Situation dargestellt und auf die Haftungsfrage
eingegangen wird. Im Zusammenhang mit der Frage der Personalkosten sollte die
Verwaltung die Anzahl der Aufsichtskräfte, so wie ihre Einsatzorte darstellen. Außerdem
sollten die Personkosten der Aufsichtkräfte, einschließlich der Overheadkosten der GWH und im Gegensatz dazu
die Kosten eines privaten Aufsichtsdienstes angegeben werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm
merkt an, dass durch die Ausführungen deutlich geworden ist, dass sich einige
Werte relativieren werden. Er erinnert aber auch daran, dass es zum jetzigen
Zeitpunkt so aussieht, dass auf der Schlussrechnung doch ein deutlich höherer
Betrag stehen werde, als ursprünglich geplant. Bei zukünftigen vergleichbaren
Projekten sind die Betriebskosten so darzustellen, dass Risiken berücksichtigt
werden und dass nachvollziehbar ist, welche Zahlen miteinander verglichen
wurden. Dieses sollte exemplarisch bereits bei den Projekten angewandt werden,
welche bereits im Anfangsstadium stehen, wie beispielweise bei der
Ischelandhalle oder beim Tierheim.
Frau Kingreen weist darauf
hin, dass bereits in der Vergangenheit auch bei anderen Projekten die Kosten
für einen Gebäudemanager nicht ausreichend aufgeschlüsselt worden seien und
bittet dieses in Zukunft zu beachten.
Herr Grothe berichtet,
dass sich hinter dem Gebäudemanager 1,5 Hausmeisterstellen inklusive Vertretung verbergen. Er betont, dass
es sich um eine hochkomplexe Anlage handelt und daher die 1,5 Stellen aus
seiner Sicht gerechtfertigt sind.
Herr Ciupka stellt die
Nachfrage, ob die Heizungsanlage und die Photovoltaik funktionieren.
Herr Grothe bestätigt,
dass beide Anlagen funktionieren. Er geht nochmals auf die Komplexität der
Anlage ein, da die Gemälde bestimmte Anforderungen hinsichtlich Luftfeuchte und
Temperatur haben, die beispielsweise durch offenstehende Türen beeinflusst wird.
Die Anlage ist vor der Eröffnung mit dem Ergebnis eines optimalen Raumklimas
getestet worden. Es müsste durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden,
dass der Verbrauch reduziert oder durch die Photovoltaik ersetzt wird.
Herr Alda möchte wissen,
ob der Energiegewinn der Photovoltaik an die SEWAG verkauft oder selbst genutzt
werden soll.
Herr Grothe erläutert,
dass das Konzept vorsieht, dass das Gebäude sich über das Jahr gesehen selbst
versorgt. Es kann nur über einen längeren Zeitraum abgewartet werden, ob der
Verbrauch des Konzepts mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt oder ob
ein Überschuss oder zusätzliche Kosten entstehen.
Herr Oberbürgermeister Dehm
macht darauf aufmerksam, dass bereits eine sehr detaillierte Diskussion geführt
wird, obwohl viele Informationen noch gar nicht vorliegen. Daher bittet er
darum, die Detaildiskussion erst vorzunehmen, wenn die entsprechenden
umfassenden Informationen vorliegen. Er weist in diesem Zusammenhang auf eine
Vorlage von Fragestellungen zu den Betriebskosten der SPD-Fraktion (siehe Anlage 20 der Niederschrift) hin und sichert zu, dass diese und alle anderen
Fragen dann in den Gremien beraten werden.
Herr Riechel erwartet bei
der angekündigten Vorlage ebenfalls die zur Verfügung Stellung einer
Endabrechnung des gesamten Projekts. Seiner Auffassung nach könne ohne diese
Kenntnisse nur schwerlich eine Betriebskostenberechnung erfolgen. Des Weiteren
könne ein Vergleich von Betriebskosten nicht erfolgen, wenn bei der Berechnung
keine Abschreibungen und Finanzierungskosten berücksichtigt wurden.
Herr Grothe erläutert,
dass die alten Zahlen ohne Abschreibungen mit den neuen Betriebskosten
verglichen werden, da bislang noch keine Abschreibung vorliegen kann und künstlich
erzeugt werden müsste. Er wird prüfen, ob künstliche Abschreibungszahlen darstellbar
sind.
Herr Oberbürgermeister Dehm
weist darauf hin, dass die Schlussabrechung eines Projekts in dieser
Größenordnung erfahrungsgemäß erst 1 bis 1,5 Jahre später erfolgen kann. Wenn
die Betriebskostenberechnung darauf gestützt würde, ist die Wartezeit zu lange.
Daher seien nur gesicherte Hochrechnungen möglich.
Herr Reinhardt spricht die
Kosten der Führungen an, die nach der vorgeschlagenen Entgeltordnung nicht kostendeckend sind. Er
hat daher die Frage, ob es sich nicht auf Dauer empfiehlt, um Personalkosten zu
sparen, ein Audioguide-Führungssystem einzuführen.
Herr Gerbersmann
erläutert, dass die Kosten für ein solches System zu hoch sind. Die Kosten hierbei
sind zweigeteilt. Zunächst müsste das technische Gerät angeschafft werden,
welches im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich - ca. 30.000 Euro liegt.
Des Weiteren müsste für jede Ausstellung entsprechend ein Text produziert und aufgenommen
werden, welches durch eine Firma erfolgen müsste. Die Produktionskosten für
jeden Guide würden ebenfalls im fünfstelligen Bereich liegen und dass für
Ausstellungen, die in der Regel drei Monate laufen. Auch bei derzeit guten
Besucherzahlen sei fraglich, ob sich diese Anschaffung rentiert. Sollte die
Besucherzahl weiterhin steigen, kann über die Anschaffung erneut nachgedacht
werden, sofern sie rentabel ist.
Herr Grzeschista möchte in
Erfahrung bringen, ob unter dem Begriff “Schulklassen“ auch Jugend-
oder Jugendgruppen gefasst werden können. Außerdem fragt er nach, ob aufgrund
der hohen Nachfrage Gruppenführungen für ein leicht erhöhtes Entgelt auch am
Wochenende angedacht seien.
Nach Auffassung von Herrn Gerbersmann bezieht sich die Satzung nur
auf Schulklassen. Dafür spreche auch, dass es um Angebote in der Woche geht. Er
wird die Anregung von Herrn Grzeschista prüfen und berichten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die I.
Änderung zur
Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen
(Osthaus Museum Hagen und Emil
Schumacher Museum) und den Hohenhof, wie sie als
Anlage Gegenstand der
Verwaltungsvorlage (Ducksachen- Nr. 0882/2009)
vom 23.11.2009 ist. Die Änderungen treten am 01.01.2010 in Kraft.
Realisierungstermin: 01.01.2010
Anlagen zur Vorlage
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