17.12.2009 - 6.19 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2008 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss bzw.
den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
·
Gewinnabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €
-
Auf die
Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von
100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)
-
Von dem
verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus
der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet
-
Der
Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Januar 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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