17.12.2009 - 6.40 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klinkert teilt mit, dass die Fraktion Hagen Aktiv Bedenken habe gegen die ausufernde Bebauung im Außenbereich und sie daher dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Er plädiert dafür, Regelungen aufzustellen, wie in Zukunft mit der Struktur der ländlichen Gebiete umgegangen werden soll.

 

Frau Kingreen erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass sie gegen diese Vorlage stimmen werde. Es ist erneut eine Bebauung im Grünen, die des Weiteren  dem FNP vorgreifen würde. Sie äußert, dass sie die andauernde Bebauung als völlig überflüssig und sogar schädlich halte.

 

Herr Alda hinterfragt, ob wirklich alle Anwohner dagegen sind oder ob es sich nur um einzelne handelt, welche gebaut haben und dieses Privileg an dieser Stelle nur für sich beanspruchen wollen.

 

Herr Grothe geht auf die Äußerung von Herrn Klinkert bezüglich der ausufernden Bebauung im Außenbereich ein. Er verweist auf den rechtskräftigen FNP, in welchem diese Grundstücke alle als Bauflächen gekennzeichnet sind. Daher handelt es sich nicht um einen Außenbereich.

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Beschluss:

 

a)   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung, Auslegung und eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) – Wohnbebauung Ergster Weg – West  – nebst der Begründung vom 03.08.2009 als Satzung gemäß § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, das Flurstück 687 und in Flur 2 die  Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 tlw., 237, 279 tlw., 280 bis 282, 431, 476, 477, 617 teilweise und 888 bis 893. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

Nächster Verfahrensschritt:

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1205&TOLFDNR=93476&selfaction=print