17.12.2009 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr R. bittet im Namen
der Kita Selbecke, den Ratsbeschluss zu überdenken, die Kita Selbecke 2011 bzw.
2013 zu schließen (Anlage 1 der
Niederschrift).
Herr Oberbürgermeister Dehm
verweist auf das bereits erfolgte erste Gespräch mit den Vertretern des
Elternrates und den Erzieherinnen. Er räumt Verständnis für die Bedenken und
Nöte der Eltern und Kinder ein, jedoch sind die Schließungen von mehreren Kindertageseinrichtungen
erforderlich aufgrund der demographischen Entwicklung. Die Ressourcen sind bedarfsorientiert
und möglichst ohne Mehrkosten auszuschöpfen, damit gesamtstädtisch eine
vernünftige Versorgung sichergestellt werden kann. Dieses hat leider zur Folge, dass die Kindergärten mit
niedrigen Kinderzahlen von den Schließungen betroffen sein werden.
Herr R. erinnert an die
Zukunft der Kinder und die gute Förderung, welche durch die Kita Selbecke
geleistet wird.
Herr Strüwer erläutert,
dass sich die heutige Vorlage 1000/09 unter TOP 6.5 mit dem Kindergartenjahr
2010/2011 befasst. Laut dieser Planung bleibt die Kita Selbecke für das Jahr
2010/2011 erhalten. Des Weiteren befasst sie sich mit der Kindergartenbedarfsplanung
für die Jahre 2011 – 2014. Innerhalb dieses Zeitraumes wird es einen demographischen
Wandel geben, so dass dann mehr Kindergartenplätze bereitgestellt werden, als
Kinder in Hagen leben. Aufgrund dessen müsste die Hagener Kindergartenlandschaft
umstrukturiert werden, um ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage
herstellen zu können. Dieses werde zwangsläufig zu Gruppenwegfällen und auch
Schließungen von Kindertageseinrichtungen führen. Welche Kindertageseinrichtungen
davon betroffen sein werden, sei abhängig von diversen Faktoren, zum Beispiel in
welchem Umfang in dem jeweiligen Sozialraum der Kinderrückgang erfolgt. Oder
die weitere Realisierung des Ausbaues der Plätze für unter 3 jährige. Da dieser
Bestand in den letzten 3 Jahren erheblich erhöht wurde, konnte eine Schließung von
vielen Einrichtungen vermieden werden. Eine Entscheidung über die Schließung
von bestimmten Kindertageseinrichtungen wird erst im nächsten Jahr, unter
Rücksprache mit Trägern, Mitarbeitern und Eltern nach Berücksichtigung aller
Umstände und nach Beratung im Ausschuss und im Rat entschieden. Für das
Kindergartenjahr 2010/2011 wird sich für die Kita Selbecke keine Änderung ergeben.
Herr O. meldet sich zu
Wort und erläutert folgende Fragen:
In den Förderrichtlinien zum Landesfonds “kein Kind ohne Mahlzeit“ steht unter Punkt 5.5 Eigenanteile – “zu erheben ist darüber hinaus für die Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten ein Elternbeitrag in Höhe von 200 EUR im Durchschnitt pro bedürftigem Kind pro Jahr. Die Erhebung der Elternbeiträge ist Aufgabe der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers; sie kann auf Dritte delegiert werden.“
„Welche Dritten wurden von der Stadt Hagen, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, bis jetzt damit beauftragt?“
Herr Oberbürgermeister
Dehm sichert hierfür eine schriftliche Antwort der Verwaltung zu.
Herr O. erklärt, dass nach Mitteilung der Caritas Hagen die Kosten der Mittagsmahlzeit auf 2,35 Euro gestiegen seien und sich somit auch der städtische Anteil erhöhe. Er fragt:
„Welche Anbieter zu welchen Preisen gibt es noch?“
Herr Oberbürgermeister
Dehm sichert hierfür ebenfalls eine schriftliche Antwort der Verwaltung zu.
Herr O. gibt des Weiteren zu Protokoll, dass die Arge Hagen seit Jahren rechtswidrige Bescheide zu diversen Entscheidungen (Kosten der Unterkunft, Heizkostenpauschalierung, Mietkautionsdarlehen, Teil-, Voll- oder Erstausstattungen, Einkommensbereinigung, Energiedarlehen) erstelle. Ihm sei erklärt worden, dass dieses aufgrund von Weisungen erfolge.
In diesem Zusammenhang richtet Herr O. folgende Frage an den Herrn Oberbürgermeister Dehm:
„Was gedenken Sie in ihrer Funktion als Oberbürgermeister und Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter der Arge Hagen zu tun um diesen Missstand zu beseitigen?“
Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet darauf, dass er seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer zu rechtmäßigem Handeln anhält und davon überzeugt ist, dass sie dieses auch befolgen.
Des Weiteren fragt Herr O.: „wann damit zu rechnen sei, dass zuständige Beamte/Angestellte ohne weiteres Zutun der Betroffenen die Entscheidung in einen rechtmäßigen Bescheid umwandeln, wenn sie die Rechtswidrigkeit von Bescheiden erkennen.“
Herr Oberbürgermeister
Dehm sichert hierfür ebenfalls eine schriftliche Antwort der Verwaltung zu.
Frau W. spricht für die Bewohner der Preußerstr. 13- 31, 58135 Hagen. Sie fragt, warum man den Bewohnern der Preußerstraße ein Stück ihrer Lebensqualität nehmen möchte, da durch die Schließung der Straße a) kein Bus mehr durch diese Straße fahren und b) kein Fußweg mehr ins Einkaufszentrum nach Haspe führen werde.
Herr Grothe verweist auf die letzte Sitzung der Bezirksvertretung in Haspe, bei welcher dieses Thema bereits erörtert wurde und Frau W. ebenfalls anwesend war. Auf Wunsch einer ansässigen Firma hat die Verwaltung geprüft, ob die Preußerstraße in Teilbereichen eingezogen werden kann. In der Diskussion ist der politische Wunsch aufgenommen worden, auch zu prüfen, ob die Wohnbebauung in der Preußerstraße mit in den Prüfauftrag einbezogen werden kann. Zunächst ist das Thema aber in den Beschlussgremien der Politik zu erörtern, dafür sind eine Reihe von Voraussetzungen erforderlich, so dass keine mittelfristige Gefahr eines nötigen Auszuges besteht. Wenn überhaupt, ist dieses ein langfristiges Thema, da die Flächen der Firma nur erweitert werden können, wenn die Bezirksverwaltungsstelle und der Bauhof verlagert werden können. Es ist zu beachten, dass die Firma in Haspe viele Arbeitsplätze bietet und, wenn diese sich nicht erweitern kann, eine latente Gefahr besteht, dass sie den Standort Hagen verlässt. Daher sind beide Interessen abzuwägen. Es wurde zugesagt, dass das Thema von der Politik aufgenommen wird und die Anwohner im Rahmen des Verfahrens Einfluss nehmen können.
Herr S. spricht die Bebauung Am Schellbrink an. Er hat dort ein Grundstück direkt am Weg, wo in Zukunft eine Wasserführung erstellt werden soll. Vor seinem Grundstück soll direkt ein Gully eingebaut werden. Er fragt nach, ob die Möglichkeit der Absprache mit dem Bauamt besteht, damit nichts gebaut wird, womit er nicht einverstanden ist.
Herr Grothe sichert eine Kontaktaufnahme von der zuständigen Stelle zu.
Herr L. fragt nach, ob das Geschäftsverhältnis zwischen der Deutschen Bank und der Stadt Hagen nach Zahlung des Vergleiches aufrecht erhalten wird.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass das Derivatgeschäft damit beendet ist. In Zukunft werden keine Derivatgeschäfte mehr, auch nicht mit der Deutschen Bank, getätigt. Es bestehen weiterhin lediglich Kontokorrentbeziehungen, die aus Kostengründen - günstiger Zinssatz - aufrecht erhalten werden und angesichts der städtischen Liquiditätslage besser aufrecht erhalten werden sollten.
Frau P. fragt, warum die Kita Selbecke mit dem Mitarbeiterstamm nicht in städtische Räumlichkeiten umziehen kann.
Herr Dr. Schmidt weist zunächst auf die schriftliche Antwort der Verwaltung an den Sprecher des Elternbeirats der Kita Selbecke hin. Des Weiteren berichtet er, dass geplant ist die Kindergärtenteams möglichst geschlossen mit dem kompletten Mitarbeiter- und Kinderstamm umzusiedeln.
Frau M. fragt, wie diese Entscheidung im Kontext “zum Wohl des Kindes“ vereinbart werden kann, da durch einen Umzug des Kindergartens und ggf. einer neuen Gruppenanordnung die Kinder in diesem jungen Alter und aus sozial schwachen Familien stark belastet würden.
Herr Dr. Schmidt weist nochmals darauf hin, dass ohne erhebliche Investition keine Betriebserlaubnis in der Kita Selbecke für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden kann. Das Kibiz insgesamt ist nur auskömmlich in der Finanzierung für größere Einrichtungen. Aufgrund dessen werden in den nächsten Jahren viele kleine Kindergärten schließen müssen. Die Stadt wird weiterhin die Pflichtkindergartenplätze garantieren, dieses wird aber leider nicht in jedem Fall in unmittelbarer Wohnumgebung sein können.
Fr. N. fragt, ob sich der Rat vorschreiben lassen würde, in welcher Schule oder in welchen Kindergarten die eigenen Kinder gehen.
Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert, dass durch die geschaffene Regelung den Eltern nicht vorgeschrieben wird, wo sie ihre Kinder in den Kindergarten bringen müssen. Er weist nochmals darauf hin, dass ein Angebot für die gesamte Stadt Hagen geschaffen werden muss und die Regelung aufgrund der Rahmenbedingungen in Hagen besonders schwierig ist.
Herr Q. ist Eigentümer eines Grundstückes Am Schellbrink. Er weist auf die Parkplatzprobleme seit 1990 hin. Die Bauverwaltung habe in ihrer Planung für die neuen Grundstücke zwei Parkplätze vorgesehen. Er fragt, wie die Parkprobleme in der mittleren Straße in Zukunft gelöst werden sollen, da diese auch schon in der Vergangenheit nicht gelöst werden konnten.
Herr Grothe informiert darüber, dass zurzeit für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Er verweist darauf, dass alle Bedenken/Fragen in diesem Verfahren von den Bürgern/Anwohnern vorgebracht werden können. Die Verwaltung wird sich mit diesen Bedenken/Fragen auseinander setzen und Lösungen erarbeiten. Herr Q. kann sein Anliegen schriftlich oder zur Niederschrift einreichen. Dieses wird dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt und anschließend beantwortet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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79,1 kB
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