08.10.2009 - 5.16 Planungsrechtliche Stellungnahme zur Rathaus-Ga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 08.10.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig erklärt für seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese grundsätzlich
eine Entwicklung an dieser Stelle befürworten würden. Infolge der weiteren
Planungen zur Realisierung der Rathaus-Galerie sollten die vorgesehenen
Entwicklungen am Bettermanngelände der Vergangenheit angehören, zumal die
Anforderungen des Luftreinhalteplans eingehalten werden müssten. Der
Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 mit einer Verkaufsfläche von 15.000 qm sähe
eine Stellplatzanforderung von 240 Stellplätzen vor. Würde sich aufgrund neuer
Entwicklungen die Stellplatzanforderung an dieser Stelle auf 420 erhöhen, so
sei darüber nachzudenken, wie die Stellplätze auf 240 begrenzt werden könnten. Herr
Ludwig erinnert in diesem Zusammenhang an die seinerzeit geführte
Diskussion bezüglich der Herausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
aus der Mittelstraße zur Potthofstraße. Bündnis 90/ Die Grünen werden aus
diesem Grund folgende Ergänzung zur Beschlussfassung beantragen:
Wie im Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 sind die
Stellplätze auf 240 zu begrenzen und die 180 nach heutigen Gesichtspunkten
fehlenden Stellplätze abzulösen und direkt in die Verbesserung des ÖPNV-Systems
zu investieren.
Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese lediglich dem Beschlussvorschlag
der Verwaltung folgen werden. Zwar sei die vorgesehene Bebauung am Bettermanngelände
durch den Bau der Rathaus-Galerie nicht mehr erforderlich, aber eine andere
Bebauung sei dennoch denkbar. Im Übrigen sei der Bau einer Tiefgarage für die Rathaus-Galerie
sinnvoll. Eine Kollision mit dem ÖPNV sei in der Potthofstraße nicht gegeben.
Herr Grothe teilt mit, dass mit dem Antragsteller die verkehrliche Entwicklung
diskutiert wurde. Dazu gäbe es ein entsprechendes Verkehrsgutachten, welches
aussagen würde, dass die Anzahl von 420 Stellplätzen über die bestehenden
Straßen abgewickelt werden könnten. Eine Kollision mit dem ÖPNV auf der
Busstrasse Potthofstraße gäbe es nicht. Die von dem Antragsteller geforderte
Stellplatzerhöhung auf 420 Stellplätze sei aus Lufthygienischen- und
Verkehrsentwicklungsgründen vertretbar. Dem ergänzenden Beschlussvorschlag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sollte aus diesem Grunde nicht gefolgt werden.
Frau Kingreen vermisst von der Verwaltung andere positive Vorschläge. Die Gesetze der
Europäischen Union sollten im Sinne der Luftreinhaltung eingehalten werden. Ergänzend
verweist Frau Kingreen auf eine schadstofftechnische Stellungnahme des Regierungspräsidenten.
Herr Dr. Bleicher erinnert an den derzeit gültigen Luftreinhalteplan,
den der Rat vor rd. 1 Jahr beschlossen habe. Mit der vorgesehenen Maßnahme
würde sich die Verwaltung innerhalb der Vorgaben dieses Luftreinhalteplanes
bewegen. Zwei bis drei Jahre nach der Realisierung dieses Projektes habe die
Verwaltung die Möglichkeit zu prüfen, wie sich die Luftentwicklung tatsächlich
darstellen würde. Entsprechende Gegenmaßnahmen müssten dann ggf. eingeleitet werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Ergänzungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/ Grünen wie folgt abstimmen:
Wie im Bebauungsplan aus dem Jahre 2000 sind die
Stellplätze auf 240 zu begrenzen und die 180 nach heutigen Gesichtspunkten
fehlenden Stellplätze abzulösen und direkt in die Verbesserung des ÖPNV-Systems
zu investieren.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Hinweis des Schriftführers: Herr Meier
erklärt sich gemäß §§ 31,43 GO NRW i.V. mit
§ 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen
und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Die planungsrechtliche Abwägung zur
Rathaus-Galerie, Projektentwickler „GEDO Grundstücksentwicklungs- u.
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG“, zu den Themen Tiefgarageebenen
und verkehrliche Entwicklung von 420 Einstellplätzen wird zur Kenntnis
genommen. Den beabsichtigten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 12/99 (518) Rathausstraße/Dahlenkampstraße nach § 31 Abs. 2
BauGB wird zugestimmt.
