10.09.2009 - 5.4 Änderung der Satzung der Hagener Straßenbahn AG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grzeschista bezieht sich auf die Seite 23 § 16 Abs. 4 der
Synopse des Gesellschaftervertrages der Hagener Straßenbahn AG und bittet um
eine rechtliche Klarstellung. Aus seiner Sicht kann ein ureigenes gesetzliches
Recht der Aufsichtsratsmitglieder nicht
durch eine Satzung ausgehebelt werden. Das Beteiligungscontrolling dürfe zwar
an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen, sei aber kein Aufsichtsratsmitglied.
Herr Bannes nimmt Bezug auf das Aktienrecht und informiert darüber, dass ein Aufsichtsratsmitglied
grundsätzlich über Aufsichtsratssitzungen nicht berichten dürfe. Eine Ausnahme
würde lediglich dann bestehen, wenn ein Aufsichtsratsmitglied gegenüber der entsendenden
Gebietskörperschaft zu berichten habe. Der von Herrn Grzeschista
angesprochene § 16 Abs. 4 würde lediglich verdeutlichen, dass die o.g.
Berichterstattung eines Aufsichtsratsmitgliedes unterbleiben könnte, wenn das
Beteiligungscontrolling ebenfalls an der entsprechenden Aufsichtsratssitzung
teilnehmen würde. Eine Einschränkung des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes
würde nicht vorliegen.
Herr Hoffmann ergänzt, dass diese zusätzliche Bestimmung die Aufsichtsratsmitglieder
entlasten sollte. Es bestehe nicht nur ein Berichtsrecht, sondern ggf. auch
eine Berichtspflicht, die nicht in doppelter Weise wahrgenommen werden müsste.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, im § 16 Abs, 4 den letzten Halbsatz
wie folgt zu ergänzen:
„….sind die gewählten
Aufsichtsratsmitglieder nicht zur weitergehenden Bericht-
erstattung verpflichtet.“
Dagegen bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Änderungen der Satzung der Hagener Straßenbahn AG sowie des Gesellschaftsvertrages der Sander Reisen GmbH zustimmend zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt Herrn Peter
Bannes
in der noch anzuberaumenden außerordentlichen Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG den Änderungen der Satzung zuzustimmen.
3. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
4. Sollten sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens oder aus formellen Notwendigkeiten geringfügige Änderungen der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages ergeben, so verzichtet der Rat der Stadt Hagen auf eine erneute Beschlussfassung.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.11.2009.
Änderung
In der Synopse zum Gesellschaftervertrag der Hagener Straßenbahn AG ist
auf Seite 23 Abs. 4 folgende Änderung vorzunehmen:
Sofern eine Teilnahme des Beteiligungscontrollings an den
Aufsichtsratssitzungen erfolgt, sind die
gewählten Aufsichtsratsmitglieder nicht zu einer weitergehenden
Berichterstattung verpflichtet.
Anlagen zur Vorlage
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1
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