10.09.2009 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)           Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes und eine entspre­chende Anpassung des Bebauungsplantitels.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebau­ung Schmitte­winkel / Knippschildstraße nebst der Begründung vom 14.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Be­schlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

c)            Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Gel­tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße an und überträgt sie zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss.

Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße liegt im Ortsteil Hagen-Fley und wird begrenzt

§                     im Norden und Nordosten durch die hinteren Grenzen der bebauten Grundstücke an den Stra­ßen Angerpfad und Schmittewinkel

§                     im Osten und Südosten durch die hintere Grenze der bebauten Grundstücke am Heigarenweg

§                     im Süden durch den Kreuzungsbereich Sauerlandstraße, Knippschildstraße und Heigarenweg

§                     im Westen durch die Flurstücksgrenze der Flurstücke 7 und 347 und

§                     im Nordwesten durch den Geschützten Landschaftsbestandteil Nr. 1.4.2.13 „Knippschildbach“.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Ausle­gung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1202&TOLFDNR=89140&selfaction=print