25.06.2009 - 5.33 Bebauungsplan Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Köni...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ludwig erklärt für seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen werde.

Reduzieren

Beschluss:

 

a)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13 Absatz 2. Satz 1, Nr. 1).

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Berghofstraße im Süden und der Königstraße Westen. Die Grenze im Nordosten bildet das Flurstück, Gemarkung Hagen, Flur 49, Flurstück 26.

In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im IV Quartal 2009 oder im I Quartal 2010 eingeholt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Reduzieren

25.03.2010

Das Vorhaben wird derzeit von einer Hagener Wohnungsgesellschaft weiter konkretisiert.

05.10.2010

Der Bedarf ist derzeit in Frage gestellt.

20.04.2011

Kein neuer Sachstand

03.11.2011

Anscheinend besteht kein Interesse mehr an einer Verdichtung der dortigen Bebauung. Möglicherweise kann das Verfahren eingestellt werden.

03.04.2012

Verfahren soll eingestellt werden. Derzeit andere Arbeitsprioritäten.

26.09.2012

Einstellung wird vorbereitet, jedoch besteht hierzu kein Zeitdruck.

06.05.2013

Verfahren ruht, Eigentümer hat sich zum Planungsinhalt noch nicht abschließend entschieden

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage