25.06.2009 - 5.8 Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Jochen Weber beantragt die Beratung zunächst an die vorberatenden Gremien zu verweisen.

 

Herr Strüwer schließt sich dem Antrag von Herrn Jochen Weber an, bittet aber darum, dass die Verwaltung mit den in Rede stehenden Trägern eine Übereinkunft treffe, dass die Kündigungsfrist vom 30.06. auf den 31.12.2009 verschoben werde.

 

Herr Grothe teilt mit, dass die Verwaltung die Kündigung zum 31.12.2009 vorbereitet habe, allerdings würden sich die Verträge damit um ein halbes Jahr verlängern. Die Verwaltung werde umgehend mit den Verbänden mit dem Ziel in Kontakt treten, die Kündigungsfrist auf drei Monate zu reduzieren.

 

Frau Machatschek gibt zu Bedenken, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist zu kurzfristig sei.

 

Herr Gerbersmann merkt an, dass die Verwaltung eine Empfehlung hinsichtlich einer Verlängerung der Verträge von sechs Monaten nicht geben könnte. Entweder würden die Kündigungsfristen verkürzt oder ein entsprechender Beschluss heute gefasst.

 

Herr Dücker bestätigt die Aussage von Frau Machatschek, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zu kurzfristig sei.

 

Herr Ludwig meint, dass bei einer sofortigen Kündigung die Wirkung erst nach 18 Monaten eintreten werde.

 

Herr Jochen Weber bittet um Verständnis, dass der Rat heute keine sachgerechte Entscheidung treffen könnte. Sinnvoll sei eine Vorberatung in den Fachgremien und bis dahin eine Regelung mit den Trägern zu treffen, die zu einem späteren Zeitpunkt praktisch umgesetzt werden könnte.

 

Herr Grothe schlägt vor, an die entsprechenden Verbände ein Schreiben vorzubereiten, in dem eine Verkürzung der Kündigungsfrist von einem halben auf ein viertel Jahr zum 30.09.09 vorgeschlagen werde. Sollten die Träger diesen Vorschlag ablehnen, so wären die Verträge zunächst im Ganzen gekündigt.

 

Der Rat spricht sich einvernehmlich für diese Regelung aus.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Röspel und Herr Grzeschista erklären sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i. V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:

ALTERNATIVE A

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010

·      27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser

·      1.200 € bei den Kleinzuschüssen und

·      20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Ca­ritas), bei

     denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,

also insgesamt 48.500 € im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege, einzusparen.

 

ALTERNATIVE B

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010

·      57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,

·      27.300 € im Bereich der Reintegration Obdachloser

·      1.200 € bei den Kleinzuschüssen und

·      20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der beiden Verbände (DRK und Ca­ritas), bei

     denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,

einzusparen.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.

 

Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:

Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge entsprechend zu kündigen.

Dadurch verschiebt sich die Realisierung des Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag ab 2011 erreicht.

Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht verändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Der Rat der Stadt verweist die Beratung zunächst an die vorberatenden Gremien.

 

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