25.06.2009 - 5.8 Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Jochen Weber beantragt die Beratung zunächst an die
vorberatenden Gremien zu verweisen.
Herr Strüwer schließt sich dem Antrag von Herrn Jochen Weber an, bittet aber
darum, dass die Verwaltung mit den in Rede stehenden Trägern eine Übereinkunft
treffe, dass die Kündigungsfrist vom 30.06. auf den 31.12.2009 verschoben
werde.
Herr Grothe teilt mit, dass die Verwaltung die Kündigung zum 31.12.2009 vorbereitet
habe, allerdings würden sich die Verträge damit um ein halbes Jahr verlängern.
Die Verwaltung werde umgehend mit den Verbänden mit dem Ziel in Kontakt treten,
die Kündigungsfrist auf drei Monate zu reduzieren.
Frau Machatschek gibt zu Bedenken, dass eine dreimonatige
Kündigungsfrist zu kurzfristig sei.
Herr Gerbersmann merkt an, dass die Verwaltung eine Empfehlung
hinsichtlich einer Verlängerung der Verträge von sechs Monaten nicht geben
könnte. Entweder würden die Kündigungsfristen verkürzt oder ein entsprechender
Beschluss heute gefasst.
Herr Dücker bestätigt die Aussage von Frau Machatschek, dass die von der
Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zu kurzfristig sei.
Herr Ludwig meint, dass bei einer sofortigen Kündigung die Wirkung erst nach 18 Monaten
eintreten werde.
Herr Jochen Weber bittet um Verständnis, dass der Rat heute keine
sachgerechte Entscheidung treffen könnte. Sinnvoll sei eine Vorberatung in den
Fachgremien und bis dahin eine Regelung mit den Trägern zu treffen, die zu
einem späteren Zeitpunkt praktisch umgesetzt werden könnte.
Herr Grothe schlägt vor, an die entsprechenden Verbände ein Schreiben vorzubereiten,
in dem eine Verkürzung der Kündigungsfrist von einem halben auf ein viertel
Jahr zum 30.09.09 vorgeschlagen werde. Sollten die Träger diesen Vorschlag
ablehnen, so wären die Verträge zunächst im Ganzen gekündigt.
Der Rat spricht sich einvernehmlich für diese
Regelung aus.
Hinweis des Schriftführers: Herr Röspel
und Herr Grzeschista erklären sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i. V. mit § 10
der Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht
teilgenommen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag zur Kürzung
der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets
vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der
Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010
· 27.300 € im Bereich der Reintegration
Obdachloser
· 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
· 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der
beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die
Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
also insgesamt 48.500 €
im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege,
einzusparen.
ALTERNATIVE B
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets
vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der
Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab
01.01.2010
· 57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,
· 27.300 € im Bereich der Reintegration
Obdachloser
· 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
· 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der
beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die
Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
einzusparen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket
empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.
Beschlussvorschlag
zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes
vom Rat beschlossene Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung
beauftragt, ab 01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die
Zuschüsse gleichmäßig um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die
Verwaltung beauftragt, den Zuschuss an die
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011 einzustellen und die Verträge
entsprechend zu kündigen.
Dadurch verschiebt sich die Realisierung des
Konsolidierungseffektes in Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt
wird durch diese Variante ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag
ab 2011 erreicht.
Die Zuschussgewährung an die „kleinen
Träger“ wird nicht verändert.
