14.05.2009 - 5.31 a) Bebauungsplan Nr. 9/05 (575) - Haspe - Voerd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jochen Weber erinnert an die Schließung der Andreas Brauerei vor rd. 14 Jahren. Der damalige Investor habe, bis auf die Abfüllhalle, die Gebäude abgerissen und eine entsprechende Bodensanierung durchgeführt. Im Anschluss habe der gleiche Investor dafür Sorge getragen, dass rd. 50 Einfamilienhäuser auf dem Gelände entstanden seien. Es sei lediglich eine Frage der Zeit gewesen, wann die Abfüllhalle abgerissen werden sollte. Die Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Haspe zum seinerzeit aufgestellten Bebauungsplan sei auf der Grundlage von der Vorstellung kleiner Nahversorgungsunternehmen, wie Einzelhandel, zustande gekommen. Die Bürgergerinnen und Bürger, die an dieser Stelle Eigentum erworben haben, seien damals davon ausgegangen, dass die jetzt in Rede stehende Fläche ebenfalls für eine Wohnbebauung genutzt werde. Die Zulassung auf gewerbliche Nutzung nach 10 Jahren sei aus diesem Grunde nach Auffassung von Herrn Jochen Weber nicht zu vertreten. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Aus baulicher Sicht, so Herr Romberg, sei die in der Verwaltungsvorlage ausgewiesene Fläche als Mischgebiet mit Tendenz zum allgemeinen Wohngebiet zu bezeichnen. Bei dem Unternehmen, welches sich dort niederlassen möchte, handele es sich um ein absolut nichtstörendes Gewerbe. Sollte die Aufstellung eines Bebauungsplanes an dieser Stelle erfolgen, so entständen dadurch Nachteile bei der weiteren Entwicklung des Gebietes insgesamt. Darüber hinaus garantiere das Unternehmen 11 neue Arbeitsplätze.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/05 (575) - Haspe - Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/05 (575) - Haspe – Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas – umfasst das Grundstück der Gemarkung Haspe, Flur 38, Flurstücke 288, 289, 290 und 326.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/09 (609) Voerder Straße / ehem. Abfüllhalle der Andreas Brauerei   gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/05 (575) - Haspe – Voerder Straße / ehem. Brauhaus Andreas – umfasst das Grundstück der Gemarkung Haspe, Flur 38, Flurstücke 288, 289, 290 und 326.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll in 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

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Anlagen zur Vorlage

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