14.05.2009 - 4.1 Vorschlag der CDU-Fraktionhier: Zukunftsfähige ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röpsel verweist auf den Beschluss des Rates hinsichtlich der Vereinbarung mit den Vertretern des Bürgerbegehrens aus der Ratssitzung vom 26.03.2009, wonach grundlegende Veränderungen in der Grundschullandschaft der Stadt Hagen für rd. zwei Jahre ausgeschlossen seien. Obwohl sich die CDU-Fraktion an diese Vereinbarung gebunden fühle, müsste die nächste Zeit genutzt werden, um gemeinsam mit den Menschen in Hagen eine Schulentwicklungsplanung zu entwerfen. Die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen müssten erarbeitet und ermöglicht werden. Die Beteiligung der Menschen in Hagen stehe für die CDU-Fraktion ausdrücklich am Beginn einer fortlaufenden Schulentwicklungsplanung, die eine leistungsfähige und qualitätsvolle Schullandschaft sicherstelle. Der von der CDU-Fraktion vorliegende Antrag mache deutlich, wie eine verlässliche und bedarfsgerechte Schulpolitik in dieser schwierigen Situation umgesetzt werden könnte. Kinder, Eltern und Lehrer in Hagen würden verlässliche Perspektiven und keine populistischen Aussagen benötigen. Es gehe um eine gesicherte, qualitätsvolle schulische Versorgung, mit leistungsfähigen Schulsystemen die in der Lage sein sollten, bedarfsgerechte Differenzierungsangebote anzubieten und Förderkonzepte umzusetzen. Die Schullandschaft müsste so aufgestellt werden, dass unter den geltenden Rahmenbedingungen eine optimale Personalausstattung möglich sei. Die Zielzahl von 24 Schülern pro Klasse sollte erreicht werden. Gleiches gelte für den bedarfsgerechten Ausbau des offenen und gebundenen Ganztages. Trotz der anstehenden Haushaltssanierung sei es sinnvoll, so viele finanzielle Mittel wie möglich in Kinder und Jugendlichen und damit in die Zukunft von Hagen zu investieren. Dieser Antrag sei der Anstoß für ein Beteiligungsverfahren, an dessem Ende ein Maßnahmekatalog durch den Rat verabschiedet werde könnte. Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Gelegenheit bekommen, sich ausführlich auf bezirklicher Ebene mit einzubringen. Dabei müsste berücksichtigt werden, dass die städtischen Finanzen und der demographischen Wandel als Rahmenbedingungen für die Ziele seien. Aufgrund des großen Umfangs des Beschlussvorschlages erklärt sich die CDU-Fraktion damit einverstanden, vor Beschlussfassung eine Beratung in den Gremien durchzuführen. Entscheidend sei, dass die Ziele dabei nicht aus dem Rahmen fallen dürften.

 

Herr Jochen Weber betrachtet den eingereichten Antrag der CDU-Fraktion als besonders umfangreich und empfindet den Inhalt als sehr stark verklausuliert. Bei genauer Betrachtung sei der Interpretation Tür und Tor geöffnet. Herr Jochen Weber erinnert an die Vorgehensweise der CDU-Fraktion im Jahre 2008, wonach diese rd. 10 Schulen ohne Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schließen wollten. Aus diesem Grunde sei es verwunderlich, dass die CDU-Fraktion nun die Beteiligung der Menschen an den anstehenden Entscheidungsprozessen einfordere. Es sei sinnvoll, dass sich der Schulausschuss intensiv mit diesem Antrag auseinandersetze. In dieser Diskussion werde sich herausstellen, dass es insbesondere bei einer Reduzierung der Klassenstärke notwendig sei, die Landesregierung entsprechend mit einzubinden. Gerade, wenn es darum gehen würde, die Offenen- und Ganztagsangebote bedarfsgerecht auszubauen und zu finanzieren. In seinem weiteren Wortbeitrag geht Herr Jochen Weber auf den im Antrag aufgeführten Verhältnis von laufenden Kosten pro Quadratmeter zu unterhaltender Fläche zu laufenden (pädagogischen) Kosten pro zu förderndem Schüler ein. Daraus würde sich ergeben, dass die Schulen, die keine energetischen Maßnahmen erhalten, zukünftig teurer und von vornherein auf einer Liste von Schulschließungen stehen werden. Dieser Auffassung widerspricht Herr Jochen Weber deutlich und bittet die CDU-Fraktion, diesen Diskussionspunkt noch mal zu überdenken. Darüber hinaus sei der Abriss von Schulpavillons selbstverständlich eine Maßnahme verantwortbarer Schulentwicklungsplanung, weil eine Bereinigung von energetischen Problemen stattfinden werde.

 

Herr Riechel merkt an, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Schulausschuss seit Jahren eine inhaltliche Schulentwicklungsplanung eingefordert habe. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere die CDU-Fraktion in der Vergangenheit dies nicht mitgetragen habe, überrasche der nun eingereichte Antrag. Es sei allerdings begrüßenswert, dass auch die anderen im Rat vertretenen Fraktionen konzeptionelle Planungsansätze mittragen und anerkennen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, dass der Antrag der CDU-Fraktion an den Schulausschuss verwiesen werden soll.

 

Herr Feste erklärt für die Fraktion Bürger für Hagen, dass diese grundsätzlich dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde. Es sei selbstverständlich, dass die Qualität und das pädagogische Konzept sowie die Förderung der Angebote im Mittelpunkt stehen sollten. Die Einforderung einer Bürgerbeteiligung halte die Fraktion Bürger für Hagen für richtig. Der im Antrag aufgeführte Zielkorridor werfe die Frage auf, ob in kommenden Gesprächen nicht offensiver an die Thematik herangegangen werden sollte. Das unter Punkt vier aufgeführte Ziel kleinerer Klassen sei nicht eindeutig definiert, so dass sich die Frage stelle, ob damit alle Schularten gemeint seien. Darüber hinaus würde der Punkt fünf des Antrages mit der gestrigen Beschlussfassung des Schulausschusses nicht übereinstimmen.

 

Herr Sondermeyer führt aus, dass im Antrag der CDU-Fraktion nicht der Bereich der integrativen Schulen sowie die Kinder mit Behinderungen berücksichtigt wurden. Dies sollte im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Hagen einigt sich einvernehmlich darauf, den Antrag der CDU-Fraktion an den Schulausschuss zu überweisen.

 

Hinweis des Schriftführers: Als Tischvorlage wurde eine Stellungnahme der Verwaltung ausgelegt, die als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde ebenfalls als Tischvorlage ausgelegt und ist als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung legt ein Konzept für die Schulentwicklungsplanung und -politik in Hagen vor, das sich in den kommenden Jahren an den nachfolgenden, zentralen Eckpunkten ausrichtet:

 

A. schulorganisatorische Maßnahmen / Standards

1. Ziel einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Hagen ist die Schaffung dauerhaft leistungsfähiger Schulsysteme, die Kindern, Eltern und Lehrern verlässliche Perspektiven und eine gesicherte und qualitätvolle schulische Versorgung in der Fläche bieten. Hierbei muss Anonymität in jedem Fall verhindert werden. Kleine Schulen sind jedoch keine Garantie für eine qualitätvolle Beschulung! Die Qualität des pädagogischen Konzeptes und der Förderangebote steht im Mittelpunkt. Beide sind am Bedarf der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

 

2. Die zukünftige Schulentwicklungsplanung geht von einem in den Bezirken breit angelegten, öffentlichen Beteiligungsprozess aus, an dessen Ende die konkreten Maßnahmen durch den Rat auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse der Beteiligung beschlossen werden.
Dieser Prozess kann aber nicht ohne Prämissen starten: Die Formulierung eines Zielkorridors ist zwingend notwendig. Zur Debatte sollen der Weg und die Instrumente der Zielerreichung bis hin zu konkreten Maßnahmen stehen.

 

3. Die Schulentwicklungsplanung muss als fortlaufender Prozess betrachtet werden, der der Stadt vor dem Hintergrund der dramatischen Auswirkungen des demografischen Wandels schulpolitische Handlungsfähigkeit sichert.

 

4.      Die Schulentwicklungsplanung für die Stadt Hagen verfolgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Ziel kleiner Klassen (Zielzahl 24 Kinder) und eines bedarfsgerechten Ausbaus der gebundenen und offenen Ganztagesangebote.

 

5.      Das Verhältnis von laufenden Kosten pro Quadratmeter zu unterhaltender Fläche zu laufenden (pädagogische) Kosten pro zu förderndem Schüler muss nachhaltig zu Gunsten der Schüler verändert werden!

 

6.      Diese und darüber hinaus gehende Maßnahmen unterliegen sowohl dem Primat der Sanierung des Haushaltes als auch der Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bund (Mehr Lehrer – kleinere Klassen).

 

B. OGS / Übermittag 

  1. Der bedarfsgerechte Ausbau der Übermittagangebote ist ein wichtiger Aspekt für die Zukunftsfähigkeit des Schulsystems.
  2. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dürfen die ergriffenen Maßnahmen keine dauerhafte Reduzierung des Angebotes bewirken.

 

 

 

C. Aussage zu den Standorten

Der Abriss der Pavillons an sich ist keine Maßnahme einer verantwortbaren Schulentwicklungsplanung, sondern ausschließlich eine energetische bzw. fiskalische Operation.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Der Rat verweist die Beratung an den Schulausschuss.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen