14.05.2009 - 5.29 Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil IGewerbegebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck bezieht sich auf die als Tischvorlage ausgelegte geänderte Begründung zur Drucksachennummer 0330/2009 die als Anlage 10 der Niederschrift beigefügt ist und erklärt, dass diese Gegenstand der Beschlussfassung sein müsste.

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte, so Herr Glaeser, habe vorgeschlagen, dass das gesamte Gebiet zwischen Schlachthof und Rehstraße insgesamt überplant werden sollte.

 

Herr Grothe ergänzt, dass im Stadtentwicklungsausschuss eine größere Diskussion zu diesem Verfahren geführt wurde. Alle Grundstücke auf dem in Rede stehenden Gewerbegebiet haben im Rahmen einer Gesamtentwicklung an dieser Stelle Entwicklungspotenziale. Viele Firmen würden den Standort verlassen, insoweit gäbe es den Aufstellungsbeschluss mit der geänderten Begründung um die verkehrlichen Wirkungen anzupassen. Darüber hinaus gäbe es bezüglich des Grundstückes eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Discounters und zwei weiterer Fachmärkte, die an dieser Stelle nach heutigem Baurecht möglich seien. Es habe inzwischen Gespräche mit den Eigentümern gegeben, inwieweit Stellplätze für die Bahnhofshinterfahrung bzw. für die Fa. Hawker untergebracht werden könnten. Dieser Aufstellungsbeschluss sollte dazu beitragen, dass in den folgenden Wochen bzw. Monaten die Verkehrserschließung und somit die zuvor genannten Stellplätze verwirklicht werden.

 

Herr Jochen Weber geht auf die Entwicklung dieser Fläche ein und teilt mit, dass es um den Wilhelmplatz erhebliche Verschiebungen im Einzelhandel gegeben habe. Die Verschiebung des Aldi-Marktes von der Minervastraße zur B 7 habe sich als Fehler in der Ansiedlungspolitik erwiesen. Um eine Schädigung des Einzelhandels im Bereich des Wilhelmplatzes zu vermeiden, sollte Einzelhandel auf dem in Rede stehenden Bereich ausgeschlossen werden. Der gesamte Bereich müsste in eine generelle Planung einbezogen und mit einer entsprechenden Veränderungssperre überzogen werden, um ein Gesamtkonzept aufzustellen.

 

Herr Thielmann warnt ebenfalls davor, an dieser Stelle größeren Einzelhandel anzusiedeln. Möglich sei ggf. die Ansiedlung eines speziellen Fachmarktes.

 

Herr Grothe erläutert die als Tischvorlage ausgelegte geänderte Begründung zur Drucksachennummer 0330/2009.

 

Am Rande der Diskussion geht Herr Glaeser auf die zukünftige Einzelhandelssituation an der Schwenke ein.

 

Herr Jochen Weber beantragt, den Beschluss der Bezirksvertretung Haspe mit der ursprünglichen Begründung der Verwaltung zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Asbeck beantragt auf der Basis der neuen Begründung der Verwaltungsvorlage abzustimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die als Tischvorlage ausgelegte neue Begründung der Verwaltung und lässt über diese wie folgt abstimmen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 21

Dagegen:

 30

Enthaltungen:

 2

 

 

Danach lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den als Tischvorlage und der Niederschrift als Anlage 11 beigefügten Beschluss der Bezirksvertretung Haspe mit der ursprünglichen Begründung der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

Hinweis des Schriftführers: Die Herren Rudel und Schenten erklären sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage der ursprünglichen Begründung der Verwaltungsvorlage 0330/2009 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.

 

Mit folgender Änderung:

 

Wie in der Vorlage dargestellt ist klein- und großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten abzulehnen, die Prüfung der Zulässigkeit von Fachmärkten sollte im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

Die optische Gestaltung der dort ggf. entstehenden Baukörper sollte den Erfordernissen des zukünftig sehr wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht werden.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.

 

Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 30

Dagegen:

 20

Enthaltungen:

 4

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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