14.05.2009 - 5.29 Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil IGewerbegebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.29
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Asbeck bezieht sich auf die als Tischvorlage ausgelegte geänderte Begründung
zur Drucksachennummer 0330/2009 die als Anlage
10 der Niederschrift beigefügt ist und erklärt, dass diese Gegenstand der
Beschlussfassung sein müsste.
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte, so Herr
Glaeser, habe vorgeschlagen, dass das gesamte Gebiet zwischen Schlachthof
und Rehstraße insgesamt überplant werden sollte.
Herr Grothe ergänzt, dass im Stadtentwicklungsausschuss eine größere Diskussion zu
diesem Verfahren geführt wurde. Alle Grundstücke auf dem in Rede stehenden Gewerbegebiet
haben im Rahmen einer Gesamtentwicklung an dieser Stelle Entwicklungspotenziale.
Viele Firmen würden den Standort verlassen, insoweit gäbe es den Aufstellungsbeschluss
mit der geänderten Begründung um die verkehrlichen Wirkungen anzupassen.
Darüber hinaus gäbe es bezüglich des Grundstückes eine Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Discounters und zwei weiterer Fachmärkte, die an dieser Stelle
nach heutigem Baurecht möglich seien. Es habe inzwischen Gespräche mit den
Eigentümern gegeben, inwieweit Stellplätze für die Bahnhofshinterfahrung bzw.
für die Fa. Hawker untergebracht werden könnten. Dieser Aufstellungsbeschluss
sollte dazu beitragen, dass in den folgenden Wochen bzw. Monaten die
Verkehrserschließung und somit die zuvor genannten Stellplätze verwirklicht
werden.
Herr Jochen Weber geht auf die Entwicklung dieser Fläche ein und
teilt mit, dass es um den Wilhelmplatz erhebliche Verschiebungen im
Einzelhandel gegeben habe. Die Verschiebung des Aldi-Marktes von der
Minervastraße zur B 7 habe sich als Fehler in der Ansiedlungspolitik erwiesen. Um
eine Schädigung des Einzelhandels im Bereich des Wilhelmplatzes zu vermeiden,
sollte Einzelhandel auf dem in Rede stehenden Bereich ausgeschlossen werden. Der
gesamte Bereich müsste in eine generelle Planung einbezogen und mit einer
entsprechenden Veränderungssperre überzogen werden, um ein Gesamtkonzept
aufzustellen.
Herr Thielmann warnt ebenfalls davor, an dieser Stelle größeren
Einzelhandel anzusiedeln. Möglich sei ggf. die Ansiedlung eines speziellen
Fachmarktes.
Herr Grothe erläutert die als Tischvorlage ausgelegte
geänderte Begründung zur Drucksachennummer 0330/2009.
Am Rande der Diskussion
geht Herr Glaeser auf die zukünftige Einzelhandelssituation an der
Schwenke ein.
Herr Jochen Weber beantragt, den Beschluss der Bezirksvertretung
Haspe mit der ursprünglichen Begründung der Verwaltung zur Abstimmung zu
stellen.
Herr Asbeck beantragt auf der Basis der neuen Begründung der
Verwaltungsvorlage abzustimmen.
Herr
Oberbürgermeister Demnitz
verweist auf die als Tischvorlage ausgelegte neue Begründung der Verwaltung und
lässt über diese wie folgt abstimmen:
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Danach lässt Herr
Oberbürgermeister Demnitz über den als Tischvorlage und der Niederschrift
als Anlage 11 beigefügten Beschluss
der Bezirksvertretung Haspe mit der ursprünglichen Begründung der
Verwaltungsvorlage abstimmen.
Hinweis des Schriftführers: Die Herren Rudel und
Schenten erklären sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der
Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben an der Abstimmung nicht
teilgenommen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage der ursprünglichen Begründung der Verwaltungsvorlage 0330/2009 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.
Mit folgender Änderung:
Wie in der Vorlage dargestellt ist klein- und großflächiger
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten abzulehnen, die
Prüfung der Zulässigkeit von Fachmärkten sollte im Einzelfall nicht
ausgeschlossen werden.
Die optische Gestaltung der dort ggf. entstehenden Baukörper sollte den
Erfordernissen des zukünftig sehr wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht
werden.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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Anlagen
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|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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