14.05.2009 - 5.4 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Tanja Rauschmayr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen
Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.
Bei Vergaben nach
VOL/A können in diesem Zeitraum freihändige Vergaben mit einem geschätzten
Auftragswert bis zu 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Bei Vergaben nach VOB/A können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.
Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird
beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009
(Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.
In § 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:
(8) Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine solche von mehr als 1.000.000 €.
Anlagen zur Vorlage
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1
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