14.05.2009 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau G. fragt nach, warum der Jugendrat entgegen der Empfehlung des Rates nicht mit
in die Entscheidung zur Unterbringung des Jugendrates eingebunden wurde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass es sich bei dieser
Angelegenheit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele und diese
Entscheidung in seiner Zuständigkeit fallen würde.
Frau St. hält die Räume des sozialpädagogischen Zentrums als Standort für den Jugendrat
im Rahmen einer Übergangszeit für angemessen, bittet aber den Rat und Herrn
Oberbürgermeister Demnitz darüber nachzudenken, ob die Möglichkeit bestehe, den
Jugendrat zu einem späteren Zeitpunkt in den Räumen der Hagen Touristik oder
einem vergleichbaren Standort unterzubringen.
Herr Strüwer bestätigt die Aussage von Frau St. und ergänzt, dass bei allen
Beteiligten ein positiver Eindruck bestehen würde. Es sei der Wunsch der
Jugendlichen, nach ca. 8 bis 10 Wochen mit der Verwaltung ein erstes
Erfahrungsgespräch zu führen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz geht davon aus, dass der Fachbereich Jugend und
Soziales die weiteren Anregungen in dieser Angelegenheit berücksichtigen werde.
Herr T. stellt einige Fragen zur Rückzahlung von zu wenig gezahlten Heizkosten
für die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die Fragen sind der Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die bisherige Auffassung in
dieser Angelegenheit rechtlich geprüft und dem Fachausschuss sowie dem Rat
mitgeteilt wurde. Die Verwaltung halte an dieser Rechtsauffassung fest.
Frau D. bezieht sich auf die kommenden Änderungen des Fahrplans im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und fragt nach, wie die zukünftige Beförderung der
Fahrgäste in Hagen abgewickelt werden soll.
Herr Grothe äußert sein Verständnis gegenüber der Fragestellerin und räumt ein, dass
sich im Rahmen der Personenbeförderung die eine oder andere Einschränkung
ergeben werde. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation habe die Verwaltung
gewisse Kürzungen in dem Bereich des ÖPNV vornehmen müssen. Trotz der
Einsparungen sei es auch zukünftig möglich, die verschiedenen Zentren der Stadt
und die Innenstadt adäquat zu erreichen.
Herr R. möchte wissen, welches nachprüfbare Bewertungsranking hinsichtlich der
Effizienzmessung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Schulen, die bei dem
Konjunkturpaktet II berücksichtigt werden, angewandt wurde.
Herr Grothe teilt mit, dass im Bezug auf das Konjunkturpakt zunächst die Frage zu prüfen
gewesen sei, welche Einsparpotenziale sich nach der Energieeinsparverordnung
des Bundes ergeben würden. Diese könnten sich zum Teil auf einzelne Bauteile,
aber auch auf ein gesamtes Gebäude beziehen. Eine Prüfung erfolge dezidiert. Im
Bereich der Schulen seien fast ausschließlich energetische Maßnahmen
vorgeschlagen worden. Eine ausführliche Antwort werde schriftlich nachgereicht.
Weiter bittet Herr R. um Auskunft, welche
Maßstäbe bei der Berücksichtigung von Schulstandorten bei gleicher Einstufung
nach der Energieausweisung berücksichtigt wurden. Hintergrund sei eine Liste
von Schulen mit Sanierungsbedarf aus dem Jahre 2008, die im Rat im Rahmen der
Schuldebatte zur Abstimmung gestellt wurde. Die seinerzeit aufgeführten Zahlen
würden gegenüber den aktuell aufgestellten Zahlen differieren. Im
Konjunkturpaket II würden jetzt Schulen mit Sanierungsbedarf berücksichtigt,
für die in der Liste aus dem Jahre 2008 keine Sanierungsbedarfe angemeldet
wurden.
Herr Grothe erklärt, dass es zwei unterschiedliche öffentliche Maßnahmepakete geben
würde, aus denen die Maßnahmen finanziert bzw. umgesetzt werden. Dabei ist die
Sanierung von bestehenden Gebäuden gegenüber den energetischen Maßnahmen zu unterscheiden.
Eine ausführliche Antwort werde dem Fragesteller schriftlich zugeleitet.
Herr Sch. fragt nach, ob die Verwaltung anhand statistischer Auswertungen
errechnet habe, wie viele Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in den
nächsten 10 Jahren zum Verkauf anstehen und wie sich die Nachfrage nach
Immobilien entwickeln werde.
Herr Grothe bestätigt, dass sich die Verwaltung mit dem Thema Flächenverbrauch innerhalb
der Kommune auseinandergesetzt habe. Trotz des demographischen Wandels seien
Flächen im Bereich Wohnen verbraucht worden. Es habe sich daher bestätigt, dass
die Stadt für die Zukunft Wohnflächen benötige. Dabei müssten bestimmte Standards
erfüllt werden.
Herr Sch. möchte zusätzlich wissen, wie die Verwaltung mit den zurzeit bzw. noch
kommenden Leerständen auf den Wohnungsmarkt umgehen werde.
Herr Grothe teilt hierzu mit, dass sich die Verwaltung zum einen mit einem neuen Flächennutzungsplan
(FNP) darauf einstellen werde. Darüber hinaus habe die Verwaltung mit dem Programm
„100 Einfamilienhausgrundstücke“ einen bestimmten Personenkreis in
der Stadt gehalten bzw. gewinnen können. Der sogenannte „Masterplan Wohnen“
sei eine Rahmenrichtlinie, um mit den Wohnungsbaugesellschaften und privaten Wohnungseigentümern
in Kontakt zu treten, damit gerade Wohngebiete mit gewissen Problemstellungen
aufgewertet werden. Zusätzlich werde an verschiedenen Stellen im gesamten
Stadtgebiet durch kleinere Maßnahmen dieser Entwicklung gegengesteuert.
Herr Marscheider bezieht sich auf die Entwicklung und Erfahrungen
der Stadt Dortmund, deren Prognosen sich nicht bestätigt haben. Hagen sollte
weiterhin auf Attraktivität setzen.
Auf eine weitere Frage von Herr Sch. zur
Einwohnerentwicklung und der damit im Zusammenhang stehenden Stadtpolitik in
Hagen, antwortet Herr Oberbürgermeister Demnitz, dass sich die
Verwaltung kontinuierlich mit dieser Thematik im Rahmen des Demographischen
Wandels beschäftigt habe. Mit dem Stadtmarketingverein wurden entsprechende
Zukunftsforen entwickelt. Die politischen Parteien würden sich ebenfalls sehr
engagiert in dieses Thema einbringen. Es handele sich hierbei um einen
dynamischen Prozess, der einer dauerhaften Begleitung bedürfe.
Anlagen
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(wie Dokument)
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