26.03.2009 - 4.2 Gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von SPD un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jochen Weber bezieht sich in seinen Ausführungen auf den gemeinsamen Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt ist. Dabei geht er insbesondere auf die organisatorischen und finanziellen Belastungen der Stadt Hagen ein sowie auf die möglichen negativen Auswirkungen der Wahlbeteiligung ein. Eine sinnvolle Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sei ein gemeinsamer Termin für die Kommunalwahl und der Bundestagswahl am 27. September 2009.

 

Der von Herrn Hammer vorgetragene Wortbeitrag ist als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Röspel erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese die Resolution an die Landesregierung zur Zusammenlegung des Kommunalwahltermins mit der Bundestagswahl ablehnen werde. Am Tage der Kommunalwahl sollten die Bürgerinnen und Bürger lediglich über die kommunalpolitische Richtung in ihrer Stadt abstimmen. Durch die Zusammenlegung der Kommunalwahl und der Bundestagswahl bestehe die Gefahr, dass die kommunalpolitischen wichtigen Fragen durch die Medienberichterstattung der Bundesthemen an Bedeutung verlieren würden. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei ein Beitritt zur Resolution nicht erforderlich, weil eine endgültige Entscheidung rechtlich herbeigeführt werde.

 

Herr Riechel erinnert daran, dass die Landesregierung mit dem ersten angedachten gemeinsamen Wahltermin, Europawahl und Kommunalwahl am 07. Juni 2009, dafür geworben habe, diese beiden Wahlen aus Kostengründen und Erhöhung der Wahlbeteiligung zusammenzulegen. Nachdem dieser Termin rechtlich für unzulässig erklärt wurde, steuere die Landesregierung nun genau in die andere Richtung und verursache mit diesen getrennten Wahlterminen zusätzliche hohe finanzielle Aufwendungen und Aufwand. Darüber hinaus werde die Wahlbeteiligung aufgrund der Vielzahl an Wahlgängen stark sinken.

 

Herr Thielmann zieht die bestehende Entscheidung des Verfassungsgerichtes bezüglich des gemeinsamen Wahltermins von Kommunal- und Europawahl am 07. Juni 2009 aufgrund des Mitwirkens von Herrn Dr. Brand in Zweifel. Gegenüber Herrn Jochen Weber äußert Herr Thielmann zu dieser Resolution sein Unverständnis, weil die Bundestagswahlen die Kommunalwahl deutlich in den Schatten stellen würde. Bei dem letzten gemeinsamen Wahltermin 1994 spielten kommunalpolitische Themen eher eine untergeordnete Rolle. Die Höhe der zusätzlichen Kosten von rd. 42 Millionen Euro sei eine von der Opposition dargestellte Fantasiezahl.

 

Herr Manfred Weber macht eine weitere Anmerkung zum zusätzlichen finanziellen Aufwand. Darüber hinaus sollte den Bürgerinnen und Bürger jeder zusätzliche Wahlgang erspart bleiben.

 

Herr Dücker hätte es im Zuge des Wahlrechts für EU-Bürgerinnen und Bürger für sinnvoll gehalten, die Europa- und Kommunalwahl gemeinsam am 07. Juni 2009 durchzuführen.

 

Herr Riechel stimmt den Ausführungen von Herrn Dücker generell zu, jedoch soll dies erst ab 2014 an einem gesetzlich geregeltes Gesetzgebungsverfahren geknüpft werden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den eingereichten Vorschlag zur Tagesordnung abstimmen.

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Beschluss:

 

1.                 Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen.

 

2.                 In Dortmund und Gelsenkirchen wird zurzeit durch die Verwaltungen überprüft, ob die Kosten, die den Städten durch den zusätzlichen Wahltermin entstehen, beim Land geltend gemacht werden können. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse dieser Überprüfungen abzufragen und ggf. auch die in Hagen entstehenden Mehrkosten dem Land NRW in Rechnung zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 23

Dagegen:

 27

Enthaltungen:

 2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen