26.03.2009 - 5.38 Verschmutzung von Containerstandortenhier: Ahnd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.38
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jochen Weber bezieht sich auf den Bußgeldkatalog zur Ahndung
von Bußgeldern nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und stellt den
Antrag, die Mindestsumme für entsprechende Verstöße im Bußgeldbereich mit
mindestens 60,-- Euro zu ahnden.
Herr Hoffmann geht auf die Begründung der Verwaltungsvorlage ein und erklärt, dass jedes
Abwenden von den Regelungen dieses Bußgeldkataloges, dessen Ziel es sei, eine landeseinheitliche
Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu bewirken,
dazu führen könnte, dass die Festlegung einer Mindestsumme eine unzulässige
Einschränkung des Ermessens darstelle, die einem entsprechenden Einspruch gegen
den betreffenden Bußgeldbescheid zum Erfolg verhelfen würde.
Herr Hammer bestätigt die Ausführungen von Herrn Jochen Weber und kritisiert
in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise der örtlichen Ordnungsbehörde in
dieser Angelegenheit. Eine Kompromisslösung sollte gefunden werden.
Auf eine Verständnisfrage von Herrn Thielmann
antwortet Herr Oberbürgermeister Demnitz, dass die Problematik darin
bestehe, Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mindestens 60,-- Euro zu
ahnden, weil die Verwaltung dann möglicherweise in einem Einzelfall ihr
Ermessen nicht ordnungsgemäß ausübe.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den folgenden Beschlussvorschlag wie
folgt abstimmen und weist darauf hin, dass sich die Verwaltung vorbehalte, den
Beschluss zu beanstanden.
