26.03.2009 - 5.38 Verschmutzung von Containerstandortenhier: Ahnd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jochen Weber bezieht sich auf den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Bußgeldern nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und stellt den Antrag, die Mindestsumme für entsprechende Verstöße im Bußgeldbereich mit mindestens 60,-- Euro zu ahnden.

 

Herr Hoffmann geht auf die Begründung der Verwaltungsvorlage ein und erklärt, dass jedes Abwenden von den Regelungen dieses Bußgeldkataloges, dessen Ziel es sei, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu bewirken, dazu führen könnte, dass die Festlegung einer Mindestsumme eine unzulässige Einschränkung des Ermessens darstelle, die einem entsprechenden Einspruch gegen den betreffenden Bußgeldbescheid zum Erfolg verhelfen würde.

 

Herr Hammer bestätigt die Ausführungen von Herrn Jochen Weber und kritisiert in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise der örtlichen Ordnungsbehörde in dieser Angelegenheit. Eine Kompromisslösung sollte gefunden werden.

 

Auf eine Verständnisfrage von Herrn Thielmann antwortet Herr Oberbürgermeister Demnitz, dass die Problematik darin bestehe, Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mindestens 60,-- Euro zu ahnden, weil die Verwaltung dann möglicherweise in einem Einzelfall ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausübe.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den folgenden Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen und weist darauf hin, dass sich die Verwaltung vorbehalte, den Beschluss zu beanstanden.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verstöße im Bußgeldbereich mit mindestens 60,-- Euro zu ahnden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen