26.03.2009 - 5.21 Planungskonzept "Kinderschutz in Hagen"hier: Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen kritisiert die Verwaltungsvorlage dahingehend, dass die Finanzierung im städtischen Haushalt kostenneutral dargestellt werden soll, obwohl die Gemeinde ca. 100.000 Euro zusätzlich selbst bereitstellen müsste. Frau Kingreen beantragt alternativ, die fehlenden 100.000 Euro im Haushalt einzustellen oder ihr die Aufgaben zu nennen, die zukünftig im Fachbereich Jugend und Soziales wegfallen könnten, um diese Summe zu kompensieren.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass es sich um eine Entwicklung handele, die in der Anfangsphase stehen würde. Ein Teil der Sparkassenspende würde zum Aufbau der Kinderschutzambulanz beitragen. Der Fachbereich Jugend- und Soziales sei bereit, aus möglichen Einsparungen im Personalbereich 100.000 Euro für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Dies müsste allerdings noch geprüft und nachgewiesen werden. Darüber hinaus sollten die beteiligten Träger mit in die Diskussion einbezogen und in die Verantwortung genommen werden.

 

Frau Kingreen erinnert an das beschlossene Integrationskonzept, dass ihrer Auffassung nach nur sehr unbefriedigend umgesetzt wurde. Bei der Abstimmung werde sich Frau Kingreen wegen der unklaren Finanzierung enthalten.

 

Herr Strüwer verdeutlicht die Wichtigkeit der Umsetzung dieses Projektes. Nach zwei Jahren gemeinsamer Zusammenarbeit, haben sich die Trägerverbände und die Verwaltung dahingehend verständigt, dass im Rahmen der Erziehungshilfe eine Kinderschutzambulanz benötigt werde. Um die Kosten im Bereich der Kindeswohlgefährdung zu senken, sei es erforderlich die Problemfamilien noch früher zu erreichen um effektiver handeln zu können.

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Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt,  durch einen geeigneten freien Träger und in             enger Kooperation mit einer Kinderklinik in Hagen eine Kinderschutzambulanz    errichten zu lassen.

 

2.         Regionale Träger der Jugendhilfe sind an der Kinderschutzambulanz zu          beteiligen.

 

3.         Die Finanzierung der Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt       darzustellen.

 

4.         Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Aktivitäten zur                    Errichtung einer Kinderschutzambulanz zur Kenntnis.

 

5.         Der Rat beschließt, zur Finanzierung der Prozessbegleitung bei der    Einrichtung einer Kinderschutzambulanz, aus der Ausschüttung der       Sparkasse 2008 bis zu 10.000 € bereit zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen