26.03.2009 - 5.31 Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II -Unteres ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– 2. Änderung gemäß § 13 BauGB mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 18.11.2008 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 2. Änderung gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– 2. Änderung gemäß § 13 BauGB vom 18.11.2008 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Geltungsbereich :

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal– in einem Bereich westlich der DB Strecke Hagen –Siegen beidseitig der Straße "Hellweg" von der Überführung der "Schwerter Straße" über die Straße "Hellweg" und weiter beidseitig entlang der Feldmühlenstraße bis zum Bereich der Stichstraße zwischen Erlhagen/Feldmühlenstraße und der Fußgängerbrücke über die DB – Strecke Hagen – Siegen zwischen der Fa. Wälzholz und der Kläranlage Fley.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen (Urkundsplan / Sitzungsplan) ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1:500 (Urkundsplan) sowie 1:1000 (Sitzungsplan) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im April 2009

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage