26.03.2009 - 5.28 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Roland...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

Die geplante Offenlegung des Rolandbaches bis hin auf den an der Schützenstraße gelegenen Parkplatz, erfordert die Einbeziehung dieser Fläche in das Bebauungsplanänderungsgebiet.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 93, 94, 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

2)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh nebst der Begründung vom 19.02.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.02.2009 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 19.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll in 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage