26.03.2009 - 5.10 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte gemeinsam mit dem Beratungspunkt I. 5.39

 

Herr Jochen Weber sieht durch die Verwaltungsvorlage die Chance, in anderen Bereichen, wie z.B. den Zentralen Service, die Vergabekriterien zu erweitern. Dadurch sollen die heimischen Unternehmen und Firmen gestärkt werden. Die temporäre Anpassung sollte auch für den VOL Bereich in den nächsten zwei Jahren erfolgen, um zielgerichtete Vergaben durchführen zu können.

 

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass sich die Verwaltung auf Vorschlag der Zentralen Vergabestelle dazu entschlossen habe, 30.000 Euro als Grenze für die Vergaben nach VOL festzulegen. Rd. 80% der Vergaben im VOL in dieser Größenordnung seien bereits erfasst. Vor dem Hintergrund der Korruptionsprävention habe die Verwaltung ein Interesse daran, diese Grenze einzuziehen. Das Verfahren in der beschränkten Ausschreibung biete mehr Mechanismen einer Dokumentation im Vergabeverfahren, um eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt herbeizuführen. Übliche Praxis in den anderen Nachbargemeinden sei eine freihändige Vergabe im Bereich zwischen 15.000 und 50.000 Euro. Mit 30.000 Euro sei die Verwaltung gut aufgestellt. Verfahrensverzögerungen würden sich durch diese Regelungen nicht ergeben.

 

Auf Antrag von Herr Jochen Weber lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den geänderten Beschlussvorschlag wie folgt getrennt abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst für die Beratung in den Bezirksvertretungen folgende Richtungsbeschlüsse:

 

Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen

 

Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.

 

Bei Vergaben nach VOB/A können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

 

Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.

 

In § 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:

(8) Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine solche von mehr als 1.000.000 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

Bei Vergaben nach VOL/A können in diesem Zeitraum Freihändige Vergaben mit einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer und Beschränkte Ausschreibungen mit einem vorab geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage