26.03.2009 - 5.27 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.27
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dücker bezieht sich auf die seinerzeit vorgebrachten Einwände der Bezirksregierung
hinsichtlich der ökologischen und flächenmäßigen Ausweisung des Baugebietes. Es
stelle sich die Frage, ob diese Einwendungen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes
berücksichtigt wurden.
Herr Grothe stellt klar, dass es zu keinen Konflikt mit der Bezirksregierung kommen
werde. Vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses habe es mit der
Bezirksregierung einen gemeinsamen Ortstermin gegeben. Der Vorschlag zur
Herausnahme einer anderen Fläche von adäquater Größe sei einvernehmlich zugestimmt
worden.
Hinweis des Schriftführers: Herr Meier
erklärt sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des
Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59
– Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die
dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 59 – Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht
öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.
- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.
- die Harkortstraße im Süden und
- die Harkortstraße im Westen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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304,5 kB
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