26.03.2009 - 5.27 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dücker bezieht sich auf die seinerzeit vorgebrachten Einwände der Bezirksregierung hinsichtlich der ökologischen und flächenmäßigen Ausweisung des Baugebietes. Es stelle sich die Frage, ob diese Einwendungen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden.

 

Herr Grothe stellt klar, dass es zu keinen Konflikt mit der Bezirksregierung kommen werde. Vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses habe es mit der Bezirksregierung einen gemeinsamen Ortstermin gegeben. Der Vorschlag zur Herausnahme einer anderen Fläche von adäquater Größe sei einvernehmlich zugestimmt worden.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch

- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.

- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.

- die Harkortstraße im Süden und

- die Harkortstraße im Westen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage