26.03.2009 - 5.19 Richtlinien der Stadt Hagen für die Verleihung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Ursula Schneider
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Den Richtlinien der Stadt Hagen für die
Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des
Sports (in der Fassung vom Nov. 2008) wird unter
Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen zugestimmt.
Sie gelten ab dem 01.01.2009.
Unter „Zusatzbestimmungen“ wird Satz
1 wie folgt geändert:
Die unter A
und B aufgeführten Bedingungen haben auch für Mannschaften Gültigkeit.
Unter „Zusatzbestimmungen“ wird
Absatz 3 wie folgt geändert:
Die Erfolge müssen in einer olympischen Disziplin
erzielt worden sein, (mit Ausnahme Sportabzeichen) von den Fachverbänden
anerkannt und die/der zu Ehrende muss die
Leistung im zu ehrenden Kalenderjahr erbracht und für einen Hagener Verein die
Stadtberechtigung besessen haben.
Unter „Verdienstvolle MitarbeiterInnen aus
den Vereinen“ wird Absatz 3 wie folgt geändert:
Die Auszeichnung kann nur solchen
Persönlichkeiten verliehen werden, die
zeitnah vor der Antragstellung im Vereins- oder Verbandsleben tätig waren oder
noch aktiv sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,9 kB
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