26.03.2009 - 5.19 Richtlinien der Stadt Hagen für die Verleihung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Den Richtlinien der Stadt Hagen für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports (in der Fassung vom Nov. 2008) wird unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen zugestimmt.

 

Sie gelten ab dem 01.01.2009.

 

 

Unter „Zusatzbestimmungen“ wird Satz 1 wie folgt geändert:

 

Die unter A und B aufgeführten Bedingungen haben auch für Mannschaften Gültigkeit.

 

 

Unter „Zusatzbestimmungen“ wird Absatz 3 wie folgt geändert:

 

Die Erfolge müssen in einer olympischen Disziplin erzielt worden sein, (mit Ausnahme Sportabzeichen) von den Fachverbänden anerkannt und die/der zu Ehrende muss die Leistung im zu ehrenden Kalenderjahr erbracht und für einen Hagener Verein die Stadtberechtigung besessen haben.

 

 

Unter „Verdienstvolle MitarbeiterInnen aus den Vereinen“ wird Absatz 3 wie folgt geändert:

 

Die Auszeichnung kann nur solchen Persönlichkeiten verliehen werden, die zeitnah vor der Antragstellung im Vereins- oder Verbandsleben tätig waren oder noch aktiv sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage