26.03.2009 - 5.25 Teiländerung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Bauge­setzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen, Teilbereich 1 – Ge­werbe - mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die geänderte Begründung vom 19.02.2009 gemäß §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung .

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 90 liegt im Stadtbezirk Ho­hen­limburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebach­straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlus­ses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Genehmigung von der Bezirksregierung Arnsberg wird das Verfahren mit deren Bekanntmachung beendet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage