12.02.2009 - 5.25 Bürgerbegehren "Ja-zu Hagener Schulen"-mündlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In seiner Berichterstattung bezieht Herr
Hoffmann auf den Inhalt der Anlage 5,
die der Niederschrift beigefügt ist.
Herr Dr. Ramrath hält es für unangemessen, dass der Rat diesen
komplexen Bericht lediglich in mündlicher Form erhalten habe. Der Fülle der
darin aufgeführten Verfahrensstufen habe der Rat nur schwer folgen können und
im Hinblick auf die Bedeutung des gesamten Konsolidierungsprozess und im
Zusammenwirken von Bürgerschaft und Rat sei es sinnvoll, die Angelegenheit
erneut übersichtlich aufzubereiten und eine Verwaltungsvorlage zu erstellen.
Den Fraktionen würden durch die Erstellung einer solchen Vorlage in ihrer
Entscheidungsfindung wesentlich unterstützt. Dabei müsste die Entscheidung der
Zulässigkeit zum Bürgerbegehren schlüssig aufgeführt werden. Möglicherweise
entstehe hier ein Präzedenzfall. Darüber hinaus sollte die Verwaltung darstellen,
wie die Verfügung des Regierungspräsidenten einzuordnen sei.
Herr Hoffmann bringt seinem Vorredner Verständnis für seine kritische Auffassung entgegen,
weist aber darauf hin, dass die von ihm vorgetragenen Ergebnisse sich erst vor
zwei Tage in einem Gespräch mit den Verhandlungsführern des Bürgerbegehrens ergeben
hätten und lediglich die Vorbereitung einer Tischvorlage möglich gewesen wäre. Herr
Hoffmann sichert zu, eine entsprechende schriftliche Information umgehend
in die Fraktionen reinzureichen. Die Aufhebung der Verfügung der
Bezirksregierung stehe voll in deren eigenen Entscheidung. In dem Moment, in
den eine solche Verfügung von der erlassenden Behörde aufgehoben werde, die
vorher in einer mit einer aufschiebender Wirkung versehenen Klage angegriffen
war, kann diese Aufhebungsverfügung keine Wirkung mehr entfalten, weil sie
nicht mehr existent ist.
Herr Asbeck erinnert an die bereits offenen Fragen im Haupt- und Finanzausschuss und
äußert sein Unverständnis über die bisherige Vorgehensweise in dieser
Angelegenheit. Die weitere Vorgehensweise sei von immenser politischer Bedeutung
und müsste nach vorheriger Absprache mit den Vertretern des Rates abgestimmt werden.
Herr Thielmann weist darauf hin, dass innerhalb des Rates noch erheblicher Klärungsbedarf
in dieser Angelegenheit bestehen würde und erwartet, dass die Verwaltung zur
nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates eine entsprechende
Verwaltungsvorlage vorbereiten werde.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert zu, dass die Verwaltung eine Vorlage für
die nächste Beratungsrunde erstellen werde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,6 kB
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