12.02.2009 - 5.1 Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Abberufung von Herrn Karl-Joachim            Neuhaus als Mitglied des Aufsichtsrates sowie der Bestellung von Herrn Klaus        Niesmann zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen       Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen        Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des             Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin           beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung         der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn             Karl-Joachim Neuhaus abberuft sowie als Mitglied für den Aufsichtsrat Herrn             Klaus Niesmann bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen      Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannten Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen bzw. zu bestellen und im       Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem             Vorschlag zuzustimmen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 28.02.2009 umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen