24.09.2009 - 6.9 Toilettenanlagen in städt. Parks
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 24.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weber geht auf die Verwaltungsvorlage ein, die aussagt, dass die Ströer-Gruppe
unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. der Rückabwicklung von Verträgen
vom 19.11.2008 und 27.01.2009, bereit wäre, für die Stadt die Unterhaltung von
drei Toilettenanlagen für rd. 10 Jahre zu übernehmen. Herr Weber macht
deutlich, dass die genannten Verträge weder vom Haupt- und Finanzausschuss,
noch vom Rat der Stadt Hagen beschlossen worden sind. Es fehlt ihm ferner die
Aussage, welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Rückabwicklung der Verträge
für die Stadt Hagen nach sich ziehen würde. Herr Weber hält es für unzumutbar,
dass in der Hagener Innenstadt keine öffentliche Toilettenanlage mehr betrieben
wird und er hält hier eine Nachbesserung für zwingend erforderlich. Herr Weber
verweist weiter auf die zwei Toilettenanlagen, die kurzfristig aufgegeben
werden mussten und sieht eine Stadt von der Größenordnung Hagens in der
Pflicht, öffentliche Toilettenanlagen zu betreiben. Daher sollten die Gespräche
mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) fortgesetzt werden. Er verweist
hierzu darauf, dass es in anderen Städten gelungen ist, Toilettenanlagen bereit
zu stellen. Ziel sollte es sein, zumindest zeitnah eine solche Anlage in der
Innenstadt errichten und über DSM finanzieren zu lassen.
Mit Blick auf den Vertrag zur Leuchtenträgerwerbung
teilt Herr Weber mit, dass in der vergangenen Woche eine Veranstaltung in Haspe
stattgefunden habe, die noch mit den bisher üblichen Werbeträgern beworben
werden konnte. Die Genehmigung des Ordnungsamtes enthielt den Hinweis, dass
dies künftig nicht mehr möglich ist, sondern dass es aufgrund eines Beschlusses
(von dem Herr Weber nicht weiß, wer diesen gefasst hat) nicht mehr möglich ist,
anders als an den Leuchtenträgern zu werben. Die abweichende Genehmigung wurde
für den Hasper Herbst nur erteilt, weil die Veranstaltung bereits zum
Jahresanfang angemeldet und die Genehmigungen beantragt wurde. Dieser
Vertragsabschluss führt dazu, dass künftig kleinere Vereine / gemeinnützige
Organisationen nur noch auf diesen Werbeträgern kommerziell für ihre Veranstaltungen
werben können. Herr Weber vertritt die Auffassung, dass eine so wichtige
Entscheidung nicht ohne Ratsbeschluss getroffen werden darf und hier eine
genauere Prüfung erforderlich ist.
Herr Röspel schließt sich den Aussagen von Herrn Weber an. Während des Kommunalwahlkampfs
wurde er am Wahlstand häufig insbesondere von Menschen mit Behinderungen auf
diese Problematik angesprochen. Er möchte wissen, ob es eine Kostenermittlung
für die Sanierung der Toilettenanlage im Volkspark gibt. Ferner stellt er die
Frage, ob es denkbar ist, die Sanierung aus Mitteln des Konjunkturpakets II zu
bestreiten, um dann die Verpachtung an einen privaten Betreiber vorzunehmen.
Herr Grothe erläutert, dass im Vorfeld der Schließung der Toilettenanlagen private
Betreiber gesucht wurden. Kurzzeitig ist dies in Hohenlimburg gelungen;
insgesamt konnte das Ziel jedoch an keiner Stelle erreicht werden. Es wurden
dann aufgrund des Ratsbeschlusses mehrere ernsthafte Gespräche mit DSM geführt.
Leider können die Kosten, die durch die Anlagen entstehen, nicht durch
zusätzliche Werbeflächen aufgefangen werden. Herr Grothe geht noch einmal auf
die Inhalte der Verwaltungsvorlage ein.
Zu den von Herrn Weber genannten Verträgen
erklärt Herr Grothe, dass im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung der
Grundsatz verankert wurde, an den Beleuchtungsmasten, wenn diese in die neue
Gesellschaft übergehen, geworben werden kann. Dies wurde vom Rat der Stadt
Hagen beschlossen. Diesem Beschluss schlossen sich Verhandlungen mit DSM an,
die in einer Vertragsergänzung gemündet haben, die der Stadt Hagen zusätzliche
Einnahmen in Höhe von rd. 40.000 €/Jahr einbringen. Über einen Zeitraum
von drei Jahren sollen hier insgesamt an den Beleuchtungsmasten rd. 375
Werbetafeln angebracht werden. Derzeit sind rd. 200 davon erstellt. Die
Vertragsergänzung setzt den Ursprungsvertrag zur Werbung nicht außer Kraft, so
dass weiterhin die Möglichkeit besteht, politische und gemeinnützige Werbung in
anderer Form vorzunehmen. Herr Grothe sichert zu, dass zu den Inhalten des
genannten Schreibens des Ordnungsamtes noch Recherchen erfolgen werden. Es gibt
weitere Schreiben, so z. B. an das Kultopia und den Hasper Hammer, denen
ebenfalls nachgegangen wird.
Herr Thielmann kann sich nicht erklären, warum es nicht, wie in anderen Städten, möglich
ist, automatische Toilettenanlagen, an deren Außenwänden geworben wird, zu errichten.
Er könnte sich vorstellen, diese Diskussion mit DSM im Rahmen eines neu zu
schließenden Gesamtvertrages noch einmal zu führen. Auch Herr Thielmann hält es
für unzumutbar, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten keine Toilettenanlagen
zur Verfügung stehen.
Soweit Herr Asbeck erkennen kann, läuft
der derzeit gültige Vertrag bald aus, so dass er der Hoffnung Ausdruck
verleiht, es möge sich mit Auslaufen des Vertrages eine neue
Verhandlungsposition ergeben.
Herr Dr. Ramrath warnt davor einen Weg zu beschreiten, der unter
haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich ist. Die DSM hat ihre Position
deutlich gemacht und erklärt, dass für sie hier kaufmännisches Kalkül einsetzt.
Denkbar wäre es, die Entgelte, die die Stadt Hagen ausgehandelt hat, zu senken
und die sich hieraus für DSM ergebenden Einsparungen für Errichtung und Betrieb
von öffentlichen Toilettenanlagen zu nutzen. Darüber hinaus wäre es aber auch
denkbar, die Entgelte zu erhöhen und für die zusätzlichen Einnahmen eine
entsprechende Ausgabehaushaltsstelle zu bilden. Herr Dr. Ramrath hält hier den
zweiten Weg für den richtigen, da es sich bei dem anderen Weg um ein
Kopplungsgeschäft handeln würde. Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung, hier
in entsprechende Prüfungen einzutreten.
Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass zusätzliche Einnahmen -
wenn man diese generieren könnte - nicht für diesen Zweck ausgegeben werden
dürften, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
Frau Grebe erklärt, dass die Stadt Hagen einen sehr guten Vertrag mit DSM hat, der
noch bis zum 31.12.2014 läuft. Der Vertrag hätte in 2007 gekündigt werden
können. Hierzu wurde im Haupt- und Finanzausschuss seinerzeit berichtet und es
wurde auf die Kündigung verzichtet.
Herr Oberbürgermeister Demnitz fasst die weiteren Bemerkungen aus den Reihen
des Haupt- und Finanzausschusses dahingehend zusammen, dass hier der Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird. Ferner werden die Fraktionen
gegenüber dem Amt des Oberbürgermeisters Ansprechpartner benennen, um zwischen
Verwaltung, Politik und DSM in Gespräche einzutreten. Die Resultate dieser
Gespräche sollen dann wieder in den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung
eingespeist werden.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
