24.09.2009 - 6.9 Toilettenanlagen in städt. Parks

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber geht auf die Verwaltungsvorlage ein, die aussagt, dass die Ströer-Gruppe unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. der Rückabwicklung von Verträgen vom 19.11.2008 und 27.01.2009, bereit wäre, für die Stadt die Unterhaltung von drei Toilettenanlagen für rd. 10 Jahre zu übernehmen. Herr Weber macht deutlich, dass die genannten Verträge weder vom Haupt- und Finanzausschuss, noch vom Rat der Stadt Hagen beschlossen worden sind. Es fehlt ihm ferner die Aussage, welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Rückabwicklung der Verträge für die Stadt Hagen nach sich ziehen würde. Herr Weber hält es für unzumutbar, dass in der Hagener Innenstadt keine öffentliche Toilettenanlage mehr betrieben wird und er hält hier eine Nachbesserung für zwingend erforderlich. Herr Weber verweist weiter auf die zwei Toilettenanlagen, die kurzfristig aufgegeben werden mussten und sieht eine Stadt von der Größenordnung Hagens in der Pflicht, öffentliche Toilettenanlagen zu betreiben. Daher sollten die Gespräche mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) fortgesetzt werden. Er verweist hierzu darauf, dass es in anderen Städten gelungen ist, Toilettenanlagen bereit zu stellen. Ziel sollte es sein, zumindest zeitnah eine solche Anlage in der Innenstadt errichten und über DSM finanzieren zu lassen.

Mit Blick auf den Vertrag zur Leuchtenträgerwerbung teilt Herr Weber mit, dass in der vergangenen Woche eine Veranstaltung in Haspe stattgefunden habe, die noch mit den bisher üblichen Werbeträgern beworben werden konnte. Die Genehmigung des Ordnungsamtes enthielt den Hinweis, dass dies künftig nicht mehr möglich ist, sondern dass es aufgrund eines Beschlusses (von dem Herr Weber nicht weiß, wer diesen gefasst hat) nicht mehr möglich ist, anders als an den Leuchtenträgern zu werben. Die abweichende Genehmigung wurde für den Hasper Herbst nur erteilt, weil die Veranstaltung bereits zum Jahresanfang angemeldet und die Genehmigungen beantragt wurde. Dieser Vertragsabschluss führt dazu, dass künftig kleinere Vereine / gemeinnützige Organisationen nur noch auf diesen Werbeträgern kommerziell für ihre Veranstaltungen werben können. Herr Weber vertritt die Auffassung, dass eine so wichtige Entscheidung nicht ohne Ratsbeschluss getroffen werden darf und hier eine genauere Prüfung erforderlich ist.

 

Herr Röspel schließt sich den Aussagen von Herrn Weber an. Während des Kommunalwahlkampfs wurde er am Wahlstand häufig insbesondere von Menschen mit Behinderungen auf diese Problematik angesprochen. Er möchte wissen, ob es eine Kostenermittlung für die Sanierung der Toilettenanlage im Volkspark gibt. Ferner stellt er die Frage, ob es denkbar ist, die Sanierung aus Mitteln des Konjunkturpakets II zu bestreiten, um dann die Verpachtung an einen privaten Betreiber vorzunehmen.

 

Herr Grothe erläutert, dass im Vorfeld der Schließung der Toilettenanlagen private Betreiber gesucht wurden. Kurzzeitig ist dies in Hohenlimburg gelungen; insgesamt konnte das Ziel jedoch an keiner Stelle erreicht werden. Es wurden dann aufgrund des Ratsbeschlusses mehrere ernsthafte Gespräche mit DSM geführt. Leider können die Kosten, die durch die Anlagen entstehen, nicht durch zusätzliche Werbeflächen aufgefangen werden. Herr Grothe geht noch einmal auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage ein.

Zu den von Herrn Weber genannten Verträgen erklärt Herr Grothe, dass im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung der Grundsatz verankert wurde, an den Beleuchtungsmasten, wenn diese in die neue Gesellschaft übergehen, geworben werden kann. Dies wurde vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Diesem Beschluss schlossen sich Verhandlungen mit DSM an, die in einer Vertragsergänzung gemündet haben, die der Stadt Hagen zusätzliche Einnahmen in Höhe von rd. 40.000 €/Jahr einbringen. Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen hier insgesamt an den Beleuchtungsmasten rd. 375 Werbetafeln angebracht werden. Derzeit sind rd. 200 davon erstellt. Die Vertragsergänzung setzt den Ursprungsvertrag zur Werbung nicht außer Kraft, so dass weiterhin die Möglichkeit besteht, politische und gemeinnützige Werbung in anderer Form vorzunehmen. Herr Grothe sichert zu, dass zu den Inhalten des genannten Schreibens des Ordnungsamtes noch Recherchen erfolgen werden. Es gibt weitere Schreiben, so z. B. an das Kultopia und den Hasper Hammer, denen ebenfalls nachgegangen wird.

 

Herr Thielmann kann sich nicht erklären, warum es nicht, wie in anderen Städten, möglich ist, automatische Toilettenanlagen, an deren Außenwänden geworben wird, zu errichten. Er könnte sich vorstellen, diese Diskussion mit DSM im Rahmen eines neu zu schließenden Gesamtvertrages noch einmal zu führen. Auch Herr Thielmann hält es für unzumutbar, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten keine Toilettenanlagen zur Verfügung stehen.

 

Soweit Herr Asbeck erkennen kann, läuft der derzeit gültige Vertrag bald aus, so dass er der Hoffnung Ausdruck verleiht, es möge sich mit Auslaufen des Vertrages eine neue Verhandlungsposition ergeben.

 

Herr Dr. Ramrath warnt davor einen Weg zu beschreiten, der unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich ist. Die DSM hat ihre Position deutlich gemacht und erklärt, dass für sie hier kaufmännisches Kalkül einsetzt. Denkbar wäre es, die Entgelte, die die Stadt Hagen ausgehandelt hat, zu senken und die sich hieraus für DSM ergebenden Einsparungen für Errichtung und Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen zu nutzen. Darüber hinaus wäre es aber auch denkbar, die Entgelte zu erhöhen und für die zusätzlichen Einnahmen eine entsprechende Ausgabehaushaltsstelle zu bilden. Herr Dr. Ramrath hält hier den zweiten Weg für den richtigen, da es sich bei dem anderen Weg um ein Kopplungsgeschäft handeln würde. Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung, hier in entsprechende Prüfungen einzutreten.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass zusätzliche Einnahmen - wenn man diese generieren könnte - nicht für diesen Zweck ausgegeben werden dürften, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.

 

Frau Grebe erklärt, dass die Stadt Hagen einen sehr guten Vertrag mit DSM hat, der noch bis zum 31.12.2014 läuft. Der Vertrag hätte in 2007 gekündigt werden können. Hierzu wurde im Haupt- und Finanzausschuss seinerzeit berichtet und es wurde auf die Kündigung verzichtet.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz fasst die weiteren Bemerkungen aus den Reihen des Haupt- und Finanzausschusses dahingehend zusammen, dass hier der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird. Ferner werden die Fraktionen gegenüber dem Amt des Oberbürgermeisters Ansprechpartner benennen, um zwischen Verwaltung, Politik und DSM in Gespräche einzutreten. Die Resultate dieser Gespräche sollen dann wieder in den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung eingespeist werden.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0