24.09.2009 - 6.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.w...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel geht auf § 15 der Neufassung des Gesellschaftervertrages ein und erklärt, dass sich ihm die Wandlung von seinerzeit je 100 DM auf heute je 10 € eines Geschäftsanteils, dem eine Stimme eingeräumt wird, nicht erschließt.

 

Herr Bannes erläutert, dass bei der Umwandlung Divisoren zu betrachten waren und versichert, dass sich das Stimmrecht durch die Umwandlung nicht zu Ungunsten der Stadt Hagen verschiebt.

 

Herr Röspel verweist auf die Diskussion in der CDU-Fraktion und möchte wissen, ob das Rechnungsprüfungsamt grundsätzlich über ein allgemeines Prüfrecht in den Gesellschaften verfügt.

 

In § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz ist festgelegt, dass "die Rechnungsprüfungsbehörde der Gebietskörperschaft zur Klärung von Fragen, die nach § 44 auftreten, unmittelbar die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen kann", so dass aus Sicht von Herrn Bannes die Prüfrechte des Rechnungsprüfungsamtes gegeben sind.

 

Frau Winkler erklärt mit Blick auf die Prüfmöglichkeiten bei der ha.ge.we, dass § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz dem Rechnungsprüfungsamt kein uneingeschränktes Prüfrecht einräumt, sondern nur in den Fällen, in denen bei der Betätigungsprüfung sich anhand den bei der Stadt vorliegenden Unterlagen keine eindeutige Klärung möglich ist, eine ergänzende Einsichtnahme vorgesehen ist.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor dem Hintergrund der abweichenden Aussagen vor, die Entscheidung auf die Ratssitzung am 08.10.2009 zu vertagen, um eine abgestimmte Verwaltungsmeinung herbeiführen zu können. Er sichert zu, dass zu dieser Thematik ein Papier aufbereitet wird.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob im Vorfeld bei den Beratungen über das Anwesenheitsrecht des Gesellschafters Stadt in Form des Beteiligungscontrollings in Aufsichtsratssitzungen gesprochen wurde. Es lässt sich für ihn nicht klar erkennen, wie dies umgesetzt werden soll.

 

Die Änderung des ha.ge.we-Vertrages beruht auf einem rd. ein Jahr alten Vorgang, erläutert Herr Bannes. Es haben Gespräche mit der Aufsichtsbehörde stattgefunden und es hat, um den Vorgang abschließen zu können, eine Einigung auf die vorliegenden Änderungen stattgefunden. Es wurde - wie bei anderen Gesellschaften auch noch nicht - eine generelle Überprüfung vorgenommen. Das Beteiligungscontrolling stellt sich vor, den Mustervertrag HVG auch auf die anderen Gesellschaften zu übertragen. Herr Bannes macht deutlich, dass alle derzeit erforderlichen Punkte jedoch bereits umgesetzt worden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt fest, dass keine Bedenken gegen eine Vertagung der Entscheidung auf die Ratssitzung am 08.10.2009 bestehen.

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind, zuzustimmen.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind, zuzustimmen.

 

4.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, den dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we zuzustimmen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der ha.ge.we diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Entscheidung wird auf die Ratssitzung am 08.10.2009 vertagt.

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage