24.09.2009 - 6.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.w...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 24.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel geht auf § 15 der Neufassung des Gesellschaftervertrages ein und erklärt,
dass sich ihm die Wandlung von seinerzeit je 100 DM auf heute je 10 €
eines Geschäftsanteils, dem eine Stimme eingeräumt wird, nicht erschließt.
Herr Bannes erläutert, dass bei der Umwandlung Divisoren zu betrachten waren und
versichert, dass sich das Stimmrecht durch die Umwandlung nicht zu Ungunsten
der Stadt Hagen verschiebt.
Herr Röspel verweist auf die Diskussion in der CDU-Fraktion und möchte wissen, ob
das Rechnungsprüfungsamt grundsätzlich über ein allgemeines Prüfrecht in den
Gesellschaften verfügt.
In § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz ist festgelegt,
dass "die Rechnungsprüfungsbehörde der Gebietskörperschaft zur Klärung von
Fragen, die nach § 44 auftreten, unmittelbar die Bücher und die Schriften des
Unternehmens einsehen kann", so dass aus Sicht von Herrn Bannes die
Prüfrechte des Rechnungsprüfungsamtes gegeben sind.
Frau Winkler erklärt mit Blick auf die Prüfmöglichkeiten bei der ha.ge.we, dass § 54
Haushaltsgrundsätzegesetz dem Rechnungsprüfungsamt kein uneingeschränktes Prüfrecht
einräumt, sondern nur in den Fällen, in denen bei der Betätigungsprüfung sich anhand
den bei der Stadt vorliegenden Unterlagen keine eindeutige Klärung möglich ist,
eine ergänzende Einsichtnahme vorgesehen ist.
Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor dem Hintergrund der abweichenden Aussagen
vor, die Entscheidung auf die Ratssitzung am 08.10.2009 zu vertagen, um eine
abgestimmte Verwaltungsmeinung herbeiführen zu können. Er sichert zu, dass zu
dieser Thematik ein Papier aufbereitet wird.
Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob im Vorfeld bei den Beratungen
über das Anwesenheitsrecht des Gesellschafters Stadt in Form des
Beteiligungscontrollings in Aufsichtsratssitzungen gesprochen wurde. Es lässt
sich für ihn nicht klar erkennen, wie dies umgesetzt werden soll.
Die Änderung des ha.ge.we-Vertrages beruht auf
einem rd. ein Jahr alten Vorgang, erläutert Herr Bannes. Es haben
Gespräche mit der Aufsichtsbehörde stattgefunden und es hat, um den Vorgang
abschließen zu können, eine Einigung auf die vorliegenden Änderungen
stattgefunden. Es wurde - wie bei anderen Gesellschaften auch noch nicht - eine
generelle Überprüfung vorgenommen. Das Beteiligungscontrolling stellt sich vor,
den Mustervertrag HVG auch auf die anderen Gesellschaften zu übertragen. Herr
Bannes macht deutlich, dass alle derzeit erforderlichen Punkte jedoch bereits
umgesetzt worden sind.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt fest, dass keine Bedenken gegen eine
Vertagung der Entscheidung auf die Ratssitzung am 08.10.2009 bestehen.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als
Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind,
zuzustimmen.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der
Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48
GmbH-Gesetz zu fassen.
3.
Der Rat der
Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die
Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH
(G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als
Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind,
zuzustimmen.
4.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen
Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, den dargestellten
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we zuzustimmen und im Wege des
schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der ha.ge.we diesem Vorschlag
zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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