27.08.2009 - 2 Mündlicher Bericht über die Tätigkeit der Wirts...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt verweist auf die Inhalte des aktuellen WFG-Magazins, insbesondere auf die Aussagen der Oberbürgermeisterkandidaten zum Thema Wirtschaftsförderung.

 

Herr Dr. Schmidt geht weiter darauf ein, dass sich die Wirtschaftsförderung Hagen GmbH und das Büro des Oberbürgermeisters um den Schaufensterwettbewerb 2009 bemühen. Der Stadtmarketingverein Hagen hatte seinerzeit einen Förderantrag beim Land über eine Fördersumme von rd. 275.000 € gestellt. Die Bezirksregierung Arnsberg konnte davon überzeugt werden, dass die Stadt Hagen / die Wirtschaftsförderung Hagen in diesen Antrag eintritt. Der Antrag wird derzeit überarbeitet und die Stadt Hagen hofft, dass mit einem Bewilligungsbescheid und mit der Zustimmung zum Einsatz der erforderlichen Eigenmittel seitens der Bezirksregierung Arnsberg gerechnet werden kann. Der Schaufensterwettbewerb soll im November 2009 durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus gibt Herr Dr. Schmidt einen Zwischenbericht zur JVA Hagen ab. Seit der Ratssitzung am 25.06.2009 haben drei Gesprächsrunden, u. a. mit dem Landesbetrieb Bauen, stattgefunden. Es wurde über die städtebaulichen Rahmenbedingungen informiert und mit der Bezirksregierung Arnsberg Kontakt aufgenommen, weil eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes erforderlich ist. Ab Oktober 2009 wechselt die Zuständigkeit von der Bezirksregierung Arnsberg zum RVR. Daher wurden Gespräche mit dem RVR geführt, um herauszufinden, wie das Prozedere aussieht. Die liegenschaftlichen Verhandlungen wurden ebenfalls aufgenommen. Alle Eigentümer der benötigten Grundstücke sind verkaufsbereit. Es wird nun auf den Startschuss des Justizministeriums für die Aufnahme der Planungen gewartet.

 

Herr Dr. Ramrath nutzt den Tagesordnungspunkt um auf das Thema Factory Outlet Center (FOC) Brandt – vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zu einem FOC in Ochtrup – einzugehen und zu erfragen, ob das Urteil des Verfassungsgerichtes NRW Gesichtspunkte hat, die die Rechtsbetrachtung des Brandt-Geländes anders ausfallen lassen. Er bedauert, dass die Stadt Hagen seinerzeit die Planungen beenden musste, nachdem die Landesregierung sehr strikt auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hingewiesen hatte. Das Landesverfassungsgericht NRW hat nun festgestellt, dass die Regelungen des § 24 des Landesentwicklungsgesetzes verfassungswidrig und damit nichtig sind. Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob die Aspekte in der Nachbetrachtung auf Hagen übertragen werden können und eine Neubewertung der Situation erforderlich machen und Handlungsbedarf abzuleiten ist.

 

Herr Dr. Schmidt hat heute mit dem niederländischen Investor und dem Projektentwickler gesprochen, ob diese bei Anwendbarkeit des Urteils auf den Hagener Sachverhalt an einer Umsetzung eines FOC auf dem Brandt-Gelände noch interessiert sind. Da beide Partner ihr Interesse bestätigt haben, hat er mit diesen vereinbart, die Rechtsanwaltskanzlei, die bisher die Beratung übernommen hat, mit der Beschaffung des Urteils zu betrauen. Die Rechtsanwaltskanzlei wird eine Expertise anfertigen, ob für die Stadt Hagen noch eine Chance für die Realisierung des Projektes besteht. Der Kern des Urteils bezieht sich auf die Planungshoheit der Gemeinde, nicht auf den Siedlungsschwerpunkt. Möglicherweise wird zu beachten sein, dass in Westerbauer kein planungsrechtlich ausgewiesener Siedlungsschwerpunkt vorliegt.

 

Parallel wurde für das Verfahren Augsburg im Bereich Westerbauer / Brandt ein Änderungsverfahren zur Ausweitung eines allgemeinen Siedlungsbereiches bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet, teilt Herr Grothe mit. Gelingt diese Änderung, wird das Verfahren voraussichtlich vor dem RVR enden, weil dort die Zuständigkeit hin wechseln wird. In diesem Fall hätte man einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB).

 

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