30.04.2009 - 6.3 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschlussvorschlag mit der von der Politik eingespeisten Änderung, die die Verwaltung in einem Papier vom 18.03.2009 aufgegriffen hat, abstimmen.

 

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Beschluss:

 

 

Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen

 

Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.

 

Bei Vergaben nach VOL/A können in diesem Zeitraum freihändige Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

 

Bei Vergaben nach VOB/A können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

 

Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.

 

In § 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:

(8) Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine solche von mehr als 1.000.000 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage