29.01.2009 - 5.1 Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktionhier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.01.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel verweist auf den von der CDU- und SPD-Fraktion vorbereiteten Beschlussvorschlag
(Anlage 2 der Niederschrift) und
erklärt, dass die CDU-Fraktion den Punkt für die Tagesordnung angemeldet hatte,
um die Diskussion über das 2. Konjunkturpaket der Bundesregierung zu eröffnen.
Er geht davon aus, dass Einigkeit dahingehend besteht, dass man sich nicht früh
genug Gedanken darüber machen kann, wie und unter welchen Bedingungen diese
Mittel zu erhalten, welche Kriterien zu erfüllen sind und wie hoch das der
Stadt Hagen zur Verfügung stehende Volumen ist. Gemeinsam mit den
Geschäftsführern der anderen Fraktionen hat man versucht, dies zu
konkretisieren, nachdem die CDU-Fraktion bereits vor einigen Wochen in der
Presse vorgeschlagen hatte, sich mit der Sanierung und der Erweiterung der
Ischelandhalle auseinander zu setzen, was eines der wichtigsten Zukunftsprojekte
darstellt. Herr Röspel geht davon aus, dass die Mittel nicht nur im Bereich der
Ischelandhalle eingesetzt werden müssen, um den Schulsport zu sichern und die
dringend in 2010 anstehende Sanierung der Halle anzuschieben, sondern auch -
als Alternative zur Stadthalle - zu prüfen, inwieweit die Aula des
Theodor-Heuss-Gymnasiums zur Nutzung als Orchesterprobenraum umgebaut werden
kann. Im Bereich der Bildung wird der Ausbau des Ganztagsangebotes vehement
angegangen werden müssen, da die entsprechenden Angebote ab 01.02.2009 zu
laufen beginnen. Projekte wie das Tierheim, "Soziale Stadt Wehringhausen"
und "Stadtumbau West" müssen hier ebenfalls mit beraten werden. Er
geht davon aus, dass mit den Mitteln aus dem 2. Konjunkturpaket die nachhaltige
Möglichkeit der Beschäftigung des Hagener Handwerks besteht und somit
Arbeitsplätze zu sichern. Hier sind dringende Signale in die Hagener
Wirtschaft, das Hagener Handwerk und die Bürgerschaft zu senden, dass zum Wohle
der Stadt Investitionen zu tätigen sind. Herr Röspel bittet daher die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, den vorliegenden Antrag mit zu
beschließen.
Herr Weber ergänzt, dass das 2. Konjunkturpaket für die Stadt Hagen zum richtigen
Zeitpunkt kommt, weil die Investitionen in dieser Stadt nahezu zum Erliegen
gekommen sind. Er hat jedoch die Sorge, dass seitens der Landesregierung
Bestrebungen bestehen, einen Teil des Geldes, das für die Kommunen vorgesehen
ist, umzulenken. Hier müssen die Gemeinden im Schulterschluss dafür sorgen,
dass die Mittel 1:1 in den Kommunen ankommen. Zwischen Land und Bund gibt es
die Vereinbarung, dass es eine 30 / 70er Regelung (30 % Land und 70 % Kommunen)
geben wird. Dies ist in den Ausführungsbestimmungen bereits so festgelegt
worden. Wichtig wäre es nun, dass das Land mit flacher Hierarchieschiene dazu
beiträgt, dass die Gelder zeitnah zu den Kommunen durchgeleitet werden. Darüber
hinaus wird der Begriff der "Zusätzlichkeit", der im Programm festgeschrieben
ist, stärker zu definieren sein. Herr Weber hat kürzlich an einer Konferenz
teilgenommen, wo diese Frage intensiv diskutiert wurde. Kommunen, die über eine
gute Haushaltslage verfügen, möchten das Programm dazu nutzen, ihr
mittelfristiges Investitionsprogramm abzuarbeiten. Schwer wird für Hagen der
Vergleich werden. Es wird als Maßstab die Investition der letzten drei Jahre angelegt
und das, was man in den nächsten drei Jahren investieren möchte. Hier wird die
Darstellung der Zusätzlichkeit problematisch. Auch Herr Weber sieht im
Konjunkturprogramm die große Chance, etwas für die heimische Wirtschaft zu tun.
Hier wird dringend die Initiative zu ergreifen sein, insbesondere, wenn es
darum geht, die vom Rat der Stadt Hagen festgelegten Vergabegrenzen zu verändern.
Die Bundesregierung spricht davon, freihändige Vergaben bis 150.000 € und
beschränkte Vergaben bis 1 Mio. € ermöglichen zu wollen. Wenn man dies
aufgreift, besteht die Chance, das heimische Handwerk zu stärken. Darüber
hinaus gilt es geplante Maßnahmen, die man nicht mehr weiter verfolgt hat,
schnell wieder in den Focus zu rücken und zu prüfen, welche davon kurzfristig
umgesetzt werden können. Ziel des Konjunkturprogramms ist, Maßnahmen
kurzfristig anzuschieben. Herr Weber hält vor diesem Hintergrund die Sanierung
und Erweiterung der Ischelandhalle sowie die Herrichtung der Aula des
Theodor-Heuss-Gymnasiums, um diese auch als Orchesterprobenraum nutzen zu
können, für einen guten Vorschlag. Insgesamt wird es in den nächsten Wochen auf
die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ankommen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die Veranstaltung, die Herr Weber
in Berlin besucht hat und erklärt, dass die Aufteilung der Mittel seiner
Kenntnis nach 65 / 35 ist und bittet um nähere Erläuterung.
Herr Weber erklärt, das es bei der 65 / 35-Regelung um das Finanzierungskriterium (Bildung
und Infrastruktur) geht. Das Durchreichen der Mittel ist 70 % zu den Kommunen
und 30 % an das Land, mit einem Vorrang der Durchreichung an die Kommunen, vorgesehen.
Wichtig ist darauf zu achten, dass die Länder
noch eine Entscheidung darüber zu treffen haben, ob die 25 % Eigenmittel für
Maßnahmen (die von den Ländern und Kommunen finanziert werden sollen) auch von
finanzschwachen Kommunen aufzubringen sind, erklärt Herr Grothe. Hier
muss darum gekämpft werden, dass das Land haushaltsschwache Kommunen auf Null
setzt, d. h. das Land diesen Eigenanteil für diese Kommunen übernimmt.
Dieser Punkt war einer der Hauptdiskussionspunkte
auf der Konferenz, die Herr Weber besucht hat. Die sozialdemokratischen
Minister haben hier am 28.01.2009 deutlich gemacht, dass sie dies mit aufnehmen
und in die weitere Diskussion mit einspeisen werden. Aus Sicht der
Bundesregierung würde der Anteil der Stadt ggf. über KFW-Mittel finanziert
werden, wobei man gleichzeitig darüber nachdenkt, mindestens für fünf Jahre
Zins und Tilgung auszusetzen, so dass der Eigenanteil als Kredit über
zinsgünstiges Geld finanziert würde. Herr Weber hat hier deutlich gemacht, dass
dies der Stadt Hagen bei rd. 1 Milliarde Altschulden nicht weiterhelfen wird.
Dies wurde zum Anlass genommen, auf die Länder noch einmal einwirken zu wollen,
dass für finanzschwache Gemeinden eine Sonderregelung getroffen wird, da
ansonsten wirtschaftlich starke Gemeinden durch zinsgünstige Kredite bevorzugt
würden.
Herr Riechel teilt im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass dem Antrag
von CDU und SPD zugestimmt wird, zumal die Forderung seiner Fraktion nach energetischer
Gebäudesanierung aufgegriffen wird. Investitionen in Stadtteilerneuerung und
Infrastrukturmaßnahmen sieht der Vorschlag ebenfalls vor, was Herr Riechel als
im Sinne seiner Partei deutlich begrüßt und seiner Hoffnung Ausdruck verleiht,
dass die Finanzierungsfrage, wie von Herrn Weber dargestellt, geklärt werden
kann.
Die Fraktion Bürger für Hagen bewertet den Antrag
der CDU-Fraktion ebenfalls als positiv, erklärt Herr Hammer. Seine
Fraktion schließt sich auch der Sichtweise von Herrn Weber bezüglich der
Vergabekriterien an und hält es für zwingend erforderlich, dass die Mittel
möglichst schnell nach Hagen und an die Hagener Handwerksbetriebe fließen. Die
Fraktion Bürger für Hagen begrüßt darüber hinaus, dass der Schwerpunkt der Gebäudesanierung
auf der energetischen Sanierung liegt.
Herr Asbeck versteht die Aussagen zu Infrastrukturmaßnahmen als beispielhafte Aufzählung.
Er geht davon aus, dass die Gemeinden auch kleinere Aufträge vergeben und somit
Straßenreparaturen durchführen lassen können. Darüber hinaus ist es für ihn
denkbar, die Erweiterung der Marktbrücke mit aufzunehmen. Diese wurde zuletzt
aus den geplanten Maßnahmen herausgenommen, bringt aber erhebliche
Verbesserungen der Infrastruktur mit sich. Herr Asbeck weist darauf hin, dass
es sich hier nicht um einen Bestandteil der "Stadtumbau
West"-Maßnahme handelt, gleichwohl aber erheblichen Einfluss darauf hat.
Die von Herrn Asbeck aufgezählten Maßnahmen hält Herr
Thielmann zwar für mehr als verständlich, er weist jedoch darauf hin, dass
genau diese Maßnahmen seines Erachtens nach nicht durch das Konjunkturprogramm
gefördert werden sollen. Nichtsdestotrotz begrüßt er den Anteil am
Konjunkturprogramm, der auf die Kommunen entfallen wird. Soweit ihm bekannt,
wird Ministerpräsident Rüttgers am 30.01.2009 eine Pressekonferenz geben, in
der er sich zum Konjunkturprogramm äußern wird und dann etwas mehr Klarheit
bestehen wird.
Herr Dr. Schmidt gibt ein Beispiel anhand der Sekundarstufen I
und II im Ganztag, um zu zeigen, warum das Programm - wenn es in Hagen mit
Bausteinen versehen wird - flexibel sein muss. Im Bereich der Sekundarstufen I
und II besteht bei der über-Mittag-Betreuung eine institutionelle Förderung des
Landes. Für jede Schule, die ausgebaut wird, erhält die Stadt 100.000 €
Landesförderung, es könnten noch 100.000 € aus dem Konjunkturprogramm
hinzugenommen werden und der Rest muss von der Stadt Hagen selbst finanziert
werden. Es stellt sich die Frage, ob es sich in diesem Fall um eine Doppelförderung
handeln würde. Eine solche ist in gewissem Umfang möglich, aber man muss genau
prüfen, ob die Mittel aus dem Konjunkturprogramm hierfür verwendet werden
dürfen. Im Bereich der Sekundarstufe II gibt es bei den Gymnasien einen sehr vagen
Rücklauf. Er möchte hier nicht mit den Schulen bis zum Herbst in Verhandlungen
eintreten, da die Maßnahmen bis 2010 begonnen sein müssen. Es gilt somit, den
Bedarf schnell realistisch festzustellen und schnell zu handeln, um einen
Baubeginn 2010 zu erzielen. Dies ist für ihn ein weiteres Plädoyer für flexible
Bausteine. Darüber hinaus liegt ein Schreiben des Innenministers mit der Aussage
vor, der Haushaltsausgleich ist Gesetz und der Ausbau des offenen Ganztags ist
auch Gesetz, jedoch etwas schwächer zu bewerten. Dahinter steckt die
Aufforderung, den Bedarf dem Haushaltsausgleich anzupassen.
Herr Sondermeyer erklärt im Namen der Fraktion Die Linke., dass
dem Antrag von CDU- und SPD-Fraktion zugestimmt werden kann. Er pflichtet bei,
dass die Einbindung des heimischen Handwerks ein ganz wesentlicher Aspekt ist.
Aus Sicht seiner Fraktion ist es jedoch nicht möglich, sog.
"Leuchtturmprojekte", die bisher nicht realisiert werden konnten,
über das Konjunkturpaket 2 mit aufzunehmen. Er fordert die CDU- und
SPD-Fraktion auf, mit Blick auf das Konnexitätsprinzip und das Erfordernis der
Entschuldung finanzschwacher Städte noch einmal deutlichen Druck auf die
Landesregierung auszuüben.
Die Sanierung der Straßen wird über das
Konjunkturpaket nicht machbar sein, teilt Herr Weber auf Basis der
Aussagen, die auf der von ihm besuchten Konferenz getätigt wurden, mit. Denkbar
ist maximal, dass im Einzelfall Lärmschutzmaßnahmen (z. B. durch das Aufbringen
von Flüsterasphalt) umgesetzt werden können. In der Frage der Doppelbezuschussung
bei Schulen ist es nur möglich, wenn die Stadt diese zu offenen Ganztagsschulen
- mit Landesförderung - umgebaut hat, energetische Maßnahmen, wie z. B.
Solaranlagen auf den Schuldächern, gefördert zu bekommen. Die Erweiterung der
Marktbrücke ist seiner Ansicht nach ein Beispiel für einen Fall, wo man sich
die Frage stellen muss, ob es sich um eine kommunale Angelegenheit handelt oder
ob man hier versuchen kann, über die 30 % des Konjunkturpakets, die beim Land
verbleiben werden, noch Gelder zu erhalten, weil man es als Landesangelegenheit
klassifiziert. Herr Weber geht davon aus, dass es beim "Stadtumbau
West" problematisch werden wird, weil dort in Abschnitten gedacht wird. Es
wäre hier denkbar, die Brücke in Eilpe aus einem Abschnitt vorzuziehen und ggf.
über das Konjunkturprogramm zu finanzieren, ohne dass es hier zu einer
Doppelfinanzierung kommt. Er hält es ferner für geboten, darüber nachzudenken,
ob man im Programm "Soziale Stadt" Wehringhausen verbleibt, weil hier
keine größeren Bautätigkeiten anstehen und es mit Blick auf das heimische
Handwerk sinnvoll sein könnte, hier einen Wechsel zu vollziehen. Von der
Zeitschiene her ist es seiner Ansicht nach geboten, die notwendigen
Überlegungen innerhalb der nächsten 3 - 4 Wochen anzustellen, um auch schnell
zu Entscheidungen zu kommen.
Herr Grothe erklärt, dass seine Mitarbeiter mit Hochdruck prüfen, welche Maßnahmen
förderfähig sind, wobei man dies heute noch nicht genau absehen kann. Er weist
darauf hin, dass es sich um ein Gesetz handelt, welches am 13.02.2009 im
Bundesrat erstmalig beraten wird. Es ist davon auszugehen, dass 2 - 3 Wochen
danach die Länder ihre Bestimmungen erlassen werden. Letzteres ist das, worauf
die Kommunen derzeit warten, um zu sehen, wie die Mittel weiter transferiert
werden. Herr Grothe sichert zu, dass alle Maßnahmen unter den unterschiedlichen
denkbaren Aspekten einer Förderung beleuchtet und vorbereitet werden, um nicht
in die Schwierigkeit zu geraten, die Frage der Zusätzlichkeit noch klären zu
müssen. Für Herrn Grothe besteht durchaus Anlass zur Hoffnung, die Erweiterung
der Marktbrücke über den Landesanteil am Konjunkturprogramm gefördert zu
bekommen, da es sich hier um eine Landes- oder Bundesstraße handelt. Er zeigt
auf, dass es viele Wege gibt, an Fördermittel zu gelangen und sichert zu, dass
die Verwaltung alle Wege einschlagen wird.
Herr Thielmann weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag von CDU und SPD deklaratorischen
Charakter - sowohl in die Verwaltung, als auch in die Bürgerschaft hinein - hat.
Er geht mit dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages konform, hat jedoch Bedenken
bei Punkt 2, der sich mit der Sanierung und Erweiterung der Ischelandhalle
befasst. Er hält dies für ein kritisches Thema und weist darauf hin, dass man
Erfahrungen damit besitzt, was geschieht, wenn ein Bundesligist während der
Bauzeit über Jahre extern spielen muss und dadurch evtl. in finanzielle
Schwierigkeiten gerät.
Mit Blick auf die Aussage von Herrn Thielmann
erklärt Herr Dr. Fischer, das es sich bei der Sanierung und Erweiterung
der Ischelandhalle um ein hochaktuelles und dringendes Thema handelt, da im
kommenden Jahr die Sanierung für rd. 3 Mio. € ansteht. Werden die
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht ergriffen, steht die Halle für den
Schulsport nicht mehr zur Verfügung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
I. Nutzung Konjunkturprogramm II der Bundesregierung
Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien ein Konzept zur Nutzbarmachung und Verwendung der im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung absehbar zur Verfügung stehenden Mittel zur abschließenden Beschlussfassung in der Ratssitzung am 26.03.2009 vorzulegen.
Schwerpunkte der Mittelverwendung in der Stadt Hagen sind die Bereiche
A) Bildung: insbesondere der Ausbau der Ganztagsangebote der Sekundarstufen I und II sowie die Gebäudesanierung insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten
B) Ausbau der Infrastruktur: Die Projekte Tierheim, Ischeland-Halle, Stadtumbau West und Soziale Stadt Wehringhausen werden vordringlich auf eine mögliche Finanzierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II hin überprüft.
II. Ischeland-Halle
Die Verwaltung prüft, wie die Realisierung der Sanierung und Modernisierung der Ischeland-Halle anhand der vorliegenden, konkreten Planungen im Bestand im Rahmen des Konjunkturpaketes II (siehe Beschlusspunkt I.A) + B)) umgesetzt werden kann.
Zentrale Aspekte der Sanierung und Erweiterung der Ischeland-Halle sind:
- Optimierung und Erweiterung der Schulsportmöglichkeiten
- Erweiterung auf eine Zuschauerkapazität von mindestens 3.000 Plätzen sowie Erfüllung der sonstigen Anforderungen an Spielstätten der 1. Basketball- und der Handball-Bundesliga
- Sanierung zur dauerhaften Erfüllung der Anforderungen an die Betriebssicherheit
- energetische Optimierung und Nutzung erneuerbarer Energien (bspw. Nutzung der Dachflächen)
- Planerische Entwicklung der Aula des Theodor-Heuss-Gymnasiums als mögliche Alternative zum Standort Stadthalle zu einem dauerhaft nutzbaren Probenraum für das Philharmonie-Orchester der Stadt Hagen
Hierzu legt die Verwaltung ein Finanzierungskonzept vor, das darüber hinaus belastbare Aussagen zum städtischen Anteil und den zu erwartenden laufenden Kosten und deren Deckung enthält.
Die Finanzierung der Investition soll vorrangig durch Mittel aus dem Konjunkturprogramm II erfolgen. Darüber hinaus werden die zugesagten Mittel von Phoenix Hagen und ggf. weiterer privater Dritter in Anspruch genommen.
Anlagen zur Vorlage
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