29.01.2009 - 6.4 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck verweist auf den langen Vorlauf, den diese Vorlage genommen hat. Ihm stellt sich die Frage, welche finanziellen Folgen sich für die Stadt Hagen durch die Betreuung der nicht unerheblichen Anzahl von Bäumen ergeben werden. Daher erscheint ihm die Aussage in der Vorlage auf Seite 3, wonach sich für die Stadt keine weiteren Kosten ergeben werden, fraglich und er befürchtet eine Bindung von Verwaltungskraft über die frühere Unterschutzstellung hinaus. Daher bittet er um eine detaillierte Aufstellung, welche Kosten durch die hier beschriebene Umsetzung auf die Stadt Hagen zukommen.

 

Herr Dr. Bleicher teilt mit, dass er in der heutigen Sitzung keine detaillierte Auskunft geben kann und sichert zu, die Beantwortung der Fragestellung in die Sitzungen des Umweltausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses einzuspeisen.

 

Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung für diese Sitzungen präzisierte Aussagen zu treffen, ob ggf. mit Entschädigungsansprüchen einzelner betroffener privater Grundstückseigentümer zu rechnen ist oder ob dies ausgeschlossen werden kann. Beispielhaft verweist er hierzu auf die Stellungnahme der katholischen Kirchengemeinde St. Marien, die sich bezüglich der Ausweisung des Trompetenbaumes zur Wehr setzt, weil dies nach ihrer Aussage gegen eine frühere Absprache verstoße und zudem zu einer erheblichen Wertminderung des Grundstücks führe, die ihrer Auffassung nach entschädigungspflichtig sei. Herr Dr. Ramrath bittet, dies zu klären, bevor man sich mit einer Beschlussfassung in der Sache befasse.

 

Herr Thielmann schlägt vor, die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses auf den Rat zu übertragen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz greift den Vorschlag von Herrn Thielmann auf und modifiziert ihn dahingehend, dass die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses auf den Rat - nach entsprechender Klärung der aufgeworfenen Fragen und Vorberatung im Umwelt- und im Stadtentwicklungsausschuss - übertragen wird.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

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Beschluss:

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach § 12 LG NRW anerkannten Verbände abgegebenen Stellungnahmen sowie die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

            Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt
Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung – ND-VO), wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0785/2008) vom 20.11.2008 ist. Die ND-VO besteht aus einem Textteil, je einer Übersichtsliste und einer Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 für jeden betroffenen Stadtbezirk und je einem Detailblatt für jedes
Naturdenkmal mit Angaben über Baumart(en), Größenangaben, Lagebezeichnungen und Lageplänen und, soweit erforderlich, zusätzlichen Geboten.

 

Weiteres Verfahren

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Der Haupt- und Finanzausschuss überträgt die Beschlussfassung auf den Rat der Stadt Hagen, nachdem die Vorberatung im Umweltausschuss und Stadtentwicklungsausschuss abgeschlossen worden ist.

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1191&TOLFDNR=78590&selfaction=print