29.01.2009 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.01.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz teilt mit, dass Herr Gerbersmann
krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen kann.
Herr Dr. Schmidt berichtet zum Sachstand
Heinrich-Heine-Realschule, da der Schulausschuss nicht zeitnah tagt. In der
letzten Woche wurden mit der Schulleitung, den Elternvertretern und Vertretern
des Herstellers des Bodenbelages Vereinbarungen getroffen. Die Fa. Nora wird in
3 - 4 Räumen auf eigene Kosten den Bodenbelag austauschen und ein umfangreiches
Messprogramm finanzieren. Für die Messungen haben sich Verwaltung und
Elternschaft auf ein unabhängiges Analyselabor geeinigt. Die gesamten Verlegearbeiten
werden von der GWH begleitet, so das eine umfangreiche Dokumentation
gewährleistet ist. Leitparameter der Analyse ist Styrol, wobei die Firma davon
überzeugt ist, dass sie nicht der Verursacher ist. Den Eltern wurde das Angebot
unterbreitet, unter Zuhilfenahme des Gesundheitsamtes bei ihren Kindern eine
Blutuntersuchung auf Abbauprodukte von Styrol vornehmen zu lassen. Dies wurde
von den Eltern abgelehnt, nachdem eine Elternvertreterin, die Ärztin ist, davon
mit dem Hinweis, dass man hier nichts messen könne, abgeraten hat. Da die
Schüler mittlerweile seit einiger Zeit nicht mehr in der Schule unterrichtet
werden, ist dieses Angebot nicht weiter aufrecht zu erhalten. Zur
Ursachenfindung wäre es aus Sicht der Stadt sinnvoll gewesen, wenn das Angebot
angenommen worden wäre. Mit den Eltern wird das Bautagebuch gemeinsam in
Augenschein genommen, um auszuschließen, dass es seinerzeit zu Bauschäden bzw.
zu unsachgemäßen Arbeiten am Bau gekommen ist. Herr Dr. Schmidt geht davon aus,
dass gemeinsam mit Eltern und Schulleitung in absehbarer Zeit Ruhe in die Sache
gebracht werden kann und der Verbleib der Schüler in einem Schichtunterricht
aufgrund der Auslagerung nicht allzu lange andauern wird. Klarheit sollte bis
spätestens zu den Sommerferien zu erzielen sein.
Herr Hoffmann gibt einen Zwischenstand zum Ratsbeschluss zur Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens, welcher nicht mehr in Zweifel steht und verweist auf die
diesbezügliche Presseberichterstattung. Die Verwaltung wollte ursprünglich für
die Sitzung des Rates im Februar 2009 eine Vorlage bezüglich der Frage, ob sich
der Rat dem Bürgerbegehren anschließt, vorbereiten. Es hat jedoch Kontakte mit
den Vertretern der Bürgerinitiative in dem Bemühen gegeben, ob sich evtl. eine
einfachere Lösung finden ließe. Dazu laufen derzeit Gespräche, worüber Herr
Hoffmann informieren möchte. Man hat sich bisher noch nicht mit Inhalten
befasst, sondern nur beiderseitiges Interesse an einer vernünftigen Lösung
bekundet. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gaben bei dieser Gelegenheit zu
verstehen, dass im Falle einer Einigung auch eine spätere Beratung im Rat von
ihrer Seite nicht kritisiert werden würde.
Zu "Stadtumbau West" Oberhagen / Eilpe
hat Herr Grothe zwei Mitteilungen zu machen. Es gibt einen positiven
Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg zum Fortfahren mit dem Abriss des
Gebäudes Frankfurter Str. 24. Dies umfasst auch die anschließende Herstellung
des Bolz- und Kinderspielplatzes. Darüber hinaus gibt es eine schlechte
Nachricht für Eilpe / Dahl, dass die dort vorgesehene Brücke über die Volme
nicht weiter beplant werden soll, weil der Regierungspräsident die gänzliche
Rückholung des Förderbescheides beabsichtigt. Der Stadt wurde in diesem
Zusammenhang eine Frist zur Stellungnahme bis zum 28.02.2009 eingeräumt. Herr
Grothe sichert zu, dass die Verwaltung alle Argumente ins Feld führen wird, um
die Rücknahme des Förderbescheides zu verhindern.
Herr Röspel geht auf die Mitteilung von Herrn Hoffmann ein und erklärt, dass er es
nicht gut heißt, erst heute über den Sachstand zum Bürgerbegehren informiert zu
werden. Er bittet Herrn Hoffmann, den Fraktionen einen umfangreicheren Bericht
über den bisherigen Ablauf und die weitere Vorgehensweise zu geben.
Bislang hat erst ein Gespräch stattgefunden,
teilt Herr Hoffmann mit. In diesem Gespräch wurde lediglich die
gegenseitige Meinung ausgetauscht, dass man versuchen möchte, eine Lösung zu
suchen, die die beiderseitigen Interessen mit einander kompatibel macht. Mehr
ist bisher nicht geschehen, da sich die Vertreter des Bürgerbegehrens für diese
Idee zunächst noch Rückendeckung aus dem Kreis der von ihnen Vertretenen holen
wollten. Danach hat es nur noch ein Telefonat zwischen Herrn Riemann und Herrn
Hoffmann gegeben, in dem man sich darauf verständigt hat, dass sich der Anwalt
der Bürgerinitiative mit Herrn Hoffmann in Verbindung setzt, damit er zunächst
die Interessen seiner Mandanten und Herr Hoffmann die Interessen der Verwaltung
abfragen kann. Die Vertreter der Bürgerinitiative sind ferner darauf
hingewiesen worden, dass - sollte es zu einer theoretisch denkbaren Einigung
kommen - hierüber der Rat zu beschließen hätte.
Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass er das Gespräch mit Herrn Hoffmann
gemeinsam geführt habe und zu berücksichtigen ist, dass die Bürgerinitiative
innerhalb einer gewissen Frist den Anspruch auf eine Ratsentscheidung hat.
Diese Frist umfasst nach Auffassung der Verwaltung wenige Monate. Entscheidet
der Rat mit "Ja", so bindet er sich für zwei Jahre an diese
Entscheidung. Entscheidet er mit "Nein", so setzen sich die Mechanismen
des Bürgerbegehrens fort. Er hält den Vorschlag, den die Verwaltung unterbreitet
hat, für richtig, wonach man eine Formulierung finden möchte, die die
Ratsmehrheit mit trägt und dann das weitere Prozedere so zu gestalten, dass
sich die Bürgerinitiative damit einverstanden erklären kann und keine Bindung
des Rates auf zwei Jahre erfolgt. Herr Dr. Schmidt pflichtet der Aussage von
Herrn Hoffmann bei, wonach es noch keine inhaltlichen Gespräche gegeben hat.
Auf die Frage von Herrn Strüwer, ob sich
ein Bürgerbegehren nur gegen einen Ratsbeschluss richten könne, teilt Herr
Hoffmann mit, dass es auch initiierende Bürgerbegehren gibt. Darüber hinaus
gibt es in diesem Fall das Thema "Schulschließungen", welches im Raum
steht und darüber ist die Bürgerinitiative zusammen gekommen, um insoweit eine
Festlegung der Gemeinde für den Zeitraum von zwei Jahren zu erzielen, das keine
dem Bürgerbegehren zuwider laufenden Entscheidungen in diesem Zeitraum
getroffen werden.
Herr Dr. Ramrath geht auf die Aussage von Herrn Hoffmann ein,
wonach der Ratsbeschluss zur Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
jetzt klar sei und erklärt, dass er sich nur daran erinnern kann, in der
letzten Ratssitzung gefragt zu haben, ob die Verwaltung inzwischen Klage gegen
den Regierungspräsidenten und seine Beanstandung des Ratsbeschlusses erhoben
hat. Darauf wurde mitgeteilt, dass dies geschehen sei. Wenn der Ratsbeschluss
nun eindeutig ist, so muss der Regierungspräsident nach seiner Auffassung die
Klage zurückgezogen haben und Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob hierüber eine
Mitteilung gegenüber der Politik erfolgt ist.
Eine formale Mitteilung hierüber hat es bisher
nicht gegeben, erklärt Herr Hoffmann, da die Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 29.01.2009 die erste Sitzung ist, in der er dies
hätte tun können. Er räumt ein, dass er davon ausgegangen ist, dass dies der
Politik aus der Presseberichterstattung bekannt sei, dass die Bezirksregierung
Arnsberg ihre Verfügung über die Aufhebung des Ratsbeschlusses aufgehoben hat.
Dadurch konnte die Stadt das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären.
