29.01.2009 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz teilt mit, dass Herr Gerbersmann krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen kann.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet zum Sachstand Heinrich-Heine-Realschule, da der Schulausschuss nicht zeitnah tagt. In der letzten Woche wurden mit der Schulleitung, den Elternvertretern und Vertretern des Herstellers des Bodenbelages Vereinbarungen getroffen. Die Fa. Nora wird in 3 - 4 Räumen auf eigene Kosten den Bodenbelag austauschen und ein umfangreiches Messprogramm finanzieren. Für die Messungen haben sich Verwaltung und Elternschaft auf ein unabhängiges Analyselabor geeinigt. Die gesamten Verlegearbeiten werden von der GWH begleitet, so das eine umfangreiche Dokumentation gewährleistet ist. Leitparameter der Analyse ist Styrol, wobei die Firma davon überzeugt ist, dass sie nicht der Verursacher ist. Den Eltern wurde das Angebot unterbreitet, unter Zuhilfenahme des Gesundheitsamtes bei ihren Kindern eine Blutuntersuchung auf Abbauprodukte von Styrol vornehmen zu lassen. Dies wurde von den Eltern abgelehnt, nachdem eine Elternvertreterin, die Ärztin ist, davon mit dem Hinweis, dass man hier nichts messen könne, abgeraten hat. Da die Schüler mittlerweile seit einiger Zeit nicht mehr in der Schule unterrichtet werden, ist dieses Angebot nicht weiter aufrecht zu erhalten. Zur Ursachenfindung wäre es aus Sicht der Stadt sinnvoll gewesen, wenn das Angebot angenommen worden wäre. Mit den Eltern wird das Bautagebuch gemeinsam in Augenschein genommen, um auszuschließen, dass es seinerzeit zu Bauschäden bzw. zu unsachgemäßen Arbeiten am Bau gekommen ist. Herr Dr. Schmidt geht davon aus, dass gemeinsam mit Eltern und Schulleitung in absehbarer Zeit Ruhe in die Sache gebracht werden kann und der Verbleib der Schüler in einem Schichtunterricht aufgrund der Auslagerung nicht allzu lange andauern wird. Klarheit sollte bis spätestens zu den Sommerferien zu erzielen sein.

 

Herr Hoffmann gibt einen Zwischenstand zum Ratsbeschluss zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, welcher nicht mehr in Zweifel steht und verweist auf die diesbezügliche Presseberichterstattung. Die Verwaltung wollte ursprünglich für die Sitzung des Rates im Februar 2009 eine Vorlage bezüglich der Frage, ob sich der Rat dem Bürgerbegehren anschließt, vorbereiten. Es hat jedoch Kontakte mit den Vertretern der Bürgerinitiative in dem Bemühen gegeben, ob sich evtl. eine einfachere Lösung finden ließe. Dazu laufen derzeit Gespräche, worüber Herr Hoffmann informieren möchte. Man hat sich bisher noch nicht mit Inhalten befasst, sondern nur beiderseitiges Interesse an einer vernünftigen Lösung bekundet. Die Vertreter des Bürgerbegehrens gaben bei dieser Gelegenheit zu verstehen, dass im Falle einer Einigung auch eine spätere Beratung im Rat von ihrer Seite nicht kritisiert werden würde.

 

Zu "Stadtumbau West" Oberhagen / Eilpe hat Herr Grothe zwei Mitteilungen zu machen. Es gibt einen positiven Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg zum Fortfahren mit dem Abriss des Gebäudes Frankfurter Str. 24. Dies umfasst auch die anschließende Herstellung des Bolz- und Kinderspielplatzes. Darüber hinaus gibt es eine schlechte Nachricht für Eilpe / Dahl, dass die dort vorgesehene Brücke über die Volme nicht weiter beplant werden soll, weil der Regierungspräsident die gänzliche Rückholung des Förderbescheides beabsichtigt. Der Stadt wurde in diesem Zusammenhang eine Frist zur Stellungnahme bis zum 28.02.2009 eingeräumt. Herr Grothe sichert zu, dass die Verwaltung alle Argumente ins Feld führen wird, um die Rücknahme des Förderbescheides zu verhindern.

 

Herr Röspel geht auf die Mitteilung von Herrn Hoffmann ein und erklärt, dass er es nicht gut heißt, erst heute über den Sachstand zum Bürgerbegehren informiert zu werden. Er bittet Herrn Hoffmann, den Fraktionen einen umfangreicheren Bericht über den bisherigen Ablauf und die weitere Vorgehensweise zu geben.

 

Bislang hat erst ein Gespräch stattgefunden, teilt Herr Hoffmann mit. In diesem Gespräch wurde lediglich die gegenseitige Meinung ausgetauscht, dass man versuchen möchte, eine Lösung zu suchen, die die beiderseitigen Interessen mit einander kompatibel macht. Mehr ist bisher nicht geschehen, da sich die Vertreter des Bürgerbegehrens für diese Idee zunächst noch Rückendeckung aus dem Kreis der von ihnen Vertretenen holen wollten. Danach hat es nur noch ein Telefonat zwischen Herrn Riemann und Herrn Hoffmann gegeben, in dem man sich darauf verständigt hat, dass sich der Anwalt der Bürgerinitiative mit Herrn Hoffmann in Verbindung setzt, damit er zunächst die Interessen seiner Mandanten und Herr Hoffmann die Interessen der Verwaltung abfragen kann. Die Vertreter der Bürgerinitiative sind ferner darauf hingewiesen worden, dass - sollte es zu einer theoretisch denkbaren Einigung kommen - hierüber der Rat zu beschließen hätte.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass er das Gespräch mit Herrn Hoffmann gemeinsam geführt habe und zu berücksichtigen ist, dass die Bürgerinitiative innerhalb einer gewissen Frist den Anspruch auf eine Ratsentscheidung hat. Diese Frist umfasst nach Auffassung der Verwaltung wenige Monate. Entscheidet der Rat mit "Ja", so bindet er sich für zwei Jahre an diese Entscheidung. Entscheidet er mit "Nein", so setzen sich die Mechanismen des Bürgerbegehrens fort. Er hält den Vorschlag, den die Verwaltung unterbreitet hat, für richtig, wonach man eine Formulierung finden möchte, die die Ratsmehrheit mit trägt und dann das weitere Prozedere so zu gestalten, dass sich die Bürgerinitiative damit einverstanden erklären kann und keine Bindung des Rates auf zwei Jahre erfolgt. Herr Dr. Schmidt pflichtet der Aussage von Herrn Hoffmann bei, wonach es noch keine inhaltlichen Gespräche gegeben hat.

 

Auf die Frage von Herrn Strüwer, ob sich ein Bürgerbegehren nur gegen einen Ratsbeschluss richten könne, teilt Herr Hoffmann mit, dass es auch initiierende Bürgerbegehren gibt. Darüber hinaus gibt es in diesem Fall das Thema "Schulschließungen", welches im Raum steht und darüber ist die Bürgerinitiative zusammen gekommen, um insoweit eine Festlegung der Gemeinde für den Zeitraum von zwei Jahren zu erzielen, das keine dem Bürgerbegehren zuwider laufenden Entscheidungen in diesem Zeitraum getroffen werden.

 

Herr Dr. Ramrath geht auf die Aussage von Herrn Hoffmann ein, wonach der Ratsbeschluss zur Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens jetzt klar sei und erklärt, dass er sich nur daran erinnern kann, in der letzten Ratssitzung gefragt zu haben, ob die Verwaltung inzwischen Klage gegen den Regierungspräsidenten und seine Beanstandung des Ratsbeschlusses erhoben hat. Darauf wurde mitgeteilt, dass dies geschehen sei. Wenn der Ratsbeschluss nun eindeutig ist, so muss der Regierungspräsident nach seiner Auffassung die Klage zurückgezogen haben und Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob hierüber eine Mitteilung gegenüber der Politik erfolgt ist.

 

Eine formale Mitteilung hierüber hat es bisher nicht gegeben, erklärt Herr Hoffmann, da die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.01.2009 die erste Sitzung ist, in der er dies hätte tun können. Er räumt ein, dass er davon ausgegangen ist, dass dies der Politik aus der Presseberichterstattung bekannt sei, dass die Bezirksregierung Arnsberg ihre Verfügung über die Aufhebung des Ratsbeschlusses aufgehoben hat. Dadurch konnte die Stadt das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären.

 

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