01.07.2004 - 5 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig weist darauf
hin, dass bei den politischen Beratungen die Frage aufgekommen sei, inwieweit
der Selbstbehalt der Stadt Hagen bei den Schadenshöhen in den Aufstellungen
berücksichtigt worden sei. Auf Nachfrage beim zuständigen Fachamt sei
mitgeteilt worden, dass der Selbstbehalt erst seit 2002 vertraglich festgelegt
worden sei. In den Jahren zuvor seien Schäden in voller Höhe reguliert worden.
Versicherungen
seien für die Wechselfälle des Lebens gedacht, so dass man sich sowohl im
privaten als auch im öffentlichen Bereich schwer tue, solche zu kündigen. Die
Verwaltung halte den Beschlussvorschlag für vertretbar, wenngleich man sich
bewußt sei, dass in einem Großschadensfall, die in der Rücklage befindlichen
Mitteln nicht zur Regulierung eines solchen Ereignisses ausreichen würden.
Herr
Gerbersmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese die
Sparbemühungen der Verwaltungen unterstütze. Jedoch müsse man abwägen, welche
Versicherungen sinnvoll seien und welche nicht. Aus diesem Grund bitte die
CDU-Fraktion um getrennte Abstimmung der einzelnen Versicherung. Man könne sich
mit der Kündigung der Einbruchdiebstahl-Versicherung
für Schulen und der Eigenschadenversicherung einverstanden erklären, lehne die
Kündigung der anderen beiden Versicherungen jedoch ab. Die Sturm-Versicherung
für die städtischen Gebäude wolle man aufgrund der unkalkulierbaren
Schadenshöhen nicht kündigen. Ebenfalls wolle man auch die Museums-Versicherung
(nur Eigenbesitz) für das Karl-Ernst-Osthaus-Museum nicht kündigen. Hier habe
der Stifter der Kunstwerke sicherlich einen Anspruch darauf, dass diese
Kunstwerke auch versichert seien.
Herr Thielmann argumentiert
in die gleiche Richtung wie Herr Gerbersmann.
Herr Demnitz erklärt, dass
der Informationsbedarf der SPD-Fraktion durch den Beitrag von Herrn Ludwig und
den Vorschlag von Herrn Gerbersmann abgedeckt sei, so dass er sich dem
Vorschlag der getrennten Abstimmung auch vor dem Hintergrund der drohenden
Fristabläufe anschließen wolle.
Herr Dr.
Fischer fragt, ob eine Versicherung gegen Wasserschäden, z.B. durch Löschwasser
oder Rückstau, bestehe.
Herr Riechel kritisiert
die Art der Rückstellung. Er wolle wissen, ob die bereitgestellten Gelder bei
Nichtgebrauch als echte Rückstellung vorgehalten werden, oder ob sie im großen
Haushaltsloch untergehen.
Herr Ludwig entgegnet,
dass es sich um keine echte Rückstellung handle und das nicht benötigte Geld
beim Jahresabschluss abfließe.
Herr Schmies antwortet,
dass eine Versicherung gegen Wasserschäden bei keinem städtischen Gebäude
abgeschlossen worden sei. Jedoch versichere die Museumsversicherung Schäden
jedweder Art, also auch Wasserschäden.
Herr Riechel führt aus,
dass diese unechten Rückstellungen eine Mogelpackung seien. Wenn die nicht
gebrauchten Gelder nicht einer Rücklage zugeführt würden, stünden sie im
Schadensfall auch nicht für die Regulierung zur Verfügung.
Herr Horn läßt getrennt
über die einzelnen Versicherungen abstimmen:
1.) Kündigung der Einbruchdiebstahl-Versicherung für
Schulen
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen
Dafür: 15
Dagegen: 01
Enthaltungen: 00
2.) Kündigung der Museums-Versicherung (nur
Eigenbesitz) für das Karl-Ernst-Osthaus-Museum
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt
Dafür: 00
Dagegen: 16
Enthaltungen: 00
3.) Sturm-Versicherung für die städtischen Gebäude
Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt
Dafür: 00
Dagegen: 16
Enthaltungen: 00
4.)
Eigenschaden-Versicherung
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen
Dafür: 15
Dagegen: 01
Enthaltungen: 00
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Stadt
unterhaltenen Versicherungsverträge
Einbruchdiebstahl-Versicherung
für Schulen,
Eigenschaden-Versicherung
zum 01.01.2005 zu kündigen und für die Behebung der dann nicht mehr versicherten Schäden Mittel in Höhe von 37.000 € (bisheriger durchschnittlicher jährlicher Schadenaufwand) bereitzustellen.
