02.04.2008 - 8 Projekt Seniorenbegleiter

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Dohms berichtet von dem ersten Informationsabend am 22. Januar 2008. Von den 50 eingeladenen Gästen haben sich 27 bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Nach den ersten Schulungsabenden seien noch fünf Personen abgesprungen, so dass jetzt noch aktuell 22 Personen an den Informationen teilnehmen.

Seitens des Caritasverbandes und der Freiwilligenzentrale wurde Gespräche mit den einzelnen Teilnehmern durchgeführt; dabei hat sich herausgestellt, dass die Motivationen für diese Tätigkeit recht unterschiedlich sind. Die Schulungen finden wöchentlich in unterschiedlichen Einrichtungen statt wie in Pflegeheimen, Begegnungsstätten, ambulanten Diensten, ambulantes Hospiz und in der katholischen Bildungsstätte statt. Es wurden Praktika angeboten, wobei sich die Teilnehmer die Einrichtungen selbst aussuchen konnten. Die Teilnehmer werden von professionellen Kräften begleitet und unterstützt. Am 22.04.2008 werde der Abschluss der Fortbildung mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Zwischenzeitlich haben sich auch Senioren und Angehörige gemeldet, die eine Seniorenbegleitung wünschen. Erste Beratungsgespräche haben bereits stattgefunden; Verschwiegenheitserklärungen wurden von den Seniorenbegleitern abgegeben. In der Kennenlernphase wird eine Vereinbarung abgeschlossen, für welche Tätigkeiten der Seniorenbegleiter zuständig sein soll, um eine Überforderung zu verhindern. Geplant sei, dass der Seniorenbegleiter ein- bis zweimal in der Woche für ein Angebot zur Verfügung steht. Zur Zeit werde dem Projekt ein großer Erfolg beigemessen; weitere Schulungsmaßnahmen seien für das nächste Jahr geplant.

 

Herr Klein begrüßt, dass das Projekt erfolgreich angelaufen ist und bittet Frau Dohms um einen Erfahrungsbericht nach dem Ablauf des ersten Praxisjahres. Herr Ensberg und Herr Klein stellen fest, dass dieses Projekt nur eine ergänzende Unterstützung zu einer bereits bestehenden Nachbarschaftshilfe sei. Frau Werkmüller bestätigt, dass sie eine Teilnehmerin dieses Lehrganges, aber auch gleichzeitig in der Nachbarschaftshilfe tätig sei. Die Schulungen seien insofern von Bedeutung, als hier auch rechtliche Bewertungen und Beratungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel in Fragen der Haftpflicht und des Unfallschutzes. Diese Aspekte würden in der Nachbarschaftshilfe häufig nicht berücksichtigt.

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Beschluss: